Der elfte Verhandlungstag im „Eiskeller-Prozess“
Jemand versuchte Hanna anzurufen: Handy bewegte sich noch Richtung Norden
Der Indizienprozess gegen Sebastian T.(21) wird fortgesetzt: Am 16. November sollen die Geodaten der Handys besprochen werden. Richterin Jacqueline Aßbichler möchte verstehen, wie und was sie über das Bewegungsprofil von Hanna und ihrem mutmaßlichen Mörder aussagen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Vorbericht
- Neue Verteidigerin aus München für Sebastian T. (21)
- Neue Zeugin stellt Glaubwürdigkeit von Verena R. infrage
- Arbeitskollege über Verhaltensänderung des Angeklagten
- Umfangreiche Aussage des Arbeitskollegen von Sebastian T.
- Sebastian T. suchte im Internet nach gewaltsamen Inhalten
- Was die Handy-Daten über Sebastian T. verraten
- Verena R. hatte „Schiss“ umgebracht zu werden
- Letzter Zeuge am elften Verhandlungstag
Update 17.48 Uhr – Letzter Zeuge am elften Verhandlungstag
Als letzter Zeuge an diesem langen elften Verhandlungstag sagt ein weiterer Experte zu den Verbindungsdaten von Hanna W. (23†) aus. Weil so schnell nach dem Geschehen reagiert wurde, konnten tatsächlich noch viele Daten eingeholt werden, so der Zeuge. Um die Daten der Auswertung verstehen zu können, muss der Mann etwas ausholen und erklärt, dass der Aschauer Schlossberg eine natürliche Barriere darstellt und durch ihn die nördliche und südliche Funkzelle mehr oder weniger getrennt voneinander betrachtet werden können.
Hanna befand sich in der nördlichen Zelle, als sie die Schloßbergstraße Richtung Kampenwandstraße ging. Befand sie sich im Haus ihrer Eltern, dann war ihr Handy in der südlichen Zelle eingeloggt. Durch die Vermessung durch einen Kollegen vom Landeskriminalamt konnte eingegrenzt werden, wo genau in die südliche oder nördliche Funkzelle gewechselt würde: Es geschehe im Umkreis der Kreuzung Kampenwandstraße / Am Hofbichl.
Zentrales Ereignis: Internetverbindung
Dass Hannas Handy am 3. Oktober um 2.31 Uhr morgens eine Internetverbindung herstellte, bezeichnet der Zeuge als „zentrales Ereignis“. Zu diesem Zeitpunkt war das Mobiltelefon bereits in der südlichen Funkzelle eingeloggt. Nach einer Rücksprache mit dem Netzbetreiber sei dort versucht worden, eine Internet-Telefonie auszulösen: Der später bekannt gewordene Versuch, Hannas Eltern zu erreichen.
Es habe sich um einen 45 Sekunden langen Datensatz gehandelt – eine Verbindung konnte jedoch nicht aufgebaut werden. Laut Aussage des Zeugen lag dies wohl daran, dass das Datenvolumen aufgebraucht war. Zwischen 2.36 und 2.37 Uhr versuchte dann jemand zweimal kurz hintereinander Hanna anzurufen.
Handy wechselte noch die Funkzelle
Der Zeuge sagt, Hannas Handy habe sich zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr im Netz befunden, obwohl es Empfang gehabt haben müsste. Mit dem Datenvolumen hänge das nicht zusammen, da es sich um „analoge“ Anrufe gehandelt habe. Eine mögliche Erklärung dafür sei, dass sich das Smartphone möglicherweise bereits im Wasser befand. Als nach kurzer Zeit eine SMS auf Hannas Handy einging – eine Mitteilung, dass sie einen Anruf verpasst hatte – befand sich das Gerät aber in der nördlichen Funkzelle. Laut dem Zeugen könne dies auf ein Wegschwemmen des Telefons durch den Bärbach zustande gekommen sein.
Nachdem alle Prozessbeteiligten und Zeugen von dem langen Verhandlungstag schon recht ausgelaugt waren, wurde die Befragung des Zeugen beendet. Es ist aber möglich, dass die Experten noch einmal zurate gezogen werden müssen. Am nächsten Verhandlungstag – also am morgigen Freitag (17. November) – werden Mitgefangene und Beamte aus der Justizvollzugsanstalt erwartet, in der der Angeklagte untergebracht war.
