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Wenig Verständnis in den Vereinen

Sinnloses Töten oder doch Hege? Peta zeigt Königsfischer aus Übersee an

Die Organisation Peta sieht beim traditionellen Königsfischen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
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Die Organisation Peta sieht beim traditionellen Königsfischen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Stehen traditionelle Königssfischen vor dem Aus? Dafür will sich die Tierrechtsorganisation PETA einsetzen. Außerdem klagt sie gegen Veranstalter und Teilnehmer einer solchen Aktion. Es sei Tierquälerei. Ist dem so?

Übersee – Am 9. September fand anlässlich des Oberbayerischen Fischereitags 2023 ein Königsfischen in Übersee am Chiemsee statt. Teilnehmer aus mehr als 40 Vereinen aus dem ganzen Regierungsbezirk kämpften um den Titel „Fischerkönig”. Gewonnen hatte ein Fischer vom Fischereiverein Pfaffenhofen/Ilm, der einen Hecht mit einem stattlichen Gewicht von 7,69 Kilogramm erwischen konnte. Das Königsfischen hat bereits seit vielen Jahren Tradition, was auch durch den Besuch von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber beim Fischereitag deutlich wurde.

Peta erstattet Anzeige

Doch so beliebt das Königsfischen bei den Anglern auch ist, stehen dem Aspekt des Fische Fangens andere äußerst kritisch gegenüber. Die Tierrechtsorganisation Peta sieht darin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und hat gegen den Veranstalter und alle volljährigen Teilnehmer des Königsfischen in Übersee Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Traunstein gestellt. Außerdem fordert Peta den bayerischen Landtag auf, dem Tierschutzauftrag des Staates auch im Fall von Fischen nachzukommen, und das überwiegend in Bayern veranstaltete „Königsfischen“ ausdrücklich zu verbieten.

„Königsfischen hat Tradition bei uns”, sagt Maximilian Voit, der Präsident des Fischereiverbands Oberbayern. Der Verband war auch der Organisator des Königsfischens in Übersee und ist damit Ziel der Klage. Voit denkt aber nicht, dass die Klage erfolgreich sein könnte. „Peta reicht jedes Jahr mehrere Klagen gegen solche Veranstaltungen ein. Meines Wissens nach ist daraufhin noch nie ein Strafbefehl erteilt worden.”

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?

„Ein Wettfischen dient der Unterhaltung, aber ‚Spaß‘ ist kein ‚vernünftiger Grund‘ für das Töten eines Wirbeltieres – und somit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, sagt Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. Alle Wirbeltiere würden Panik und Schmerz empfinden, wenn sie gejagt werden.

Die tierschutzrechtliche Problematik mit Gemeinschaftsfischen, wie es im offiziellen Sprachgebrauch heißt, ist nicht neu. In der Vergangenheit wurden Veranstalter und Teilnehmer bereits mehrfach durch Tierschutzorganisationen bei den zuständigen Behörden angezeigt. Hier geht es meist um zwei Artikel des Tierschutzgesetzes. Den Beteiligten werden Verstöße gegen § 17 Nr. 1 (Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund) oder Verstöße gegen § 3 Nr. 6 TierSchG (Verbot, ein Tier zu einer Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind) zur Last gelegt.

Wettbewerb oder Hege?

Die Frage nach der rechtlichen Beurteilung eines Königsfischens beschäftigt die Justiz bereits seit Längerem. Dass das Töten eines Tieres ohne Grund eine Straftat ist, wie es im Tierschutzgesetz steht, darüber dürften sich alle einig sein. Ein Angler fängt Fische mit dem primären Ziel, sie auch zu verwerten, sprich zu verspeisen. Rechtlich gesehen, ist damit ein Grund gegeben. Nach einem juristischen Kommentar zum Tierschutzgesetz heißt es dann aber: „Wird als Hauptziel oder gleichgeordnetes Zweitziel auch ein sportlicher Zweck verfolgt, insbesondere der Zweck, durch Vergleich der erzielten Fangergebnisse eine Rangfolge der Teilnehmer zu ermitteln, so fehlt es an einem vernünftigen Grund, denn solche Zwecke können weder die Tötung noch die Zufügung von Schmerzen und Leiden rechtfertigen.” Nach § 13 des bayerischen Fischereigesetzes sind Ereignisse wie das Königsfischen im Rahmen traditioneller Veranstaltungen und zur Erfüllung der Hegepflicht allerdings gestattet.

Tradition spielt keine Rolle

„Wir glauben an den Erfolg unserer Klage”, sagte Dr. Tanja Breining von PETA. „Denn wie unsere Rechtsabteilung dies in der Strafanzeige auch deutlich hervorhebt, hat das Bundesrecht gegenüber dem Landesrecht immer Vorrang.” Dass das Königsfischen eine traditionelle Veranstaltung ist, spiele hier keine Rolle. „Aus unserer Sicht ist weder eine traditionelle Veranstaltung, noch die Hegepflicht, oder ein Verzehr der Fische als vernünftiger Grund anzusehen.” Auch wenn die gefangenen Fische zum Verzehr getötet werden würden, wären sie laut Tanja Breining dennoch „auch (und insbesondere zu dem Zweck) getötet, um an dem Wettbewerb teilzunehmen.” Für Maximilian Voit unterscheidet sich das Königsfischen nicht von anderen Tagen eines Anglers. „Wir fischen nach allen Regeln, die auch das ganze Jahr über gelten. Es gelten die gleichen gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.” Der einzige Unterschied sei, dass viele gemeinsam fischen würden. 

Wenig Verständnis in den Vereinen

„Von der Klage halte ich wenig bis gar nichts”, sagt Peter Poremba, der zweite Vorstand des Anglerbunds Chiemsee. Der Chiemsee sei ein freies Gewässer ohne zusätzlichen Besatz. „Wenn fischen da nicht legitim ist, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.” Beim Königsfischen gehe es nicht um töten und quälen, es gehe um eine traditionelle Veranstaltung, die es seit mehr als einhundert Jahren gibt.

Eine Klage sei bei ihm noch nicht eingegangen, er habe sich aber bereits mit dem Fischereiverband in Verbindung gesetzt. „Ich denke auch, dass Landwirtschaftsministerin Kaniber nicht erfreut von der Klage sein wird.” In den kommenden Tagen will Poremba auch mit ihr Kontakt aufnehmen. Die Klage an sich hält er für völlig überzogen. „Wir Fischer betreiben aktiven Naturschutz für die heimischen Gewässer wie sonst kaum jemand in Bayern.” Das würden Organisationen wie PETA oft nicht sehen wollen.

Klage wird noch bearbeitet

Auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung bestätigte die Traunsteiner Staatsanwaltschaft den Eingang der Klage von Peta. Diese werde derzeit geprüft. „Zum jetzigen, noch sehr frühen, Zeitpunkt der Prüfung können wir keine weiteren Angaben machen”, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Peta ist sich ihrer Sache sicher, die Fischer auch. Das OVB wird den Verlauf der Klage weiter verfolgen.

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