Gewerbegebiet ist vom Tisch
Gemeinderat Grabenstätt genehmigt Solarpark in Aberg – trotz Widerstand
Der Gemeinderat von Grabenstätt beschloss die Änderung des Flächennutzungsplans für ein neues Sondergebiet. Geplant ist der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Gemeindegrenze zur Stadt Traunstein. Doch einige Gemeinderatsmitglieder hatten Bedenken.
Grabenstätt – Mit 10:4 Stimmen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die 26. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Sondergebiets „Freiflächen-Photovoltaikanlage Aberg“ an der Gemeindegrenze zur Stadt Traunstein beschlossen. Dagegen stimmten Dritter Bürgermeister Alois Binder, Waltraud Hübner, Christl Stefanutti (alle CSU) und Johannes Wimmer (FW).
Ein entsprechender Antrag der Traunsteiner Firma EHG Dienstleitung GmbH, die dort einen Solarpark errichten will, war bereits in der Januar-Sitzung behandelt worden. Die ursprüngliche Planung der Gemeinde, das Grundstück mit der Flurnummer 830 der Gemarkung Erlstätt über das Stadtgebiet zu erschließen, sei laut Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW) am Widerstand der Stadt Traunstein gescheitert. Eine alternative Erschließung über das Grabenstätter Gemeindegebiet wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich gewesen, stellte er nochmals mit Verweis auf die Machbarkeitsstudie klar.
„Unheimlich schade“
Waltraud Hübner fand es „unheimlich schade“, dass das Gewerbegebiet in dem besagten Bereich mit dem Bau der Freiflächen-Photovoltaikanlage für rund drei Jahrzehnte vom Tisch sei, denn es gebe ihr zufolge immer wieder Anfragen nach Gewerbegrundstücken, die man dann leider nicht erfüllen könne. Auch er bedauere es sehr, dass es mit dem Gewerbegebiet nichts werde, erwiderte der Rathauschef. Wie er ausführte, habe sich im Nachgang der Januar-Sitzung ergeben, dass das Nachbargrundstück mit der Flächennummer 829 der Gemarkung Erlstätt ebenfalls in den Geltungsbereich mit einbezogen werden könne. Bei beiden Flurnummern handelt es sich um Konversionsflächen, sprich wiederverfüllte Kiesgruben, die anderen Zwecken nur schwerlich zugeführt werden könnten, so der Rathauschef.
Auf der insgesamt 3,5 Hektar großen Fläche soll eine Anlage mit einer Leistung von 4,1 Megawatt Peak (Mwp) entstehen. Ziel der Planung sei laut Wirnshofer die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und in der Region zu sichern. Die Belange von Natur und Landschaft würden im Rahmen der Bauleitplanung behandelt. Mit der Erstellung der Planungsunterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplans und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vom Antragsteller in Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung bereits das Ingenieurbüro KomPlan in Landshut beauftragt worden. Der zweite Beschlussvorschlag betraf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Aberg“. Er wurde bei ebenfalls vier Gegenstimmen von Hübner, Binder, Stefanutti (alle CSU) und Wimmer (FW) mit 10:4 Stimmen abgesegnet.
3,5 Hektar großen Fläche
Wie Wirnshofer vor diesem Beschluss betont hatte, müsse der Antragsteller die Kosten tragen. Die Umsetzung solle zudem über einen 25-prozentigen Anteil über eine Bürgersolaranlage realisiert werden. Hierzu sei bereits der Kontakt zur Bürgergenossenschaft Neue Energie Achental (NEA) hergestellt worden.
Die näheren Regelungen und Vereinbarungen, die sich im Rahmen des Bauleitverfahrens ergeben würden, seien in einem städtebaulichen Vertrag festzuhalten, heißt es im gefassten Beschluss.