An Weihnachten mit Spalthammer umgebracht
Rosenheimerin ermordete ihre Kinder - Urteil gefallen: „Ich bin fassungslos über alles“
Rosenheim/Traunstein - Das schlimmste Tötungsdelikt der Region in der jüngeren Zeit könnte am heutigen Montag abgeurteilt werden: Eine Rosenheimerin soll an Weihnachten 2024 ihre beiden Kinder ermordet haben - mit einem Holzspalthammer. Wird sie sich heute selbst zur Tat äußern?
Update, 13.24 Uhr – Urteil gefallen: „Ich bin fassungslos über alles“
Das Urteil um den Doppelmord an zwei Kindern im Alter von sechs und sieben Jahren am 25. Dezember 2024 in Rosenheim ist gefallen. Für das Traunsteiner Landgericht steht fest, dass die 39-jährige Mutter die Kinder ermordete. Die Frau wird in einer Psychiatrie untergebracht, weil sie unter einer schweren psychischen Krankheit leidet. Wie lange, wird dann von ihrer psychischen Verfassung abhängen. „Sie hat sich in einen massiven Wahn hineingesteigert“, so Volker Ziegler, der Vorsitzende Richter.
In der Nacht auf 25. Dezember ging die Frau mit einem vier Kilo schweren Holzspalthammer ins Zimmer der Kinder, die dort längst schliefen. Damit schlug sie auf die Köpfe der Kinder ein, insgesamt über 70 Mal. „Das Mädchen wollte sich noch wehren, hatte aber keine Chance“, so der Richter. Der Gerichtsmediziner berichtete von schlimmsten Verletzungen, „ausgedehnten Zertrümmerungen“. Ein Suizidversuch der Frau scheiterte danach, Polizisten konnten sie reanimieren.
„Liebe mal anders“ sprühte sie nach dem Doppelmord mit roter Farbe an die Wand über dem Kinderbett, daneben ein lächelnder Smiley. Die Wahnvorstellungen bei der Rosenheimerin verstärkten ich im Laufe des Jahres 2024. „Kern war ein vermeintlicher sexueller Missbrauch ihres Sohnes. Aber auch Fantasien über den Dritten Weltkrieg, und dass ihre Kinder abgehört werden“, so Richter Volker Ziegler: „In dieses Wahngebäude konnten wir nur Einblick nehmen, betreten konnten wir es nicht. Wer darin gefangen ist, erlebt es als völlige Realität.“
Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil umgehend an, die Nebenklage – also der Kindsvater mit seinem Anwalt – wollte noch abwarten. Rechtskräftig ist das Urteil damit noch nicht. Die Rosenheimerin schwieg während des ganzen Prozesses. Erst in den „letzten Worten“ äußerte sie sich: „Ich bin fassungslos über alles und denke jeden Tag an das große Leid, das ich verursacht habe. Aber ich war eine gute Mutter, das will ich auch betont haben.“
Update, 12.49 Uhr – Angeklagte über ihr Motiv zum Doppelmord an Weihnachten
Bisher hat die Angeklagte, eine 39-Jährige aus Rosenheim, zu den Vorwürfen und ihren getöteten Kindern vor Gericht nichts gesagt. Nun werden aber zwei Briefe verlesen, die sie danach in der Forensik geschrieben hat. Einer ging an ihren psychiatrischen Gutachter: „Ich vermisse meine Kinder unsäglich. Ich war völlig durchgeknallt, ich schäme mich so“, schreibt sie da und fragt: „Wo war Gott, wenn es ihn gibt?“
Rückblickend schaut sie auch auf ihre Wahnvorstellungen. Sie meinte, ihr Sohn würde sexuell missbraucht, die Kinder abgehört, ein Dritter Weltkrieg drohe und nur die AfD könne ihr noch helfen. „Ich habe nur noch einen Weg gesehen, gemeinsam mit den Kindern von dieser Welt zu gehen“, so die Angeklagte im Brief. „Töte die Kinder, um sie zu schützen“, habe sie sich gedacht. Auch in einem Brief an ihren Ex-Partner, dem Vater der Kinder, bekennt sich die Rosenheimerin zu ihrer Psychose und sagt: „Ich war eine gute Mutter.“
Die Plädoyers gehen in diesem Fall schnell über die Bühne. Keiner zweifelt an der Täterschaft der 39-Jährigen und dass es ein Mord war. „Es spielten sich dramatische Szenen ab. Dass sie dafür verantwortlich ist, ist unstrittig“, so zum Beispiel Verteidiger Harald Baumgärtl. Staatsanwältin Kathrin Kreidl spricht von einem „völligen Realitätsverlust“. Die Tat sei eine Folge wahnhafter Störungen gewesen. Nun fehlt nur noch das Urteil.