+++ chiemgau24.de berichtet auch dann wieder live aus dem Gerichtssaal +++
Update 16.09 Uhr – „Schiss gehabt, dass ich auch umgebracht werde“
Um mehr über den Aufenthaltsort der besten Freundin des Angeklagten im Zeitraum zwischen dem 2. und 5. Oktober 2022 zu ermitteln, werden eine ganze Reihe von ihren Sprachnachrichten abgespielt. Laut eigener Aussage soll sie am 3. Oktober 2022 zwischen 19.15 Uhr und 20 Uhr – also wenige Stunden nach dem Fund von Hannas Leichnam – einen Spaziergang mit Sebastian T. unternommen haben. Bei dieser Gelegenheit soll er ihr erzählt haben, dass ein Mädchen in Aschau umgebracht wurde.
Die Auswertung ihrer Handydaten ergeben nun, dass sie am 4. Oktober um 20.08 Uhr eine Nachricht an Sebastian T. schrieb. Um 20.42 Uhr befand sich dann ihr Handy bis 22.25 Uhr in Aschau. Das stimmt auch mit den Webcam-Fotos vom Festhallen-Parkplatz überein, auf denen ihr Auto zu sehen war. Ab 22.47 Uhr war sie dann laut der Handy-Daten wieder zu Hause in Traunstein. Dies untermauert, dass sich die Schulfreundin des Angeklagten in ihrer Aussage im Datum geirrt haben könnte.
„Seitdem lässt mich der T. nicht mehr allein“
Auch das Handy von Sebastian T. befand sich an diesem Tag ab 18.30 Uhr in Aschau. Gegen 21.00 Uhr wurde darauf eine Internetseite zu „Gewaltverbrechen in Aschau“ aufgerufen. Am 5. Oktober um 15.04 Uhr wurde dann von dem Handy seiner Freundin eine Sprachnachricht versendet: Darin berichtet sie ihrer Schwester davon, dass sie „gestern“ von Sebastian T. von dem Gewaltverbrechen in Aschau hörte.
„Seitdem lässt mich der T. nicht mehr allein“, sagt sie darin. „Ich habe gestern so Schiss gehabt, dass ich auch umgebracht werde“, heißt es weiter. Diese Sprachnachricht könnte darauf hindeuten, dass die Schwester nicht dabei war, als Sebastian von dem Gewaltverbrechen erzählte. Die Aussagen der Geschwister hatten bereits bei ihren Zeugenaussagen nicht ganz übereingestimmt.
Update 15.55 Uhr – Auswertung der Handy-Daten
Nach einer kurzen Pause werden drei Polizeibeamte in den Zeugenstand gerufen, die zu den Handy-Daten aussagen sollen. Es geht um die Geo- und Anrufdaten sowie die Nachrichten auf den Smartphones von Hanna, dem Angeklagten und dessen bester Freundin. Aus den Daten geht hervor, dass Sebastian T. von seiner Schulfreundin am Vormittag des 3. Oktober 2022 kontaktiert wurde, weil ihr „fad“ war.
Man hatte dann ein Treffen am Eiskeller ausgemacht, wobei die Nachrichten darauf hinweisen, dass ein Freund der beiden mitkommen sollte. Gegen 14.49 Uhr zeigen die Handy-Daten der Freundin, dass sie sich in der Nähe des Wohnhauses von Sebastian T. in Aschau befand. Etwa eine Stunde später war man wohl in einem Fast-Food-Restaurant in Prien, und gegen 17.47 Uhr muss man dann zu der Schulfreundin nach Hause gefahren sein.
Um 18.19 Uhr des 3. Oktober deuten die Handy-Daten dann darauf hin, dass die Freundin Sebastian T. wieder nach Aschau brachte und gegen 18.54 Uhr wieder bei sich zu Hause ankam. Eine ganze Reihe von Sprachnachrichten und Aktionen an ihrem Handy weisen darauf hin, dass die beste Freundin des Angeklagten an diesem Tag wohl nicht mehr mit Sebastian T. spazieren ging. Das Smartphone des Angeklagten zeigt an, dass er am 3. Oktober um 19.57 Uhr in Aschau befand.
