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Akademiker aus dem Landkreis Mühdorf angeklagt

Die Vorwürfe der Mädchen lassen ihn kalt: Prozess gegen „Professor Doktor“ fortgesetzt

Am Landgericht Traunstein steht ein Akademiker wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Schulmädchen vor Gericht.
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Am Landgericht Traunstein steht ein Akademiker wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Schulmädchen vor Gericht (Symbolbild).

Der Prozess gegen einen „Professor Doktor“ aus dem Landkreis Mühldorf wegen Missbrauchs zweier Schulmädchen wurde fortgesetzt: Die Ansicht der Vernehmungsvideos mit den Kindern ließ den Angeklagten jedoch kalt – ebenso die Aussage einer Mutter im Zeugenstand.

Traunstein / Landkreis Mühldorf – Am 18. Dezember wurde der Berufungsprozess gegen einen Akademiker aus dem Landkreis Mühldorf am Landgericht Traunstein fortgesetzt. Der 51-jährige Angeklagte muss sich wegen Missbrauchs zweier zehnjähriger Mädchen verteidigen. Am zweiten Prozesstag wurden Vernehmungsvideos der betroffenen Kinder angesehen sowie zwei Zeuginnen angehört: die Mutter einer Geschädigten und eine Psychologin. Da sich die Einvernahme der Mädchen schwierig gestalteten, wurde die Beweiskraft der Aussagen jedoch vom Gericht infrage gestellt. Am 7. Januar soll der Prozess fortgesetzt und das Urteil gegen den Familienvater gefällt werden.

Ansicht der Vernehmungsvideos

Im ersten Video befragt der Ermittlungsrichter die zehnjährige Hanna (Name von der Redaktion geändert). Im Laufe mehrerer Vernehmungen wird zwar deutlich, dass das Mädchen zunehmend Vertrauen zu dem Fragesteller gewinnt, doch wenn es um die Vorwürfe der Anklage geht, wird die Geschädigte still und zieht sich zurück. Nähere Details kann der Ermittlungsrichter nur erfragen und das Kind bestätigt oder verneint mit Kopfschütteln oder -nicken. Bei der Vernehmung geht es um einen Vorfall, der sich im Sommer 2022 ereignet haben soll: Hanna begleitete ihre Freundin, die Tochter des Angeklagten, und deren Familie bei einem Kroatienurlaub. Dort soll der Familienvater sie unangemessen berührt haben.

Eines Nachts soll der 51-jährige Akademiker, der wegen sexuellen Handlungen vor Kindern schon einmal verurteilt wurde, nackt in das Schlafzimmer der Kinder gekommen sein. Er habe sich an das Bett seiner Töchter gesetzt, in dem auch Hanna lag und soll der Zehnjährigen an Brust, Bauch und im Intimbereich gestreichelt haben – unter ihrem Pyjama. Das Mädchen sagte, es habe sich schlafen gestellt und weitere Berührungsversuche abwehren können, indem sie die Hand des 51-Jährigen mit dem Bein wegschubste. Nach dem Vorfall habe das Mädchen Angst vor dem Vater ihrer Freundin gehabt. Hanna berichtete, dass sie noch zwei weitere Male bei ihrer Freundin übernachtete, jedoch nur auf Drängen anderer.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit

Verteidiger Jörg Zürner zweifelte die Glaubwürdigkeit von Hannas Schilderungen an. „Warum wollte sie nach dem Vorfall weiterhin bei der Freundin übernachten?“, fragte der Rechtsanwalt aus Mühldorf. Staatsanwältin Helena Neumeier betonte jedoch, dass es keinen Grund gebe, warum das Mädchen lügen sollte und das Verhalten des Kindes eindeutig auf ein traumatisches Erlebnis hinweise. Während ihrer Aussagen beim ersten Prozess am Amtsgericht Mühldorf war das Mädchen wohl weinend zusammengebrochen und man habe ihm versprechen müssen, dass es die Geschichte kein weiteres Mal erzählen müsse. Insgesamt wurde das Mädchen sechsmal vernommen.

