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Prozess um Raublinger Bluttat

Vater wohl mit eigenem Küchenmesser getötet – eindeutige DNA-Spuren an der Tatwaffe

Der Prozess gegen Tobias A. aus Raubling wird fortgesetzt: Er soll im August 2024 seinen Vater erstochen haben.
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Der Prozess gegen Tobias A. aus Raubling wird fortgesetzt: Er soll im August 2024 seinen Vater erstochen haben.

Der Prozess gegen Tobias A. wird fortgesetzt: Der 32-Jährige soll seinen Vater erstochen und dessen Leiche in einen Teppich gewickelt nach Italien gefahren haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schuldunfähigkeit aus – das Urteil wird voraussichtlich am 7. April gefällt.

Übersicht

Update 15.00 Uhr: Vater wohl mit eigenem Küchenmesser getötet – Eindeutige DNA-Spuren an der Tatwaffe

Am zweiten Prozesstag sagte auch der sachbearbeitende Kriminalbeamte aus. Er erklärte, dass Tobias A. am Morgen des 12. August Geld abhob, während sich sein Mobiltelefon wenig später auf der Autobahn in Richtung Süden bewegte. Am nächsten Tag wurde er schließlich an einer Mautstelle in Neapel festgenommen. Bereits in Italien fand die erste Obduktion des Vaters statt, der zu diesem Zeitpunkt bereits Verwesungserscheinungen zeigte.

Im Fahrzeug des Angeklagten wurde die mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt – ein Küchenmesser aus dem Haushalt des Opfers. Darauf fanden Ermittler sowohl Blutspuren als auch DNA von Tobias A. und seinem Vater. Der Kriminalbeamte betonte zudem die ausdruckslose Mimik des Angeklagten während der Untersuchung in Italien. Mit der Aussage des Zeugen endete der Verhandlungstag. Am Montag, dem 7. April, wird das Urteil erwartet. Dann werden auch die Gutachten der Rechtsmedizin sowie des Psychiaters Dr. Josef Eberl präsentiert.

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Update 12.00 Uhr: „Er wirkte wie ferngesteuert“ – Ex-Kollegin zu rätselhaftem Verhalten von Tobias A.

Dann wurde ein ehemaliger Vorgesetzter von Tobias A. als Zeuge befragt. Der Angeklagte war in seinem Job ausschließlich für die Nachtschicht eingeteilt, habe sich aber stets bemüht, seine Aufgaben gewissenhaft zu erledigen. „Sein Gesichtsausdruck blieb aber immer gleich“, beschrieb der Zeuge das Verhalten von Tobias A. „Das war auffällig. Privat hat man nicht viel mit ihm ausgetauscht. Er war eine ruhige Person, hat sich nicht aufgeregt oder geärgert, sondern einfach seine Arbeit gemacht.“ Vor dem Betriebsurlaub habe sich Tobias A. noch bei seinen Vorgesetzten bedankt und seine Freude darüber ausgedrückt, dass ihm mehr Aufgaben anvertraut wurden. Persönliche Einblicke gab er kaum – lediglich über sein Hobby, das Fahrradfahren, sprach er gelegentlich.

Auch eine Kollegin aus der Nachtschicht äußerte sich zu Tobias A. Sie bestätigte, dass er wenig sprach und kaum Emotionen zeigte. „Einmal ist es mir gelungen, ihm einen Grinser zu entlocken“, erinnerte sich die Frau. Insgesamt sei sein Verhalten von den Kollegen einfach so akzeptiert worden – man habe ihn als schüchtern und zurückhaltend wahrgenommen. Wenn es jedoch um sein Fahrrad oder seinen Vater ging, habe Tobias A. rege Freude gezeigt. In anderen Momenten habe er jedoch oft wie „ferngesteuert“ gewirkt.

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Update 11.00 Uhr: „Was mit mir passiert ist, ist die reinste Tragödie“: Tobias A. i Anruf an getöteten Vater

Die Polizeibeamtin sagte im Zeugenstand auch über die Vernehmung der Tante von Tobias A. aus. Diese habe bei der Vernehmung erzählt, dass der Angeklagte schon als Kind anders gewesen sei als andere Kinder. Von seiner Haftstrafe habe sie nichts gewusst – ihr sei erzählt worden, dass er sich bei einer Freundin in Frankfurt aufhalte. Bei der Feier zum 60. Geburtstag ihres Bruders, dem getöteten Johann A., habe sie mit Tobias über seine Arbeit gesprochen. Er habe ihr erzählt, dass er seit der Nachtschicht Probleme mit seinem Schlafrhythmus habe.

Am 12. August 2024, dem Tag nach der Tat, sei die Tante gegen 15:15 Uhr aus der Arbeit gekommen und habe einen Anruf ihrer Nichte erhalten, weil sie ihren Vater und Bruder nicht erreichen konnte. Daraufhin prüften die Tante sofort, ob Johann A. zu einem fixen Arzttermin erschienen war – jedoch ohne Erfolg. Zusammen mit der Schwester des Angeklagten erstattete sie schließlich eine Vermisstenanzeige. Nach Entlassung der Zeugin verlas Richter Volker Ziegler eine Urkunde der JVA Bernau zur Inhaftierung von Tobias A. zwischen dem 5. März 2022 bis zum 23. Februar 2023.

Nur wenige Tage nach seiner Entlassung, am 27. Februar 2023, soll zudem ein Notruf abgestellt worden sei, weil der Beschuldigte in seiner Wohnung randaliert hatte. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung hatten Beamte wohl mehrere Oxycodon-Tabletten sichergestellt. Tobias A. soll sich beim Eintreffen der Beamten unter Drogeneinfluss befunden und einen wahnhaften Schub erlitten haben. So schrie er Personen an, die gar nicht da waren. Zudem beleidigte die Polizisten und trat um sich. Bei diesemm Widerstand verletzte er sich selbst sowie die Beamten.

