Was sie auszeichnet und was das nun bedeutet
Neuzugänge aus der Region: Diese neun Bauwerke stehen jetzt unter Denkmalschutz
Villen, Bauernhäuser, Schulen oder Wirtshäuser: Jedes Jahr werden neue Bauwerke in die bayerische Denkmalliste aufgenommen - besonders alt müssen sie dafür aber nicht unbedingt sein. Neun der Neuzugänge stehen in unserer Region. Wir stellen sie kurz vor, haben Fotos und beleuchten die Hintergründe und Konsequenzen, die sich dadurch ergeben.
Südostbayern - Unter den neun Neuzugängen in die Denkmalliste aus der Region sind die unterschiedlichsten Gebäude: das Wirtshaus „Zollhäusl“ in Freilassing (Baujahr 1907) findet man genauso wie ein Mühlenanwesen in Prutting aus dem 19. Jahrhundert oder eine Villa in der Traunsteiner Josefstraße. Ein Stadel in Winhöring aus dem Jahr 1736 wurde jetzt geschützt oder ein Wohnhaus im Inn-Salzach-Stil am Tüßlinger Marktplatz. Aber auch eine Pestsäule, die seit 400 Jahren in Berchtesgaden steht, hat jetzt Denkmalschutz.
Neu gelistete Baudenkmäler in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land, Altötting und Mühldorf
- Prutting (Landkreis Rosenheim): Untermüllergütl, Mühltal 1; Ehemaliges Mühlenanwesen mit Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zweigeschoßiger Schopfwalmdachbau mit Quergiebeln, Kniestock und Putzgliederung. Um 1900 zum Landhaus im barockisierenden Heimatstil umgebaut. Auch das benachbarte Turbinenhaus von 1897 steht jetzt unter Denkmalschutz.
- Siegsdorf (Landkreis Traunstein): Ehemaliges Bauernhaus an der Lindenstraße 5; Einfirsthof mit zweigeschoßigem Flachsatteldachbau, Kniestock, umlaufender Laube und Lüftlmalerei von 1897.
- Traunstein: Villa an der Josefstraße 6; Wohnhaus mit eingeschossigem Mansarddach mit Schopf und Gauben und traufseitigem Windfang von 1912.
- Berchtesgaden: Zwiehof, „Angererlehen“, aus dem späten 17. Jahrhundert; Zweigeschoßiger Flachsatteldachbau mit gewölbtem Flez.
- Berchtesgaden: Bildstock in der Nähe der Riemergasse; Pestsäule mit Nagelfluhpfeiler mit Laterne aus roten Kalkstein von 1626, im Jahr 1985 versetzt.
- Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land): Wirtshaus an der Zollhäuslstraße 11 von 1907; Zweigeschoßiger, verputzter Massivbau mit Halbwalmdach und polygonalem Bodeneckerker in Neubarock, in den 1920er-Jahren umgebaut.
- Tüßling (Landkreis Altötting): Wohnhaus am Marktplatz 29 aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts; dreigeschoßiger Bau mit Flachsatteldach und Vorschußmauer.
- Winhöring (Landkreis Altötting): Stadel in der Nähe der Mühldorfer Straße von 1736. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Wirtschaftszeit zu Wohnzwecken umgebaut. Flachsatteldachbach mit Gitterbundwerk.
- Neumarkt-St. Veit (Landkreis Mühldorf): Wohnstallhaus in Mayerhof 7; Firstgedrehtes Stockhaus mit Wandmalerei und Gewölben im Erdgeschoß vom Anfang des 19. Jahrhunderts.
Auch 70er-Jahre-Betonbau bei München jetzt unter Denkmalschutz
Bauten müssen aber nicht unbedingt sonderlich alt sein, um unter Denkmalschutz gestellt zu werden. Bestes Beispiel: das Otfried-Preußler-Gymnasium in Pullach. Es wurde Anfang der 1970er-Jahre geplant und gebaut und hat jetzt auch den Titel „Denkmal“ erhalten. Gebaut wurde es in der damals typischen Architektur des Brutalismus, vom französischen „béton brut“, Sichtbeton. Aber auch eine typische 1950er-Jahre-Tankstelle, die in Garmisch-Partenkirchen steht, wurde jetzt unter Schutz gestellt.
Gelistet sind in Bayern inzwischen über 110.000 Bau- und Kunstdenkmäler. Was ein Baudenkmal ist, regelt das Bayerische Denkmalschutzgesetz - nämlich wenn ihr Erhalt „wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege prüft den Einzellfall. „Neuaufnahmen kommen ganz unterschiedlich zusammen“, so Maria Ebbinghaus vom Landesamt gegenüber chiemgau24.de. Die Hinweise können von Eigentümern, Heimatpflegern, Einzelpersonen oder der Kommunalpolitik kommen. „Die Denkmalliste ist stets offen für Ergänzungen.“
Kommt ein Gebäude hinzu, kann die jeweilige Kommune noch fachliche Korrekturen oder Einwände vorbringen. Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf. Aber dann muss der Eigentümer eine Erlaubnis beim Landratsamt beantragen. Diese wiederum halten in der Regel zuvor Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Für die Eigentümer gibt es verschiedenste Finanzierungshilfen, um Baudenkmäler zu erhalten. (xe)