Update 15.06 Uhr – Wann hat Angeklagter von Suchaktion mitbekommen?
Dann kommt ein Kripo-Beamter zu Wort: Zuerst zeigt er Fotos von einer Webcam am Schloss Hohenauschau. Man kann den Festhallen-Parkplatz sehen, der sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Clubs „Eiskeller“ befindet. Die Fotos wurden im 10-Minuten-Takt gemacht und zeigen genau, wann die Polizei nach dem Fund des noch unbekannten Leichnams in der Prien am 3. Oktober am Festhallen-Parkplatz ankam, um dort Ermittlungen zu starten.
Da die Rechtsmedizin gegen 18 Uhr den Stempel des „Eiskellers“ an Hannas Arm feststellte, wurde bereits um 18.14 Uhr die Wasserschutzpolizei alarmiert und auch die Betreiber des Clubs kontaktiert. So machte sich ein Polizeifahrzeug und ein Fahrzeug der Wasserschutzpolizei mit Boot auf nach Aschau. Bereits um 18.40 Uhr stand dann ein Polizeifahrzeug am Festhallen-Parkplatz. Ab 19.10 Uhr das der Wasserrettung mit Anhänger das ein Boot für das Absuchen der Prien transportiert hatte. Das Fahrzeug verschwindet gegen 20.30 Uhr wieder.
Am 4. Oktober zeigen die Webcam-Fotos ab 20 Uhr das Auto der Schulfreundin von Sebastian T. auf dem Festhallen-Parkplatz. Um etwa 22.20 Uhr sieht man auf den Fotos sogar angeschaltete Scheinwerfer und die geöffnete Fahrertür. Gegen 22.20 Uhr ist das Auto dann wieder verschwunden. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Schulfreundin des Angeklagten sich bei ihrer Zeugenaussage im Datum irrte: Der Spaziergang, bei dem ihr Sebastian T. von einem Gewaltverbrechen in Aschau erzählte, könnte demnach erst am 4. Oktober stattgefunden haben.
Die Aufnahmen der Webcam zeigen leider keine Bilder vom Zeitraum der Tat: Wegen eines Serverfehlers war die Kamera am 3. Oktober 2022 zwischen 2.40 Uhr und 5 Uhr morgens ausgefallen. Dann geht es um die Daten des Fitness-Trackers des Angeklagten. Aber auch darauf waren für den Tatzeitraum keine Aufzeichnungen abgespeichert. Sebastian T. soll bei einer Befragung angegeben haben, die Uhr nur unregelmäßig zu benutzen.
Schließlich werden nun die Handy-Daten des Angeklagten besprochen, und hier sind vor allem die Suchverläufe seines Browsers auffällig: Sebastian T. suchte wohl explizit nach gewaltsamen, pornografischen Inhalten. Die eingegebenen Suchbegriffe spannten sich von „Vergewaltigung“, „Entführung“, „Folter“, „Sex Bruder und Schwester“, „Sex Vater und Tochter“, „Vergewaltigung Teenager“ bis zu „gezwungen zum Sex“. Auch ein Foto auf seinem Handy wird gezeigt. Darauf ist seine Schwester in Unterhose zu sehen: Das Mädchen liegt auf ihrem Bett, während der Fotograf wohl ohne ihr Wissen vom Türspalt aus fotografierte.
Update, 13.05 Uhr - „Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass er es gewesen sein soll“
Der Angeklagte wirkt am elften Verhandlungstag viel aufgeweckter als sonst. Während der Vernehmung seines Arbeitskollegen spricht er mit seinem Pflichtverteidiger Markus Frank. Die Anwesenheit seiner dritten Verteidigerin brinbgt zusätzlich Schwung in den Gerichtssaal. Doch die Vernehmung des Arbeitskollegen von Sebastian T. ist lang und auch anstrengend für den Zeugen.
