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Bauprojekte behandelt

Neue Häuser beim Kurpark und Aufstockung einer Pension? So hat Reit im Winkl entschieden

Auf diesem Grundstück zwischen Freibad und Kurpark ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern oder eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses geplant.
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Auf diesem Grundstück zwischen Freibad und Kurpark könnten Häuser entstehen.

Im Gemeinderat von Reit im Winkl wurden mehrere Bauanträge behandelt: Unter anderem ging es um den Neubau von zwei Einfamilienhäusern oder eines Doppelhauses und um die Aufstockung einer bestehenden Pension. So hat der Rat entschieden.

Reit im Winkl – Zugestimmt wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats einem Antrag auf Neubau von zwei Einfamilienhäusern oder eines Doppelhauses. Weiter ging es um die Aufstockung einer bestehenden Pension, eine Nutzungsänderung einer Ferienwohnung in eine Wohnung, die Überdachung einer Festmistlagerstätte, den Neubau einer Außensauna und um eine weitere Nutzungsänderung.

Nutzung nur als Erstwohnsitz

Für ein Grundstück zwischen Freibad und Kurpark lag ein Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung von zwei Einfamilienhäuser oder eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit jeweils Garagen oder Carports vor. Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) unterrichtete darüber, dass es sich nach Auffassung des Landratsamtes bei dem Grundstück um einen Innenbereich handle und der Teilung des Grundstücks zugestimmt werden könne.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde habe die Verwaltung in Kenntnis gesetzt, dass das Vorhaben nun so genehmigungsfähig sei. Die entstehenden Wohneinheiten dürften ausschließlich im Erstwohnsitz genutzt werden, da sich das Grundstück im Geltungsbereich der gemeindlichen Fremdenverkehrssatzung befinde. Der Gemeinderat erteilte für den Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Weiter ging es um einen Antrag auf Um- und Anbau sowie Aufstockung einer bestehenden Pension und Nutzungsänderung von Fremdenzimmern in Ferienwohnungen in einem Anwesen an der Dorfstraße in der Nähe des Kurparks. Insgesamt sollen elf Ferienwohnungen entstehen. Im Erdgeschoss wird weiterhin Frühstück angeboten, das komplette Dachgeschoss wird als Wellnessbereich genutzt. Die Verwaltung begrüße ausdrücklich, dass der bestehende, gut gehende Betrieb nun noch mal eine deutliche Aufwertung erfahre und zukunftsfähig gemacht werden solle, unterrichtete Bürgermeister Schlechter.

Der Rat erteilte für den Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, ebenso für eine bestehende Abweichung von der Baugestaltungssatzung hinsichtlich der Dachform der Vorfahrt. Ein vorgelegtes Nutzungskonzept sei als Bestandteil in die Baugenehmigung mitaufzunehmen.

Ein solches Einvernehmen wurde ebenfalls einstimmig für einen Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Ferienwohnung in eine Wohnung in einem Anwesen in Altblindau erteilt. Die sich im Obergeschoss befindlichen zwei Ferienwohnungen sollen umgenutzt werden in eine Altenteilerwohnung. Es handelt sich dabei um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb.

Desgleichen zugestimmt wurde einem Bauantrag auf Überdachung einer bestehenden Festmistlagerstätte auf einem Grundstück in Blindau. Diese befindet sich neben einer bereits bestehenden landwirtschaftlichen Halle. Der Eigentümer war vom Landratsamt, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, aufgefordert worden, die bestehende Miststätte zu überdachen.

Weiter ging es um einen Antrag auf isolierte Abweichung wegen des Neubaus einer Außensauna an einem Anwesen an der Birnbacher Straße. Das dazu geplante Pultdach wird nicht direkt aus dem Hauptdach entwickelt, wie in der Baugestaltungssatzung vorgeschrieben. Außerdem wird der erforderliche Mindestdachüberstand nicht eingehalten. Beides ist laut Antragsteller aber nicht möglich, weil die geplante Außensauna an den bestehenden Keller angebaut werden soll, der nicht überbaut ist. Der Gemeinderat sah dies ebenso und stimmte einhellig dem Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Baugestaltungssatzung hinsichtlich Mindestdachüberstand und Dachform zu.

Sauna erhält Pultdach

Einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilte das Gremium einem Bauantrag auf Nutzungsänderung im Erdgeschoss eines Anwesens am Kirchplatz. Im Rahmen einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis war aufgefallen, dass die baurechtliche Genehmigung nicht mit der aktuellen Situation übereinstimme. Es handelt sich lediglich um Grundrisse von Nebenräumen. Daher musste nun noch der Bestand nachgenehmigt werden.

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