Beratung im Gemeinderat
„Hailer-Haus“ in Seeon: Klares Konzept für Nutzung des geplanten Wohnhofes gefordert
Eine klare Regelung für die Nutzung des Wohnhofes des ehemaligen Klösterlichen Gerichtsdienerhauses forderte jetzt der Seeon-Seebrucker Marktgemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung.
Seeon-Seebruck – Der Seeon-Seebrucker Gemeinderat steht zwar grundsätzlich hinter dem geplanten Bauvorhaben, auf dem angestammten Platz des ehemaligen „ Klösterlichen Gerichtsdienerhaus“ in der Seestraße in Seeon ein sogenanntes Mehrgenerationenhaus mit 16 Wohnungen zu errichten.
Allerdings unter der Maßgabe, dass die Nutzung des Wohnhofes klar geregelt sein muss und dies in einem städtebaulichen Durchführungsvertrag festgeschrieben wird. Dazu gehören auch ausreichend Parkplätze, die aus Sicht des Gemeinderats in der mehrfach überarbeiteten Planung noch Fragen aufwerfen.
Deshalb beantragte Sepp Daxenberger (CSU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung, in der der Planungsstand des Projekts bekannt gegeben werden sollte, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis seitens des Bauherrn ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet wurde. Angelika Wolfertstetter (Grüne) und Dritte Bürgermeisterin Dr. Christine Kosanovic (FW) unterstützten die Forderung des CSU-Gemeinderats.
„Turm der Begegnung“ geplant
Daxenberger schlug vor, bis zur endgültigen Klärung noch offener Planungsfragen, den Tagesordnungspunkt zu verschieben. „Ich bin für Wohnungen, aber es muss einen Durchführungsvertrag mit der Gemeinde geschlossen werden. Deshalb sollten wir den Tagesordnungspunkt verschieben um dann schneller zum Ziel zu kommen“, so Daxenberger. Das ambitionierte Bauprojekt, das im Mai vor zwei Jahren zum ersten Mal in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung präsentiert wurde, soll an die klösterliche Bautradition aus dem 17. Jahrhundert anknüpfen. Wo einst Bedienstete wohnten, sollten nach den ersten Plänen ein ambulanter Pflegedienst und 16 Wohnungen mehreren Generationen unter einem Dach ein Zuhause bieten.
Das Konzept des Ensembles sieht auch einen „Turm der Begegnung“ vor. Dieser Turm könnte gemeinschaftlich für Treffen, zum Spielen, für Feierlichkeiten oder sonstige gemeinsame Aktivitäten genutzt werden. Nach den Vorstellungen des Architekten wäre in diesem Turm auch ein Cafe für die Allgemeinheit vorstellbar.
Das Gebäude wurde 1637 als Hofmarkrichterhaus zum ersten Mal erwähnt. Später sollen darin Angestellte, zum Beispiel ein Gerichtsdiener des Klosters Seeon, gewohnt haben. Zuletzt war das Gebäude als „Hailer-Haus“ bekannt.