Aus dem Gemeinderat
Satzung für harmonisches Ortsbild geändert: Bekommt Schleching nun mehr Solar-Anlagen?
Der Gemeinderat von Schleching hat über die veraltete Solar-Satzung diskutiert, die viele nicht mehr für zeitgemäß halten. So hat das Gremium entschieden.
Schleching – Um eine alte Satzung aus dem Jahr 2007 ging es in einem Tagesordnungspunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung, die Solarsatzung. Geändert wurde diese Satzung schon zweimal, im Jahr 2012 und 2015. Auch hier ist im Gemeindegebiet vermehrt zu beobachten, dass Solaranlagen an oder auf Gebäuden angebracht werden, die der Satzung zur Gestaltung und Anbringung von Solaranlagen auf Dächern von Haupt- und Nebengebäuden, an Fassaden und Freiflächen, der Satzung nicht entsprechen, führte Martin Plenk aus. Auch hier regte er an, die alte Satzung aufzuheben, da die Festsetzungen im jeweils geltenden Bebauungsplan und der Bayerischen Bauordnung gelten. Erwähnt wurde noch, dass bei Anlagen im Außenbereich ein Bauantrag über das Landratsamt Traunstein erforderlich ist.
Außerdem wies Martin Plenk darauf hin, dass nach Auskunft der Unteren Bauaufsichtsbehörde, das bei Verstößen das Landratsamt Traunstein (Bauaufsicht) nicht tätig wird in der Gemeinde Schleching.
„Heft in der Hand behalten“
Einig waren sich Bürgermeister und alle Gemeinderäte darüber, dass es zu begrüßen ist, wenn Bürger aktiv werden und sich Solarthermie- und Photovoltaikanlagen anschaffen und dass die alte Satzung nicht mehr zeitgemäß ist. Aber sie wollen sich auch hier das „Heft nicht aus der Hand“ nehmen lassen und der Ruf nach fachlicher Unterstützung bei der Ausarbeitung einer neuen Solarsatzung war eindeutig. Michael Bachmann, CSU und Andi Hell, UBS brachten es auf den Punkt mit der Meinung, dass das homogene Ortsbild erhalten bleiben muss, so wie es im Bebauungsplan geregelt ist, aber es müssen Prioritäten ausgearbeitet werden und der Gedanke der Gleichbehandlung bei den Objekten, darf auch nicht aus den Augen verloren werden.
Bürgermeister Josef Loferer, CSU formulierte den Beschluss, dass bei der Energieagentur Bayern fachlicher Rat eingeholt werden soll und beim Landratsamt die rechtliche Seite geprüft werden muss und die Solarsatzung solange bestehen bleibt, bis die neue Satzung ausgearbeitet ist, was in der nächsten Zeit erfolgen soll. Damit konnten sich alle Gemeinderäte identifizieren
Die Thematik der alten PV-Anlage vom Dach der Hauptstraße 8 (Dorfladen) wurde bereits mehrfach vom Gemeinderat diskutiert. Die PV-Anlage wurde im Jahr 2009 vom früheren Eigentümer installiert und ist somit 15 Jahre alt! Für die geplante Dachsanierung wurde die Anlage vorsorglich 2021 abgebaut, um zügig mit den Arbeiten beginnen zu können.
Allerdings ist bisher nur die straßenseitige Dachfläche saniert worden, die südseitige Fläche – wo die PV-Anlage installiert war – ist bisher aus personellen wie auch finanziellen Kapazitäten noch nicht saniert worden.
Aufgekommen ist das Thema erneut bei dem Antrag des Dorfladens auf Teilerlass der Nachzahlung der Nebenkosten von 2022, da wurde gefordert, dass die PV-Anlage wieder montiert werden soll, auch wenn das Dach noch nicht erneuert wurde. Der Aufwand hierfür wäre allerdings nicht verhältnismäßig.
Die erneute Montage –auch auf einem anderen kommunalen Gebäude- würde rund 24.000 Euro kosten, da das entsprechende Gebäude wieder verkabelt werden muss, sowie die Stecker auf den Modulen ausgetauscht werden müssten und das Ganze ohne Garantie auf Funktion, da die Module und der Wechselrichter sehr veraltet und verschmutzt sind. Der Erwerb einer neuen 15-kwp-PV-Anlage kostet laut einem ersten Kostenvoranschlag knapp 30 000 Euro. Es gibt auch ein Angebot, die Anlage weiterzuverkaufen.
PV auf kommunalen Gebäuden
Da die Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen möchte bei dem Einsatz von PV-Anlagen, wurde von der Verwaltung die möglichen infrage kommenden Gebäude eruiert, wobei vorab noch geprüft werden müsste, wie der Dachzustand und die Ausrichtung der Dachflächen sind.
Grundsätzlich geeignet sein müssten die Dächer beim Wertstoffhof, Kindergarten, Bürgerhaus, Bauhof und Feuerwehrhaus. Ausgenommen wurde das Dach des Rathauses aus Gründen des Denkmalschutzes und der Ortsgestaltung, sowie die Nähe zur Kirche. Für das Dach der Grundschule ist im Zuge der Umbaumaßnahmen bereits eine PV-Anlage mit 45 000 Euro einkalkuliert.
Solar bleibt wichtiges Thema
In der anschließenden Diskussion waren sich die Gemeinderäte schnell einig, dass die alte Anlage PV-Anlage nicht mehr montiert werden soll, sondern meistbietend verkauft. Über die PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden wird weiter diskutiert, wenn konkretere Informationen vorliegen.