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Polizei ermittelt gegen Tierhasser

Tierquälerei in Ortsteil von Engelsberg: Stubentiger mit Luftgewehr angeschossen

Ein Tierhasser hat im Engelsberger Ortsteil Offenham mit einem Luftgewehr eine Katze angeschossen.
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Ein Tierhasser hat im Engelsberger Ortsteil Offenham mit einem Luftgewehr eine Katze angeschossen.

Ein Tierquäler hat die Polizei auf den Plan gerufen. In einem Ortsteil von Engelsberg hatte ein bislang unbekannte Person eine Katze angeschossen. Jetzt wird ermittelt.

Engelsberg – Was geht in einem Menschen vor, der mit einer Waffe auf Haustiere zielt? Ein Tierquäler hat am vergangenen Donnerstag die Polizei auf den Plan gerufen, weil im Engelsberger Ortsteil Offenham eine Katze angeschossen wurde.

Katze erleidet Schusswunde im Bauchbereich

Wie die Polizei in Trostberg per Presseinformation mitteilt, wurde am vergangenen Donnerstag, 27. Juli, im Zeitraum von 7 bis 14 Uhr in Offenham bei Engelsberg eine Katze mit einem Luftgewehr angeschossen. Demnach hat laut Polizei ein derzeit unbekannter Täter dem Tier in den Bauchbereich geschossen. Das Projektil blieb daraufhin im Bauch stecken und konnte anschließend nur durch einen Tierarzt operativ entfernt werden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Wie die Polizei in Trostberg auf Nachfrage mitteilt, komme es immer wieder vor, dass Meldungen von Tierquälerei in der Dienststelle eingehen. Die Rede ist von Tierhassern, die entweder Hunde in Form von vergifteten Ködern um die Ecke bringen wollen. Oder aber man zielt mit einem Luftgewehr auf kleinere Tiere, wie in diesem Fall auf eine Katze.

„Bei Hunden sind es eher Giftköder, weil ein Hund von Haus aus so ziemlich alles frisst. Dass Tiere mit einem Luftgewehr angeschossen werden ist die andere Sache“, so ein Sprecher der Dienststelle. Das Problem in diesem Fall: Luftgewehre sind vom Waffengesetz befreit, theoretisch darf jeder Mensch eine solche Waffe besitzen.

Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Wenn damit auf Tiere gezielt wird, dann macht sich aber der Schütze strafbar nach dem Tierschutzgesetz, sagt die Polizei und verweist auf das Tierschutzgesetz. Und das sieht empfindliche Strafen vor, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt wird. Laut Paragraph 17 im Tierschutzgesetz muss der Tierhasser entweder mit einer Geldstrafe rechnen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Trostberg unter der Telefonnummer 0 86 21/98 42 0 zu melden.

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