Entscheidung im Gemeinderat
Keine Ausnahmen für Ferienhäuser: Reit im Winkl hat genug
Reit im Winkl hat genug von Ferienhäusern. Im doppelten Sinne. Ausnahmen wird es künftig keine mehr geben. Warum der Gemeinderat jetzt so streng ist.
Reit im Winkl – Für die Neuerrichtung eines Ferienhauses wird in Reit im Winkl künftig wie im reinen Wohngebiet auch im allgemeinen Wohngebiet keine Ausnahme mehr erteilt. Dies beschloss der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung. In diesem Zusammenhang wurde auch über Bauanträge auf Nutzungsänderung von vier Wohnungen in einem Anwesen an der Gemeindestraße Am Waldbahnhof in Nutzung Wohnen für touristische Zwecke entschieden.
Anfragen und Anträge zur Errichtung von Ferienhäusern und der Umnutzung von genehmigten Wohnungen in Ferienwohnungen erreichten die Gemeinde immer wieder, gab Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) zur Auskunft. Das Landratsamt Traunstein als Baugenehmigungsbehörde habe die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich hinsichtlich der ausnahmsweise zulässigen Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet ein Konzept überlegen müsse, in welchen Fällen in der Regel einer Feriennutzung ausnahmsweise zugestimmt wird und in welchen nicht.
Der Gemeinderat beschloss dazu bei zwei Gegenstimmen von Stefan Auer und Marcus Ritzer (beide CSU), dass für die Neuerrichtung eines Ferienhauses mit einer Wohneinheit künftig wie im reinen Wohngebiet auch im allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich keine Ausnahme mehr erteilt wird.
Auch Ferienwohnungen nur noch als Ausnahme
Bei ebenfalls zwei Gegenstimmen von Ritzer und Manfred Hanrieder (CSU) wurde weiterhin beschlossen, dass Ferienwohnungen zukünftig im allgemeinen Wohngebiet in der Regel nur in Kombination mit Dauernutzungen (Hauptwohnsitzen) in Gebäuden zugelassen werden, die über maximal zwei Wohnungs- oder Teileigentume verfügen.
Nach Klärung dieser Angelegenheit ging es um Bauanträge auf Nutzungsänderung von vier Wohnungen in einem Anwesen an der Straße „Am Waldbahnhof“ in Ferienwohnungen. Im Gebäude sind derzeit nur Wohneinheiten für allgemeines Wohnen genehmigt. Nun sollten den Anträgen zufolge dort vier Wohnungen in Ferienwohnungen umgenutzt werden.
Gemeinderat gegen Ausnahme
Das Anwesen befindet sich im Innenbereich sowie im Geltungsbereich der gemeindlichen Fremdenverkehrssatzung. Demzufolge sind Ferienwohnungen ausnahmsweise zulässig. Die Ausnahme könne nach Ansicht der Verwaltung für diese Anträge erteilt werden, informierte Bürgermeister Matthias Schlechter. Insgesamt handle es sich dann um vier Ferienwohnungen. Im Anwesen seien insgesamt zwölf Wohneinheiten genehmigt. Daher sollten weitere Umnutzungen in Ferienwohnungen nicht mehr zugelassen werden, um eine Unterordnung der touristischen Nutzung zu gewährleisten. Das Verhältnis Wohnen/Ferienwohnungen würde ansonsten kippen.
Eine knappe Mehrheit im Gemeinderat sprach sich aber gegen diese Ausnahmeregelung aus. So wurde die vorliegende Beschlussempfehlung, den Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, mit einem Verhältnis von sechs Stimmen dafür und sieben Stimmen dagegen abgelehnt.