Auf dem Gelände des Hotels zur Post
Neues Wellness-Hotel in Reit im Winkl nimmt nächste Hürde
Der Gemeinderat wägt die im Rahmen einer frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen ab und fasst einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss.
Reit im Winkl – Eine Änderung des Bebauungsplans „Hotel zur Post“ beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Er wägte die im Rahmen einer frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen ab und fasste einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss.
Nachdem das bestehende und derzeit stillgelegte Hotel zur Post dem heute geforderten Standard nicht mehr gerecht werden konnte, soll durch den Bebauungsplan am jetzigen Standort ein neuer viergeschossiger Hotelkomplex mit Wellnessanlage als Ersatzbau ermöglicht werden. Dazu sind Einrichtungen für gastronomische Zwecke und Läden vorgesehen. Im Norden des Geltungsbereichs sind Wohnungen und Zimmer für das Hotelpersonal geplant.
Denkmalschutz berücksichtigen
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass sich in unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet das Bodendenkmal „Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Pankratiusund ihrer Vorgängerbauten“ befinde. Zudem liege die Planung im Bereich des historischen Ortskernes von Reit im Winkl. Deshalb seien im Bereich der Planung weitere Bodendenkmäler, insbesondere aus dem Mittelalter, zu vermuten. Weitere Planungsschritte sollen diesen Aspekt berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplans sei eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß Bayerischem Denkmalschutzgesetz notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen sei.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Hinweise zum Bodendenkmal vollständig nachrichtlich in die Begründung zum Bebauungsplan zu übernehmen und die Stellungnahme an den Vorhabenträger zur Berücksichtigung in der weiteren Planung weiterzugeben.
Die Regierung von Oberbayern hatte darauf verwiesen, dass im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanänderung das im Rahmen des Ursprungbebauungsplanes erstellte schallschutztechnische Gutachten fortgeschrieben wurde. Ob die Ergebnisse des aktualisierten Gutachtens mit Datum zutreffen und die geänderte Planung weiterhin den Belangen des Lärmschutzes gerecht werde, sei mit der unteren lmmissionsschutzbehörde abzuklären. Der Gemeinderat beschloss dazu, den Hinweis aufzunehmen, dass diese Behörde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung angeschrieben wurde und keine Stellungnahme abgegeben hat.
Aufgrund einer Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt Traunstein wurde mit aufgenommen, dass eine wasserrechtliche Genehmigung mit entsprechenden Unterlagen zu beantragen ist und die gesetzlichen Regelungen zur Niederschlagsentwässerung einzuhalten sind.
Von der Deutschen Telekom Technik GmbH lag die Stellungnahme vor, dass sich im Geltungsbereich der Bebauungsplans Telekommunikationslinien befinden, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Dies wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen mit dem Hinweis, dass die Stellungnahme an den Vorhabenträger zur Berücksichtigung in der weiteren Planung weitergegeben werde.
Das Staatliche Bauamt Traunstein hatte darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger könnten daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Dieser Hinweise ist gemäß dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros bereits im Bebauungsplan enthalten.
Gemeinderat stimmt Änderung zu
Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, die in dieser Sitzung überarbeitete erste Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Hotel zur Post“ mit Begründung und Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan zu billigen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung und die öffentliche Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch durchzuführen, sobald alle hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen.