44-Jähriger wegen Bedrohung vor Landgericht Traunstein
Beängstigender Auftritt in Mühldorfer Laden: Waldkraiburger schlug wohl mit Gürtel um sich
Am 5. August startet am Landgericht Traunstein ein Sicherheitsverfahren gegen einen 44-jährigen Mann aus Waldkraiburg. Der Beschuldigte soll fünf Menschen bedroht und zwei körperlich angegriffen haben.
Übersicht
- Letztes Update 13.00 Uhr: Beängstigender Auftritt in Mühldorfer Laden: Waldkraiburger schlug wohl mit Gürtel um sich
- Update 11.00 Uhr: Beschuldigter leidet wohl nach Einsatz als Soldat im Kosovo an psychischer Erkrankung
- Update 10.00 Uhr: Um 12 Uhr komme ich wieder und erschieße euch!“ - Prozessauftakt
- Vorbericht: „Ich steche Dir ein Auge aus“ – Waldkraiburger soll Vater mit Nagelschere bedroht haben
Letztes Update 13.00 Uhr: Auftritt in Mühldorfer Laden: Beschuldigter schlug wohl mit Gürtel um sich
Nun sagt der Inhaber des Bekleidungsgeschäfts in Mühldorf als Zeuge aus. Seine Angestellte habe ihn damals gebeten in den Laden zu kommen, weil sie Angst vor einem Kunden hatte, der sich sehr seltsam benahm. Aus diesem Grund habe er zum ersten Mal in 25 Jahren seinen Panikknopf eingepackt und sei in den Geschäftsraum gegangen, wo der Kunde sich im Spiegel betrachtete und sagte, er sei eine Frau und brauche Kleidungsstücke.
„Dann zog er seinen Gürtel aus und schlug damit nach uns. Als die Polizei dann kam, habe er sich den Gürtel um den eigenen Hals geschlungen und dann „volle Kanne“ zugezogen. „Es war ziemlich bedrohlich und weil er einen Rucksack dabei hatte, war ich etwas beunruhigt, was er noch bei sich hatte“, so der Zeuge. Eine Kundin, die sich während des dramatischen Auftritts im Laden aufgehalten habe, sei anschließend mit schlotternden Knien und zitternd aus dem Laden gelaufen. Auch den Zeugen und seine Angestellte verängstigte der Vorfall wohl sehr.
Während der Zeuge mit aufgeregter Stimme die Schläge mit dem Gürtel nachahmt, wirkt der Beschuldigte stark angespannt. Sein Unterkiefer schiebt sich nach vorne. Auch der Leiter der Bankfiliale in Waldkraiburg sagt als Zeuge aus, doch diese scheint den 44-Jährigen weniger zu beeindrucken. Der Prozess wird morgen, am Dienstag, dem 6. August ab 9.15 Uhr fortgesetzt. Dann fällt wohl auch die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Unterbringung.
Update 11.00 Uhr: Beschuldigter leidet wohl seit Einsatz als Soldat im Kosovo an psychischer Erkrankung
Christina Braune, die Vorsitzende Richterin der 7. Strafkammer verliest dann Zeugenvernehmungen und Berichte, die Grundlage für den Antrag der Staatsanwaltschaft waren. Darunter auch die Vernehmung der Eltern des Beschuldigten. Der Vater des 44-Jährigen hatte angegeben, dass es vorher noch nie zu Angriffen dieser Art gekommen sei. Sein Sohn habe erhebliche Erfahrung mit Nahkampf und als Soldat. Für die Bundeswehr sei er Beschuldigte im Auslandseinsatz im Kosovo gewesen und leide seither unter starken psychischen Problemen.
Der Beschuldigte, der aktuell in einer Klinik untergebracht ist, sitzt während der Verlesung ruhig auf seinem Stuhl und lauscht den Schilderungen seiner Taten. Als er die Aussagen seiner Eltern hört, wirkt er mitgenommen und lässt den Kopf hängen. Seine Hände liegen vor ihm auf dem Tisch, die Finger sind verschränkt. Sein Pflichtverteidiger, Raphael Botor aus Rosenheim verliest dann die Aussage des Taxifahrers, der seinen Mandanten im Dezember 2023 zu dessen Eltern fuhr.
Der Zeuge hatte wohl schon in seinem Taxi bemerkt, dass mit seinem Fahrgast etwas nicht stimmte. „Er spielte mit seiner Nagelschere und war allgemein ziemlich abwesend.“ Zudem soll der Beschuldigte in dem Taxi Selbstgespräche geführt haben, was dem Fahrer natürlich Sorgen bereitete. Bei den Eltern angekommen, konnte der Taxifahrer auch eine lautstarke Auseinandersetzung hören.
Gegen den Beschuldigten liegen bereits einige Vorstrafen vor: Neben Nötigung bis hin zu Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Diebstahl und Bedrohung liegt auch eine Strafe wegen Waffenbesitzes vor. Rechtsanwalt Botor gibt zudem bekannt, dass sein Mandant die Vorwürfe umfassend gestehe.
