Staudach-Egerndach investierte einst mit
Eigenbedarf: Grassau kündigt Nachbar-Gemeinde Vertrag für Kindergartenplätze
Der Marktgemeinderat Grassau hat beschlossen, den Vertrag über zehn Kindergartenplätze mit Staudach-Egerndach zu kündigen. Die Kündigung wird ab August 2027 wirksam. Die Kündigung ist notwendig, um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen in Grassau zu decken.
Grassau – Der Bedarf an Kindergartenplätzen wächst weiter und wird in den kommenden Jahren nicht geringer. Am Bau des Kindergartens in Reifing vor über 25 Jahren beteiligte sich die Nachbargemeinde Staudach-Egerndach mit einem Investitionskostenzuschuss und sicherte sich damit zehn Plätze für ihre Kinder. Nun entschied der Marktgemeinderat, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung wird zum August 2027 wirksam und betrifft damit nicht die aktuell im Kindergarten betreuten Kinder.
Staudach-Egerndach investierte einst mit
Als der Kindergarten in Reifing 1996 gebaut wurde, konnten der Nachbargemeinde die zehn Plätze für die Dauer von 25 Jahren zusichern werden. Im Gegenzug beteiligte sich Staudach-Egerndach an den Investitionskosten mit neun Prozent. Vertraglich wurde fixiert, so führte Bürgermeister Stefan Kattari aus, dass dieser Investitionskostenzuschuss anteilig zurückgezahlt werden muss, sollte vor Ablauf der 25 Jahre der Vertrag gekündigt werden. Nachdem der Kindergarten bereits 27 Jahre in Betrieb ist, müsse nichts mehr zurückgezahlt werden „Nach wie vor steigt der Bedarf an Betreuungsplätze“, sagte der Rathauschef. Somit werden diese Plätze auch für den eigenen innenörtlichen Bedarf benötigt.
Kattari betonte weiter, dass bereits Gespräche mit der Nachbargemeinde geführt wurden. Es gelte eine zweijährige Kündigungsfrist. Um der Nachbargemeinde Zeit für Reaktionen zu ermöglichen, sollte die Kündigung erst zum August 2027 wirksam werden. Ab diesem Zeitpunkt werden keine neuen Kinder mehr aus der Nachbargemeinde aufgenommen.
Aus pädagogischen Gründen dürfen die Kinder aus der Nachbargemeinde, die bereits im Kindergarten betreut werden, diesen bis zum Ablauf der Kindergartenzeit weiter besuchen. Sollten Plätze frei sein, spreche nichts dagegen, weiterhin Kinder aus der Nachbargemeinde zu betreuen, so Kattari.
Kinder, die da sind, dürfen bleiben
Tom Hagl (CSU) rechnete nach und meinte, dass dann bis 2029 Kinder der Nachbargemeinde betreut werden. Dem pflichtete Kattari bei, betonte zugleich, dass man nicht wisse, wie sich der Bedarf an Betreuungsplätzen bis dahin entwickle. Es könnte theoretisch auch bereits in diesem Jahr gekündigt werden und dann die Kündigung 2026 greifen. Doch die Gemeinde Staudach-Egerndach habe erklärt, dass sie die Bereitstellung von Betreuungsplätzen innerhalb von zwei Jahren nicht schaffe.
Einstimmig votierte der Rat für die Kündigung der Betreuungsplätze.