Weder die Vorsitzende Richterin Heike Will noch ihre Beisitzerin waren überzeugt von der Beweisgüte der Vernehmungen. Will betonte aber, dass sie keinen großen Gewinn darin sähe, das Mädchen noch einmal einer Befragungssituation auszusetzen. „Opferschutz“ brachte auch die Verteidigung ins Spiel, da es ihr in die Hände spielen würde, wenn es keine handfesten Aussagen gegen den 51-jährigen Akademiker mehr geben würde. Doch auch Staatsanwältin Helena Neumeier kündigte an, dass sie dem Kind eine weitere Anhörung ersparen wolle.

Die Aussagen der Mutter und Psychologin

Anschließend wurde Hannas Mutter in den Zeugenstand gerufen. Sie schildert leise und zurückhaltend, wie ihre Tochter sie eines Morgens darum bat, den Vater ihrer Freundin nicht mehr zu kontaktieren. Auf die Frage der Mutter, ob etwas vorgefallen sei, schaute das Kind wohl beschämt zu Boden. Als die Mutter fragte, ob der Mann sie „angefasst“ hätte, soll das Kind genickt haben, woraufhin die Mutter das Mädchen nicht weiter bedrängen wollte. Ratsuchend wandte sich die Zeugin an einen Arzt, der sie an eine Ambulanz in München verwies. Auch dort wollte das Mädchen jedoch nur Kopfschütteln oder -nicken, wenn es um den Sachverhalt ging. Die Zeugin gab aber an, dass ihre Tochter sich nach dem Kroatienurlaub verändert habe. „Sie will nur noch bei Licht einschlafen und hatte immer wieder Angst, dass der Angeklagte aus dem Schrank in ihrem Zimmer kommt“, so die besorgte Mutter.

Als letzte Zeugin des Tages wurde eine Psychologin der Ambulanz in München angehört, die Hannas Mutter mit ihrer Tochter als erste Stelle aufsuchten. Ziel der Ambulanz sei festzustellen, ob Beratungsbedarf bestehe, so die Psychologin – und den habe sie festgestellt. Das Mädchen beschrieb sie als verängstigt und verunsichert:. „Hanna antwortete hauptsächlich mit Kopfnicken oder Kopfschütteln“, sagte die Zeugin. Am Ende des Gesprächs habe das Kind auf dem Schoß seiner Mutter gesessen. Befragt von Staatsanwältin Helena Neumeier sagte die Zeugin aus, dass sie wenig später ein weiteres Mädchen wegen eines sexuellen Übergriffs im Kroatienurlaub in der Ambulanz hatte und bestätigte, dass es sich dabei um die zweite Geschädigte in diesem Verfahren gehandelt habe.

Die Vernehmungsvideos des zweiten Mädchens

Auch die zehnjährige Petra (Name von der Redaktion geändert), soll von dem 51-jährigen Familienvater aus dem Landkreis Mühldorf unangemessen berührt worden sein. In der Videovernehmung untermauert das Mädchen die Aussagen Hannas und gibt an, dass ihr der Angeklagte Komplimente gemacht und gesagt habe, dass er sie auf den Bauch und die Brust küssen wolle. Auch Petra schilderte dem Ermittlungsrichter einen Vorfall im Kroatienurlaub mit der Familie ihrer Freundin. Der Akademiker habe sich eines Abends nackt auf das Bett der Mädchen gesetzt, um den Fernseher einzustellen. Auch zu Hause sei der Angeklagte häufig nackt im Haus herumgelaufen und einmal habe das Kind eine Erregung an ihm bemerkt.

Obwohl die Mädchen in den Videos verstörende Angaben zum Verhalten des Angeklagten preisgaben, wirkt dieser emotionslos. Strategisch achtete er auf Widersprüche und machte wiederholt Notizen zu den Angaben der Kinder. Er schien lediglich auf die Schwächen ihrer Aussagen zu achten – von Mitgefühl, Trauer oder Empörung keine Spur. Auf den Vorschlag seines Verteidigers Jörg Zürner, die Berufung zurückzunehmen, antwortete Staatsanwältin Helena Neumeier, dass sie dies nicht in Betracht ziehe. Nach Ansicht der Vernehmungsvideos mit Petra wurde der zweite Verhandlungstag schließlich beendet. Der Prozess wird am 7. Januar 2025 fortgesetzt, dann soll auch das Urteil gefällt werden.

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