Update 10.00 Uhr: „Um 12 Uhr komme ich wieder und erschieße euch!“ - Prozessauftakt
Der Prozess gegen den Beschuldigten beginnt pünktlich um 9.15 Uhr. Staatsanwalt Benedikt Metzl verliest die Antragsschrift: Im November 2022 soll der Mann in einem Wirtshaus in Kraiburg auf einen Angestellten losgegangen sein. Mehrere Mitarbeiter der Gaststätte mussten den 44-Jährigen dann wohl dazu bewegen, das Lokal zu verlassen. Dabei soll der Mann gedroht haben: „Ich bring euch alle um! Um 12.00 Uhr komme ich wieder und erschieße euch!“
Nur drei Tage später bedrängte gegen 23 Uhr am Mühldorfer Bahnhof eine Frau. Zwei Männer sollen auf die Situation aufmerksam geworden sein und sprachen den Beschuldigten an, woraufhin er eine Nagelschere zwischen die Finger genommen und diese zur Faust geballt haben soll. Dann soll er die Männer gefragt haben, ob sie wüssten, wie es sich anfühle, wenn er ihnen ein Auge aussteche.
Ein halbes Jahr später behauptete der Beschuldigte in einem Damengeschäft wohl, eine Frau zu sein und Kleidung zu benötigen. Dann soll er sich den Gürtel aus der Hose gezogen und damit auf die Theke geschlagen haben. Dabei wollte er von dem Angestellten wissen: „Weißt du, was Schmerzen sind?“ Im September 2023 wollte der Beschuldigte dann wohl ein Konto in einer Bank in Waldkraiburg eröffnen. Weil das wohl nicht möglich war, begann der 44-Jährige zu schreien und Angestellte zu beleidigen. Wieder drohte er: „Ich stech dich ab, ich bring dich um.“
Die Vorwürfe in der Antragsschrift gipfeln in einem Angriff gegen den eigenen Vater des Beschuldigten. Im Dezember 2023 soll er mit einem Taxi zum Wohnhaus seiner Eltern gefahren sein und verlangt haben, dass diese die Kosten übernehmen. Als dies nicht geschah, soll er mit dem Fuß in den Brustkorb des Vaters getreten und ihn geschubst haben. Anschließend nahm er wieder eine Nagelschere in die Faust und drohte seinem Vater ihm damit ein Auge auszustechen.
Weil der 44-Jährige an Schizophrenie leidet, geht die Staatsanwaltschaft von einer Schuldunfähigkeit aus und beantragt die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Es sei zu erwarten, dass der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Vorbericht: „Ich steche Dir ein Auge aus“ – Waldkraiburger soll Vater mit Nagelschere bedroht haben
Traunstein / Waldkraiburg – Zwei Tage sind für ein Sicherheitsverfahren des Landgerichts Traunstein gegen einen Mann aus Waldkraiburg angesetzt: Der 44-Jährige soll zwischen November 2022 und Dezember 2023 in fünf Fällen Menschen bedroht und sie zum Teil auch angegriffen haben. Weil der Beschuldigte wohl an einer paranoiden Schizophrenie und Polytoxikomanie leidet, geht die Staatsanwaltschaft von der Schuldunfähigkeit des Mannes aus. Am 5. und 6. August soll nun der Sachverhalt geprüft und entschieden werden, ob der 44-Jährige in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll.
Mehrere Todesdrohungen und zwei Attacken
Bei dem ersten Vorwurf geht es um eine Attacke gegen einen Restaurantangestellten in Kraiburg. Im November 2022 soll der Beschuldigte das ausgebuchte Restaurant betreten und einen Tisch gefordert haben. Als der Angestellte ihm keinen freien Platz bieten konnte, soll der 44-Jährige ihn mit der Faust geschlagen und dann unter Todesdrohungen das Lokal verlassen haben.
Nur drei Tage später soll der Beschuldigte dann am Mühldorfer Bahnhof eine Frau bedrängt und zwei Zeugen mit einer Nagelschere in der Faust bedroht haben. Außerdem soll es zu Vorfällen in einem Bekleidungsgeschäft in Mühldorf, einer Bank in Waldkraiburg und auch bei den Eltern des 44-Jährigen gekommen sein. Bei letztgenannter Gelegenheit soll der Beschuldigte seinem Vater mit dem Fuß in die Brust getreten und dann mit einer Nagelschere in der Faust gedroht haben: „Ich steche Dir ein Auge aus.
Die Staatsanwaltschaft sieht eine Bedrohung in fünf Fällen und vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen. Wegen der psychischen Erkrankung des Beschuldigten und einem multiplen Drogenkonsum wird nun die Schuldfähigkeit des Mannes begutachtet und vom Gericht entschieden, ob eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden soll.