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Angeklagter soll Schulmädchen betascht haben

Professor Doktor wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht: Prozessauftakt in Traunstein

Prozessauftakt am Landgericht Traunstein: Der Angeklagte soll zwei Freundinnen seiner Töchter missbraucht haben.
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Prozessauftakt am Landgericht Traunstein: Der Angeklagte soll zwei Freundinnen seiner Töchter missbraucht haben (Symbolbild).

Am Landgericht Traunstein startete am 17. Dezember der Berufungsprozess gegen einen Akademiker aus dem Landkreis Mühldorf. Der Familienvater war in erster Instanz wegen sexueller Belästigung zweier Mädchen verurteilt worden. Schon 2010 wurde der Mann wegen sexueller Handlungen vor Kindern schuldig gesprochen.

Traunstein / Landkreis Mühldorf – Am 17. Dezember 2024 begann am Landgericht Traunstein der Prozess gegen einen Familienvater aus dem Landkreis Mühldorf. Nachdem das Amtsgericht Mühldorf ihn wegen sexueller Belästigung zweier Schulmädchen verurteilt hatte, war sowohl der Angeschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Die Anklage wirft dem 51-Jährigen sexuellen Missbrauch vor, während er selbst sich als völlig unschuldig und bar jeder sexuellen Hintergedanken darstellt. Der Angeklagte hat jedoch eine Vergangenheit: Bereits 2010 war er wegen sexueller Handlungen vor Kindern zum ersten Mal verurteilt worden. Er hatte nackt vor Schulkindern onaniert.

Das erste Urteil gegen den Akademiker

Auch der erste Prozess gegen den hochgewachsenen 51-Jährigen fand am Amtsgericht Mühldorf statt. Im Oktober 2009 hatte er sich in der Mittagszeit nackt an sein offenes Fenster gestellt und an sich herumgefummelt, während ihm von der gegenüberliegenden Bushaltestelle aus Schulkinder zusehen konnten. Bei einem weiteren Vorfall soll er um halb acht Uhr morgens nackt in den Büschen seines Gartens gestanden und dort onaniert haben. Wieder vor den Augen der Kinder. Auch damals bagatellisierte der Akademiker seine Taten vor Gericht. Er wisse nicht, was ihn geritten habe – pädophile Neigungen habe er keineswegs. Seine Lebensgefährtin sei unterwegs gewesen – vielleicht habe sich da etwas angestaut. Nur kurze Zeit nach dem Urteil heiratete das Paar, das inzwischen eigene Kinder hat: zwei Mädchen.

Das Urteil im Juni 2024

Am 18. Juni 2024 landete der promovierte Betriebswirt dann erneut vor Gericht: Weil er während eines Familienurlaubs in Kroatien die zehnjährige Freundin seiner Tochter, im Intimbereich angefasst und eine weitere Freundin – auch zehn Jahre alt – am Po berührt haben soll. Das Gericht verurteilte den Mann jedoch lediglich wegen sexueller Belästigung und sprach ihn wegen Missbrauchs frei. Der Angeklagte legte dennoch Berufung ein und auch die Staatsanwaltschaft war nicht zufrieden mit dem Urteil des Amtsgerichts. So wird das Verfahren gegen den 51-Jährigen am Landgericht Traunstein erneut aufgerollt.

Der Berufungsprozess in Traunstein

Der Prozess startete am Nachmittag des 17. Dezember 2024 und ein zentraler Vorwurf betrifft den Kroatienurlaub der Familie im Jahr 2022. Während die zwei Töchter des Angeklagten – damals fünf und elf Jahre alt – zusammen mit der zehnjährigen Freundin Hanna (Name von der Redaktion geändert) im Bett schliefen, soll er sich ans Bett gesetzt und Hanna an Brust, Bauch und im Intimbereich angefasst haben. Als er sie weitere Male berühren wollte, habe das Mädchen seine Hand mit ihrem Bein weggeschubst.

Zwei weitere Vorfälle sollen sich mit der damals zehnjährigen Petra (Name von der Redaktion geändert) ereignet haben. Auch dieses Mädchen ist mit der Tochter des Angeklagten befreundet und begleitete sie bei einem Kroatienurlaub. Während die zwei Mädchen im Bett fernsahen, soll sich der Angeklagte nackt ans Bett gesetzt haben, um den Fernseher einzustellen. Bei einem weiteren Vorfall soll der Akademiker die Zehnjährige am Po gestreichelt haben. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, dem Mädchen in einer Chatnachrichten geschrieben zu haben, dass er sie auf den Bauch und die Brust küssen wolle.

Der Angeklate bagatellisiert die Vorwürfe

Nachdem Richterin Heike Will die Verhandlung gegen 13.45 Uhr eröffnet hatte, erklärte sich der 51-Jährige bereit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Vertreten von Jörg Zürner aus Mühldorf, zeichnete er von sich das Bild eines fürsorglichen Familienvaters. Bei den Vorwürfen bezüglich Hanna habe es sich um harmlose und fast zufällige Berührungen gehandelt. Sexuelle Hintergedanken habe er dabei keinerlei gehegt. Bei den Vorwürfen bezüglich des zweiten Mädchens wird die Sprache des Angeklagten etwas deutlicher. Das Mädchen habe sich nicht altersgemäß und seiner Meinung nach viel zu freizügig gekleidet. „Sie hat ausgeschaut, als ob sie auf den Strich gehen würde“, sagte der 51-Jährige wortwörtlich.

Die Verteidigung kritisierte die Ermittlungsführung. Nach der Zeugenaussage einer Sachbearbeiterin der Kriminalpolizei, die die beiden Mädchen vernommen hatte, nahm Jörg Zürger die Frau akribisch in die Mangel. Doch die Zeugin berichtete von sehr schwierigen Vernehmungen der Kinder. Eines der Mädchen habe geweint und gezittert, sie habe einen Schrank im Vernehmungszimmer abkleben müssen, weil es Angst gehabt habe, dass der Angeklagte aus ihm treten könne. Am zweiten Verhandlungstag, dem 18. Dezember, sollen die Vernehmungsvideos in Augenschein genommen werden. Neben der Mutter von Hanna werden noch weitere Zeugen angehört. Das Urteil in dem Verfahren soll am 7. Januar gefällt werden.

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