Besonders eindrücklich war das Vorspielen einer Sprachnachricht, die Tobias A. nach der Tötung seines Vaters an dessen Nummer geschickt hatte. Im Hintergrund waren italienische Stimmen zu hören. In seiner ersten Nachricht sagte Tobias lediglich, dass er nicht wisse, was er sagen solle. In weiteren Aufnahmen sprach er von seinem inneren Chaos: „Was das alles kaputt macht, ist nicht in Worte zu fassen.“ Und weiter: „Was mit mir passiert ist, ist die reinste Tragödie. Es ist einfach nur krank.“ Als die Nachrichten im Gerichtssaal abgespielt wurden, zeigte sich der Angeklagte auf der Bank sichtlich nervös und mitgenommen.

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Update 10.00 Uhr: „Er wird immer mein Bruder sein“– Aussagen der Schwester

Zu Beginn des zweiten Prozesstags schilderte eine Polizeibeamtin die Aussagen der Schwester und Tante von Tobias A., die nach dem Verschwinden von Vater und Sohn die Vermisstenanzeige erstattet hatten. Sie berichteten von den psychischen Problemen des Angeklagten, die bereits nach der Trennung der Eltern in seiner Jugend auffällig wurden. Nach einer Haftstrafe in der JVA Bernau wegen Einbrüchen habe sich sein Zustand weiter verschlechtert. Tobias A. fühlte sich beobachtet und litt wohl zunehmend unter Wahnvorstellungen.

Trotz einer Besserung während eines Klinikaufenthalts entschied er sich gegen eine fortgesetzte Behandlung und zog zu seinem Vater. Dem Angeklagten war bei dem Aufenthalt in dem Krankenhaus paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden, weil er zuvor jedoch unter Schmerzmittelabhängigkeit gelitten hatte und nun „clean“ war, verweigerte er jedoch die Medikamente gegen die Symptome seiner Schizophrenie. Die Schwester, die sich selbst als seine wichtigste Bezugsperson sah, hielt trotz allem immer zu ihm und kümmerte sich um Tobias A.: „Egal was ist, er wird immer mein Bruder sein.“

Er sei sehr pflichtbewusst gewesen, doch während eines Betriebsurlaubs verschlechterte sich der Zustand des Angeklagten wohl drastisch. Die Familie bemerkte seine zunehmende Apathie. Am 11. August 2024 äußerte der Vater seiner Tochter in Telefonaten gegenüber die Sorge über den sich verschlimmernden Verfolgungswahn seines Sohnes. Später am Abend meldete sich Tobias A. bei seiner Mutter per Telefon: Weil er nicht schlafen konnte. Am Morgen des 12. August rief die Schwester des Angeklagten in der Arbeit ihres Vaters an und musste feststellen, dass er nicht erschienen war – ein beunruhigendes Zeichen.

Sie versuchte daraufhin mehrfach, ihren Vater und Bruder telefonisch zu erreichen, jedoch ohne Erfolg. In der Wohnung des Vaters gab es zunächst keine Auffälligkeiten, doch eine Nachbarin berichtete von verdächtigen Geräuschen in der Nacht. So entschieden sich die Schwester und Tante von Tobias A. schließlich zur Aufgabe einer Vermisstenanzeige.

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Vorbericht: Prozess um grausame Messerattacke gegen Vater wird fortgesetzt

Traunstein / Raubling – Am Landgericht Traunstein wird am 3. April der Prozess gegen Tobias A. fortgesetzt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. August 2024 seinen 60-jährigen Vater erstochen zu haben. In der gemeinsamen Wohnung in Raubling soll es zu einer „Explosion der Gewalt“ gekommen sein, bei der Tobias A. seinen Vater mit einem Küchenmesser getötet haben soll. Anschließend soll er die Leiche in Decken und einen Teppich gewickelt und in den Kofferraum seines Autos geladen haben. Mit dem Fahrzeug floh er nach Neapel, wo er am 13. August von der italienischen Polizei festgenommen wurde.

Angeklagter soll an Schizophrenie leiden

Zeugen beschrieben Johann A. als hilfsbereit. Er hatte seinen Sohn neun Monate zuvor in die Wohnung aufgenommen. Hinweise auf große Streitigkeiten gab es jedoch keine. Tobias A., der offenbar unter paranoider Schizophrenie leidet, war bereits mehrfach in psychiatrischer Behandlung. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter Dr. Josef Eberl gab der Angeklagte an, in der fraglichen Nacht geschlafen zu haben, als er aufwachte und seinen Vater tot in der Küche liegend vorfand. Neben ihm hätten zwei Männer gestanden, die er für Mafiosi hielt. Diese hätten ihn gezwungen, die Leiche seines Vaters nach Neapel zu bringen.

Am ersten Prozesstag sagten mehrere Nachbarn und die Vermieterin des Vaters aus. Sie gaben an, dass sich der Angeklagte immer eigenartig verhalten habe. Ein Nachbar berichtete, er habe Tobias A. gegen 5.30 Uhr beobachtet, wie er einen zusammengerollten Teppich ins Auto lud. Die Vermieterin des Getöteten sah den Angeklagten am gleichen Morgen in schwarzer Kleidung und beschrieb seinen Blick als starr und ausdruckslos .Tobias A., der von Rechtsanwalt Harald Baumgärtl vertreten wird, schweigt bisher vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schuldunfähigkeit aus und beantragt die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Das Urteil wird in den kommenden Verhandlungstagen erwartet.

+++ chiemgau24 berichtet live aus dem Gerichtssaal+++

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