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Neue Richtlinien zur Vergabe von Bauland

Neue Wohnraum-Strategie: So will Schleching der steigenden Nachfrage begegnen

Im Rathaus in Schleching wurden wegweisende Beschlüsse für die Baulandausweisung gefasst.
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Im Rathaus in Schleching wurden wegweisende Beschlüsse für die Baulandausweisung gefasst.

Der Gemeinderat von Schleching hat neue Richtlinien zur Vergabe von Bauland beschlossen, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen. Aufgrund der Preissteigerungen bei Grundstücken war eine Überarbeitung der bisherigen Regelungen notwendig.

Schleching – Der Gemeinderat von Schleching beschäftigt sich seit geraumer Zeit intensiv mit dem Thema „Bauland“ und den dazugehörigen Vergaberichtlinien. Die anhaltend hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen und Ferienhäusern hat in den vergangenen Jahren zu einem starken Anstieg der Grundstückspreise geführt. Dies erschwert es einkommensschwächeren Familien sowie jungen, alten und behinderten Menschen, angemessenen Wohnraum zu mieten oder zu kaufen.

Aufgrund der Tallage, möglichen Überschwemmungsgebieten und wertvollen Naturräumen sind geeignete Flächen für eine Bebauung nur sehr begrenzt vorhanden. Die Gemeinde legt daher großen Wert darauf, mit Grund und Boden sorgsam umzugehen, weitere Flächenversiegelungen zu vermeiden und stattdessen die Innenverdichtung zu fördern.

Der bisherige Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2017 kann aufgrund der erheblichen Preissteigerungen bei den Grundstückspreisen nicht mehr angewandt werden. Die Bevölkerung, die man mit preisvergünstigten Grundstücken unterstützen möchte, wird dadurch nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Aktualisierung der Richtlinien war daher dringend erforderlich.

Externe Beratung

Für die Überarbeitung des Grundsatzbeschlusses und der neuen Vergaberichtlinien holte sich die Gemeinde Beratung von Dr. Figiel von der Rechtsanwaltskanzlei Döring & Spieß. Gemeindemitarbeiterin Johanna Detsch führte in den letzten Monaten alle relevanten Fakten und Meinungen zusammen und erarbeitete einen neuen Grundsatzbeschluss für die Baulandausweisung sowie die Vergaberichtlinien.

Es gibt zwei Modelle für den Erwerb von Bauland: das „Zwischenerwerbsmodell“ und das „Vertragsmodell“. Beim Zwischenerwerbsmodell wird die Ausweisung von Wohnbauland nur dann in Betracht gezogen, wenn die Gemeinde Schleching im Vorfeld mindestens 50 Prozent der künftigen Bruttobaulandfläche als Eigentümer oder mit Miteigentumsanteilen erwerben kann. Der künftige Grundstückseigentümer muss sich verpflichten, das Grundstück innerhalb von fünf Jahren zu bebauen und das errichtete Wohngebäude mit Hauptwohnsitz 20 Jahre selbst zu bewohnen. Eine Veräußerung oder Überlassung an Dritte ist in dieser Zeit nicht gestattet.

Beim Vertragsmodell kauft die Gemeinde nicht selbst, sondern stellt lediglich die Regularien für die Abwicklung auf. Die Richtlinien zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken wurden angepasst. So wurden die Einkommensgrenzen den heutigen Realitäten entsprechend aktualisiert. Das Einkommen des Antragstellers darf 63.000 Euro nicht übersteigen, bei Ehegatten oder Lebenspartnern liegt die Grenze bei 126.000 Euro. Je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um die doppelten Freibeträge.

Punktesystem eingeführt

Für die Vergabe an Antragsteller wurde ein Punktesystem eingeführt, das insbesondere jüngere Kinder, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, die Länge des bisherigen Hauptwohnsitzes in Schleching sowie die hauptberufliche Tätigkeit im Achental berücksichtigt. Die Gemeinderäte beschlossen, dass die Vergaberichtlinien in der besprochenen finalen Fassung ab sofort in Kraft treten.

Bürgermeister Josef Loferer (CSU) begrüßte die neuen Richtlinien und betonte, dass die Gemeinde nun in der Lage sei, eindeutige und gerechte Lösungen für die Bürger zu schaffen.

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