Stadt bemüht um Vorsorge gegen Überschwemmungen
Für konkreten Hochwasserschutz rund um Tittmoning braucht‘s Geduld
Bilder eines schmutzbraunen reißenden Stillbachs haben sich ins Gedächtnis der Kirchheimer eingebrannt. Die Anwohner fordern ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept von der Stadt - doch das können die Verantwortlichen nicht von jetzt auf gleich aus dem Boden stampfen.
Tittmoning - Sie fürchten Unwetter- und Starkregenwarnungen: Abermals haben sich die direkten Anwohner des Stillbachs im Ortsteil Kirchheim an chiemgau24.de gewandt. Seit der Stillbach im vergangenen Jahr massiv über die Ufer getreten ist hegen sie Bedenken vor erneuten Überschwemmungen, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Als Gewässer dritter Ordnung liegt die Unterhaltungs- und Ausbaulast für den Stillbach bei der Stadt Tittmoning. Vorsichtsmaßnahmen seien sehr wohl realisiert worden, hält der Geschäftsleiter der Stadt, Walter Schöberl, dagegen.
„Integrales Hochwasser- und Rückhaltekonzept“ für den Stillbach
So sei der Bachlauf freigeschnitten, Bäume, Gehölze und andere Hindernisse aus dem Gewässer herausgenommen und im Großmühltal der Stauweiher umgebaut worden. Letzterer biete zwar speziell für Kirchheim nicht sehr viel an Hochwasserschutz, räumt Schöberl ein, stelle aber dennoch eine Verbesserung dar. Auch Ufergehölze, die den Hochwasserabfluss behindert haben, seien entfernt worden, um einen schadlosen Abfluss sicherzustellen.
Alles weitere an Hochwasserschutzmaßnahmen stehe und falle mit dem „integralen Hochwasser- und Rückhaltekonzept“ für den Stillbach, das die Stadt über ein Ingenieursbüro erstellen lässt: „Im Juli endet die Angebotsfrist. Dann wird es etwa ein Jahr in Anspruch nehmen, bis konkrete bauliche Maßnahmen in Angriff genommen werden können. Wir unterliegen hier rechtlichen Grundlagen - das dauert. Wasserrecht, fischereiberechtigte Personen, Grundstücksverhältnisse, Natur- und Artenschutz - da hängt ein ganzer Rattenschwanz dran.“
Der zu brechen drohende Damm vom letzten Jahr sei überdies gesichert, hier könne nichts mehr passieren, unterstreicht Schöberl. „Der Rest hängt von der Dauer des Konzepts ab.“
Gewässeranlieger können für „angemessene Objektschutzmaßnahmen sorgen“
Die Kosten für den Unterhalts des Baches treffen grundsätzlich die Stadt. Volle Unterhaltungskosten aber können auf Anlieger oder Vorteilsziehenden umgelegt werden, ergänzt Walter Raith vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein.
Um sich vor drohenden Überschwemmungen zu schützen, rät er Anwohnern mitunter: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasserfolgen und zur Schadenminderung zu treffen - insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ So stehe es auch im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts.
Gewässeranlieger können Raith zufolge für „angemessene Objektschutzmaßnahmen sorgen“ - wie den Einbau von wasserdichten Kellerfenstern und somit einen wertvollen Teilbeitrag zum Hochwasserschutz leisten.
Grundsätzlich aber gelte: Bebauungen sollten „nicht unmittelbar direkt am Gewässer oder in überschwemmungsgefährdeten Bereichen errichtet werden“.
Mindestabstände zum Gewässer von in der Regel fünf Metern sollten aus Gründen des Hochwasserschutzes, der Gewässerökologie und des Gewässerunterhalts eingehalten werden.
mb
