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Diskussion über Ausnahmen

Lärmschutz beim Gaufest: So lange darf in Reit im Winkl gefeiert werden

Für den Zeltbetrieb beim Gaufest in Reit im Winkl erteilte der Gemeinderat Ausnahmen zur gemeindlichen Lärmschutzverordnung.
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Das Gaufest in Reit im Winkl steht in Kürze an

Aufgrund des nahenden Gaufestes in Reit im Winkl diskutierte der Gemeinderat kürzlich über Ausnahmen zur gemeindlichen Lärmschutzverordnung. Mehr erfahren Sie hier.

Reit im Winkl – Im Rahmen des 85. Gautrachtenfestes des Chiemgau-Alpenverbands in Reit im Winkl sind im Festzelt von Donnerstag, 27. Juli, bis Sonntag, 6. August, zahlreiche Veranstaltungen geplant. Der Gemeinderat diskutierte nun in seiner jüngsten Sitzung über Ausnahmen zur gemeindlichen Lärmschutzverordnung.

Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) erläuterte, dass gemäß der Lärmschutzverordnung in der Zeit zwischen 22 und 8 Uhr die Nachtruhe durch die Benutzung von Instrumenten und Geräten nicht gestört werden dürfe. Ausnahmen von den Verboten seien in besonderen Fällen zuzulassen, wenn ein Bedürfnis, auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Allgemeinheit und der Nachbarschaft gegen Lärm, anzuerkennen sei.

Schlusszeiten werden verlängert

Das Gremium beschloss einstimmig, für das Gaufest „als herausragendes und besonderes Ereignis in Reit im Winkl“ für die beantragten Schlusszeiten eine Ausnahme zuzulassen. Die einzelnen Schlusszeiten sind im Beschluss festgehalten. In der Regel ist es im Zelt 23 Uhr und in der Bar 2 Uhr. Bezüglich des Lärmschutzes gilt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, sie ist beim Betrieb der Anlage zu beachten.

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