Update, 12.25 Uhr – Mutter sprühte „Liebe mal anders“ an die Wand
Jetzt sind die Gerichtsmediziner am Zug – und parallel zu ihren Aussagen, werden Fotos gezeigt: die der Kinderleichen werden außen vor gelassen. Aber es gibt Einblicke in die Wohnung, vom Tatort, dem gemeinsamen Schlafzimmer der Kinder. Wie zu erwarten an der Wand etliche kleine Blutspritzer, blutgetränkte Decken und Kissen.
Doch am schockierendsten: Mit einem roten Farbspray sprühte die Angeklagte in riesigen Lettern „Liebe mal anders“ an die Wand, direkt übers Bett. Daneben ein lächelnder, roter Smiley. Vermutlich machte die Frau das, nachdem sie die Kinder umbrachte. Auch der vier Kilo schwere Holzspalthammer wurde bereits vor Gericht gezeigt. Richter Ziegler: „Schon für einen kräftigen Mann nicht einfach, damit auszuholen. Der hat eine enorme Wucht.“
Es sind über 70 schwerste Verletzungen auf den Köpfen der beiden Kinder, die der Gerichtsmediziner aufzählt. Jeweils über den ganzen Kopf verteilt, aber die 39-Jährige hat mit dem Holzspalthammer wohl vor allem auf die Schläfen gezielt. Der Gerichtsmediziner spricht von „umfangreichen Gesichts- und Schädelfrakturen“, „ausgedehnten Zertrümmerungen“ und schwersten Verletzungen am Hirn. Damit einher ging ein „erheblicher Blutverlust“.
Bei der siebenjährigen Tochter der Angeklagten fand man außerdem Verletzungen an den Unterarmen – es sind wohl Abwehrverletzungen: „Sie hat noch versucht sich zu wehren. Aber die Bewusstlosigkeit dürfte sehr rasch eingetreten sein.“ Die Frau hatte während der Tat über ein Promille Alkohol im Blut, dazu verschiedenste starke Schlaf- und Beruhigungsmittel genommen. „Der Mix wäre für einen Suizid durchaus geeignet.“ Polizisten konnten die Frau wiederbeleben.
Gesagt hat die Angeklagte vor Gericht nach wie vor nichts. Aber jetzt will das Gericht noch Briefe verlesen, die die Rosenheimerin nach der Tat schrieb.
Update, 10.24 Uhr – Rechtsmediziner beschreibt Kinderleichen
Es wird ein Verhandlungstag, der den Beteiligten am Traunsteiner Landgericht an die Nerven gehen wird: Die Rechtsmediziner sagen aus. Sie haben die Leichen der beiden Kinder untersucht, die die Angeklagte in der Nacht auf 25. Dezember mit einer Spaltaxt tötete. Es werden schlimme Details zu hören sein, vielleicht auch Bilder vom Tatort gezeigt. Doch die forensische Klinik, in der die Rosenheimerin untergebracht ist, bittet: Die Frau soll die Worte der Rechtsmediziner nicht hören müssen.
