Gemeinderatssitzung
Präzedenzfall? Schleching entscheidet nach vier Jahren über Grundstücke - Das bezahlen Wohnmobile
Viele Jahre war der Bebauungsplan „Bichelfeld-Nord“ Thema im Gemeinderat Schlechings. Mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei gab es jetzt Beschlüsse. Und auch einen Zeitplan für die Wohnmobilstellplätze gibt es.
Schleching – Auf der vergangenen Gemeinderatssitzung ging es um die weitere Vorgehensweise im Bauleitplanverfahren. Auf drei Grundstücksteilflächen soll seit vielen Jahren ein neues Baurecht ausgewiesen werden. Es betraf die achte Änderung beim Bebauungsplan Nr. 15 „Bichlfeld-Nord“. Um die Vergaberichtlinien korrekt nach dem im letzten Jahr neu gefassten Grundsatzbeschluss durchzuführen, lies sich die Gemeinde von Dr. Stephan Figiel von der Rechtsanwaltskanzlei Döring & Spieß beraten. Empfohlen wurde ein Vertragsmodell, bei dem die Gemeinde die Regularien aufstellt. Das heißt, dass sofern das Grundstück nicht selbst bebaut wird, von einem unabhängigen Gutachter der Marktwertpreis ermittelt wird. Zu diesem darf dann das Grundstück an den begünstigten Personenkreis verkauft werden.
Martina Hammerl-Tiefenböck (UBS) fragte nach, wie die Vergabe abläuft. Geschäftsführer Martin Plenk und auch Andreas Hell (UBS) verwiesen darauf, dass genau nach den Richtlinien verfahren wird, dass die Gemeinde beim Vertragsmodell den Rahmen vorgibt – in Absprache mit Dr. Figiel. Trotzdem hatten Hammerl-Tiefenböck und Elfie Bachmann (UBS) weitere Bedenken, wollten keinen ersten Präzedenzfall schaffen und nochmals in der Rechtsanwaltskanzlei nachfragen. Dem widersprach Bürgermeister Josef Loferer (CSU). Er war der Meinung, dass ein Verfahren, das über vier Jahre läuft und nun nach den gemeinsam beschlossenen Richtlinien durchgeführt werden kann, nicht wieder aufgehalten werden soll.
Den Beschlüssen für die drei Grundstücke wurden, nach den Empfehlungen von Dr. Figiel, einstimmig vom Gemeinderat zugestimmt. Bei der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ettenhausen-West“ und der betreffenden Grundstücke empfahl Dr. Figiel, das „Zwischenerwerbsmodell“ anzuwenden. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Zwei neue Wohnungen durch Umbau
Beim Bebauungsplan „Schleching-Nordost Dorfeingang“ kann der Grundsatz in der Bauleitplanung „innen vor außen“ gut angewendet werden. Das heißt, dass durch Umbau weitere Wohnungen generiert werden, ohne dass dafür neue Flächen durch Neu- oder Zubau verbraucht werden. Im bestehenden Baukörper werden durch eine neue Aufteilung einer größeren Wohnung im Dachgeschoss zwei kleinere Wohnungen entstehen. Auch ein Teile der großen Ladenfläche im Erdgeschoss kann eine neue Wohnung umgenutzt werden..
Nachdem auch bei diesem Fall der Wunsch aus dem Gemeinderat kam, erst bei Dr. Figiel nachzufragen, stellte Geschäftsleiter Martin Plenk klar, dass das Baurecht für ein bestehendes Gebäude nicht identisch ist mit einem Baurecht auf der grünen Wiese. Andreas Hell (UBS) sah ebenfalls keinen Anlass und begrüßte eher das Vorhaben, da er für jede neu geschaffene Wohnung dankbar sei.
Wohnmobil-Stellplätze ab 1. Mai in Betrieb
Um die neuen Wohnmobil-Stellplätze am Sportplatz ging es im nächsten Tagesordnungspunkt. Geändert werden muss dafür der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan, dazu werden die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligungen gehört.
Das Landratsamt Traunstein, Abteilung Immissionsschutz- und Abfallrecht, wies darauf hin, dass die Bundesstraße 307 als Geräuschquelle auf den Campingplatz einwirkt. Da in der Vergangenheit der Parkplatz bereits durch „Wildcamper“ ausgiebig genutzt wurde, sah die Gemeinde keine Notwendigkeit, näher auf „Konfliktpotentiale“ einzugehen. Außerdem handelt es sich um Stellplätze, die von den Campern maximal drei Tage genutzt werden dürfen.
Hinweisschilder geben Infos rund um Einkaufsmöglichkeiten und Lokale
Zu dem Hinweis, dass der Platz durch die Nutzer als Emissionsquelle für die Nachbarn angesehen werden könnte, hieß es von der Verwaltung, dass an diesem Platz bereits ein öffentlicher Parkplatz besteht, wo schon jetzt mit verschiedensten Geräuschquellen zu rechnen ist. Die Mitglieder des Gemeinderates sahen das ebenso und stimmten den Abwägungsvorschlägen einstimmig zu.
Im Nachgang zu diesem Punkt, berichtete Geschäftsleiter Plenk, dass der Betrieb des Wohnmobilstellplatzes zum 1. Mai beginnt. Er zeigte den Entwurf eines Schildes, das die nötigen Informationen für die Camper bereithält. Mittels eines QR-Codes können Informationen für Gäste abgerufen werden, beispielsweise Einkaufsmöglichkeiten und Lokale in der Nähe. Ein Piktogramm gibt einen weiteren schnellen Überblick. Über den Preis pro Nacht (18 bis 20 Euro) wurde kurz diskutiert, die Tendenz zeigte in Richtung 18 Euro.
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