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Gemeinderat trifft einstimmig Beschluss

Neue Regeln für Chieminger Liegewiese: Was Besucher künftig dürfen – und was nicht

Die Liegewiese im Chieminger Ortsteil Arlaching.
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Die Liegewiese im Chieminger Ortsteil Arlaching lockt das ganze Jahr über viele Besucher. Doch das sorgt auch für Probleme. Der Gemeinderat hat daher festgelegt, was auf der Wiese künftig noch erlaubt ist und was nicht

Die Liegewiese in Arlaching lockt das ganze Jahr über viele Besucher an. Das sorgt aber auch immer wieder für Probleme. Der Gemeinderat Chieming hat daher eine neue Satzung für die Wiese erlassen. Das ist ab sofort verboten.

Von: Arno Zandl

Chieming – Freilaufende Hunde, offene Feuer- und Grillplätze und Besucher, die ihr Brennholz von umliegenden Bäumen und Sträuchern holen. All das sorgt für Ärger an der Liegewiese im Chieminger Ortsteil Arlaching. Der Gemeinderat Chieming hat daher in seiner Sitzung am Dienstag (14. November) eine neue Satzung für die Liegewiese erlassen.

Wie es darin heißt, ist es verboten, auf der Wiese offene Feuerstätten – insbesondere Grillgeräte – zu errichten oder zu betreiben und unverwahrtes Feuer anzuzünden. Das Landratsamt Traunstein hat jedoch „eine Ausnahme zum Errichten und Betrieb von drei festgelegten Grillstellen erteilt“, heißt es im Paragraphen drei der Satzung.

Anleinpflicht und Campingverbot

Im darauffolgenden Paragraphen heißt es, dass kein Papier, kein Holz und insbesondere kein Kunststoff oder Ähnliches verbrannt werden darf. An den drei Grillstellen darf nur Grillkohle verwendet werden. Untersagt ist es zudem, die vorhandenen Einrichtungen, baulichen Anlagen und Anpflanzungen zu beschädigen, zu verunreinigen, zu besprühen oder zu bemalen oder durch Tiere verunreinigen zu lassen.

Mutwillig Pflanzen ab- und auszureißen oder Pflanzenteile wie Äste abzubrechen ist ebenfalls nicht geduldet. Ferner ist es untersagt, Hunde frei herumlaufen zu lassen oder Tiere auf der Liegewiese mitzuführen. Ebenso dürfen Besitzer ihre Tiere im Zeitraum von Mai bis September im Chiemsee nicht schwimmen lassen.

Verboten ist es den Besuchern auch, sich zum übermäßigen Alkoholgenuss niederzulassen, zu zelten oder zu campieren. Die Verwendung audioakustischer Geräte ist verboten, sofern dadurch das Ruhe- und Erholungsbedürfnis anderer Besucher gestört wird.

Hunde sorgen für Diskussion

Zweiter Bürgermeister Markus Brunner (UW) wies in der Gemeinderatssitzung darauf hin, dass es unsinnig sei, das Hundebadeverbot am Chiemsee in die Satzung aufzunehmen, da der See selbst gar nicht Teil der betroffenen Fläche in der Satzung sei. Bürgermeister Stefan Reichelt (CSU) hielt dagegen, dass es unerwünscht sei, dass Tiere von der Liegewiese aus den Chiemsee betreten, unabhängig davon, ob es sich um einen Hund oder ein Pferd handelt.

Die Chiemsee-Ranger und die Polizei hätten aufgrund der Satzung künftig mehr Handlungsspielraum, um der Satzung entgegenstehende Handlungen zu unterbinden. Gemeinderätin Irmgard Asenkerschbaumer (CSU) stellte das Entenfüttern in Frage und Julia Siglreitmeier (UW) verwies auf Wildbiesler im Bereich der Liegewiese. Elisabeth Heimbucher (Grüne) stellte die Frage, ob am Chiemseeufer wie vergleichsweise am Waginger See ein Hundestrand möglich sei. Das verneinte Bürgermeister Reichelt.

Auf die Frage von Gemeinderätin Andrea Roll (Grüne), ob man mehr Müllbehälter aufstellen sollte, sagte Bürgermeister Reichelt, dass vermehrt aufgestellte Müllbehälter dazu animierten, mehr Müll zu entsorgen. Dies sei aber gerade nicht gewünscht.

Die neue Satzung soll für die Erholungssuchenden an einer Schautafel lesbar aufgestellt werden. Das Gremium votierte nach dem Austausch einstimmig für das sofortige Inkrafttreten der Satzung. Verstöße können mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bestraft werden, das auch zu einer Geldstrafe führen kann.

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