Planung verabschiedet
Größerer Supermarkt? So soll sich Grassaus Ortsmitte verändern
In Grassau wurde kürzlich ein neuer Bebauungsplan für die Ortsmitte beschlossen, um die Zukunft des Einzelhandels zu sichern. Das soll passieren.
Grassau – Für die Ortsmitte, das Zentrum der Gemeinde ist ein funktionierender Einzelhandel sehr wichtig. Ein wichtiger Frequenz- und Kundenmagnet ist dabei ein Supermarkt im Ortszentrum. Um einen Vollsortimenter, wie Bürgermeister Stefan Kattari in der jüngsten Sitzung betonte, zu halten, müssen künftige Bauleitplanungen eine Erweiterung des Supermarkts berücksichtigten. Folglich einigte sich das Gremium auf die Aufstellung eines Bebauungsplans „Grassau Ortsmitte-neu“.
Laden belebt das Zentrum
Eine zukunftsorientierte Planung im Zentrum ist auch dahingehend notwendig, da nur noch begrenzte Mengen an Freiflächen vorhanden sind. Ein Lebensmittelgeschäft könne sich folglich nur auf diesen Freiflächen erweitern. Supermärkte sind in einer Größe von 800 bis maximal 1200 Quadratmetern Verkaufsfläche in Grassau zulässig. Ein Supermarkt sei ein Schlüsselgeschäft und für ein belebtes Zentrum wichtig, betonte der Rathauschef. Er informierte, dass über mögliche Erweiterungen mit dem Grundstückeigentümer der vorhandenen Freifläche, der VR Bank wie auch mit den Betreibern des Lebensmittelgeschäfts Gespräche geführt wurden. Strategisch sollte die unbebaute Fläche nun planungstechnisch behandelt werden und ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, so der Rathauschef. Der Plan sollte die Bereiche Kaffeehaus mit Baufenster für Wohnbebauung nebst Tiefgarage und Grünfläche beinhalten. Möglicherweise könnte auch ein vorhabensbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Einstimmig votierte der Rat für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Sondergebiet Bank und Café. Zum allgemeinen Ziel gehören eine gewerbliche Nutzung und Sicherung des Einzelhandels. Um die Planungen nicht zu behindern, wurde gleichzeitig eine Veränderungssperre für diesen Bereich erlassen.
In den kommenden zwei Jahren – beziehungsweise solange der Bebauungsplan noch nicht erstellt ist, können in diesem Bereich keine wesentlichen, baulichen Veränderungen vorgenommen werden, wenn diese den Zielen der Bauleitplanung entgegenstehen. Die Veränderungssperre wurde ebenfalls einstimmig gefasst. Damit erübrigte sich dann auch der nächste Tagesordnungspunkt, der Vorbescheidsantrag zum Bau von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit Stellplätzen in diesem Bereich.
Rat beschließt Veränderungssperre
Bürgermeister Kattari erinnerte, dass dieser Antrag auf Vorbescheid schon einmal abgelehnt wurde. Dem neuerlichen Antrag werde nun aufgrund der Veränderungssperre widersprochen. Würden die beiden beantragten Gebäude errichtet, dann wäre es nicht mehr möglich, dass sich ein Vollsortimenter erweitern kann, so der Rathauschef.
Einhellig votierte der Grassauer Rat dafür den Antrag auf Vorbescheid, da dieser den Planungszielen der Gemeinde entgegenstehe, abzulehnen.