Die Klinik befürchtet eine „enorme Retraumatisierung“ der 39-Jährigen, sollte sie Details nochmal hören. Ihre Selbstmordabsichten hätten sich inzwischen gelegt, die Frau müsse aber in der geschlossenen Forensik „intensiv überwacht“ werden. Auch die Verteidiger Harald Baumgärtl und Alexander Kohut unterstützen es, dass die Angeklagte nicht zu hören muss – und der Vorsitzende Richter Volker Ziegler stimmt zu.
Zwei Mitarbeiter der Forensik, die im Gerichtssaal immer hinter ihr Platz nehmen, begleiten sie hinaus. Auch zwei Polizisten sind selbstverständlich dabei. Die Mutter wird in einen separaten, kleinen Raum des Gerichts gebracht. Dort wird sie warten, bis die Beschreibungen dessen, was sie selbst angerichtet hat, vorbei sind. Die Frau gilt als psychisch krank. Auch mit einem Urteil wird heute noch gerechnet.
Der Vorbericht
Es passierte in der Nacht auf 25. Dezember 2024 in der Krainstraße in Rosenheim: Ein sechsjähriger Bub und ein siebenjähriges Mädchen wurden brutal erschlagen von der Polizei aufgefunden. Die mutmaßliche Täterin ist die 39-jährige Mutter. Das Tatwerkzeug: ein langer Holzspalthammer. Über 70 Mal soll die Rosenheimerin damit auf ihre Kinder eingeschlagen haben. Danach ein Selbstmordversuch. Polizisten konnten sie reanimieren. Jetzt steht die Frau vor dem Traunsteiner Landgericht.
Nach dem ersten Prozesstag im August könnte am heutigen Montag (8. September) schon das Urteil fallen. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr. Noch hat die Angeklagte nichts zu den Vorwürfen gesagt. Sie gilt als schuldunfähig, weil psychisch krank und ist deshalb momentan in der Forensik untergebracht, nicht in gewöhnlicher Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Mord. Die 39-Jährige wird vor Gericht von ihren Rechtsanwälten Alexander Kohut und Harald Baumgärtl vertreten.
„Sie war an dem Tag völlig unruhig, getrieben, nervös“
„Meine Tochter war an dem Tag völlig unruhig, getrieben und nervös, das hab ich noch nie gesehen“, berichtete die Mutter der Angeklagten. Zusammen mit den Kindern verbrachten sie noch den Heiligen Abend gemeinsam. Auch sie meinte, dass sich die psychische Situation ihrer Tochter im Laufe des Jahres 2024 verschlechterte, vor allem zum Jahresende hin – „bis sie sich einbildete, der Sohn wird missbraucht. Da konnte man sie nicht mehr davon abbringen.“ Schon im Alter von 15 Jahren seien bei der Angeklagten Depressionen diagnostiziert worden.
Eigentlich sollten die Kinder im Laufe des 25. Dezember wieder zum Vater. Er trennte sich ungefähr ein Jahr davor von der Frau. „Sie war immer eine Person der Extreme“, erzählte der Kindsvater, der als Nebenkläger auftritt. Freunde und Bekannte der Rosenheimerin berichteten von Panik, Verfolgungswahn, Ängsten und starkem Alkoholkonsum bei ihr. Aber auch: „Sie hat ihre Kinder abgöttisch geliebt, sich gekümmert und sich Gedanken gemacht.“ rosenheim24.de wird aktuell aus dem Traunsteiner Gerichtssaal berichten. (xe)
Berichterstattung bei Suizid
Generell berichten wir nicht über (versuchte) Selbsttötungen, damit solche Fälle mögliche Nachahmer nicht ermutigen. Eine Berichterstattung findet nur dann statt, wenn die Umstände eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Wenn Sie oder eine Ihnen bekannte Person unter einer existentiellen Lebenskrise oder Depressionen leidet, kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge unter der Nummer: 0800-1110111. Hilfe rund um die Uhr bieten auch die Krisendienste Bayern unter 0800-6553000. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite www.krisendienste.bayern.