Er sagt, er habe mit Sebastian T. kaum über Frauen gesprochen. Zwar habe der Angeklagte einmal „was mit einer gehabt“, doch wie der Name dieser Unbekannten lautete, kann der Zeuge nicht mehr sagen. Sebastian T. habe sich schon getraut, Frauen anzusprechen, doch dann habe er zu stottern begonnen, und Gespräche schnell wieder abgebrochen. Zum Thema „Joggen“ sagt der Arbeitskollege, dass der Angeklagte sehr viel gelaufen sei. Er habe auf den Halbmarathon hin trainiert. Es sei schon mal geschehen, dass er nach der Arbeit noch zur Kampenwand hoch gelaufen sei. Weniger Zeit für Sport zu haben, soll Sebastian T. belastet haben.
Kratzer am Arbeitsplatz? Nicht ungewöhnlich
Der Zeuge sagt außerdem: „Ich kann es bis heute nicht glauben. Er wollte nie Ärger haben und ich kann mir das einfach nicht vorstellen, dass er es gewesen sein soll.“ Sebastian T. habe laut dem Zeugen „nicht einmal die gleiche Geschichte zweimal erzählen“ können. Der 21-Jährige habe gern Inhalte vertauscht und sich „verwickelt“ – er sei ein recht unsicherer Typ. Verteidiger Frank will noch wissen, ob man sich am Arbeitsplatz der beiden Männer Kratzer zuziehen kann.
Der Anlagenmechaniker sagt, es sei nicht ungewöhnlich, sich bei der Arbeit an Gerüsten oder ähnlichem zu verletzen. Dann geht es noch um einen Vorfall in einem Jugendtreff, wo die beiden Kollegen einmal zusammen waren. Dabei hätten weitere Personen über den Fall Hanna gesprochen und laut gehofft, dass der Täter endlich geschnappt werde. Der Arbeitskollege hatte bei seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt, dass Sebastian T. dabei auf den Boden schaute, sein Handy nahm, sich umdrehte und den Raum verließ.
Update, 11.55 Uhr - Arbeitskollege von Sebastian T. sagt aus:
Ein Arbeitskollege von Sebastian T. wird in den Zeugenstand gerufen. Er kennt den Angeklagten bereits seit der Beginn seiner Lehre im Jahr 2018 und beschreibt ihn als jemanden, der am Rande einer Gruppe steht. „Er benimmt sich aber unauffällig und ist eher ruhig“, so der Zeuge. Der Angeklagte werde bei Fehlern leicht unsicher und beginne dann etwas zu stottern. „Bis auf die Verena und ihre Schwester kenne ich keine Freunde von Sebastian“, so der Zeuge.
Der Arbeitskollege sagt außerdem, dass der Angeklagte ihn am 2. Oktober 2022 zwischen 20 und 22 Uhr angerufen habe, um zu fragen, ob er mit ihm weggehen wolle. Der Zeuge sei aber zu müde gewesen und bei seiner Freundin geblieben. Sebastian T. soll etwas enttäuscht gewirkt haben und wollte an seinem Berichtsheft weiterschreiben. Auffällig fand der Zeuge, dass der Angeklagte vor Hannas Tod eher ein zurückhaltender Trinker war. Sebastian T. habe den Alkohol nicht gut vertragen, weil er so schlank und sportlich war.
Nach Hannas Tod mehr Alkohol „weggekippt“
„Bis auf den einen Tag. Da wollte er sich unbedingt wegschütten“, so der Zeuge. Es soll sich um den Tag der Geburtstagsfeier von Verena R. gehandelt haben. Sebastian T. habe sich in dem Zeitraum häufiger „weggekippt“, sagt der Arbeitskollege – und er habe ihn auch gefragt, warum. „Weil er alles vergessen wollte“, hatte der Zeuge gegenüber der Polizei ausgesagt. Vor Gericht konnte er sich nicht mehr genau erinnern.
Dann habe der Arbeitskollege bei einem Besuch mitbekommen, dass sein Kollege etwas mit dem Hanna-Fall zu tun hatte. Die Polizei habe nach einer Uhr gesucht. Danach musste Sebastian T. öfter nach der Arbeit zur Polizei und habe dadurch belastet gewirkt. „Aber er frisst alles in sich rein, wenn er ein Problem hat“, so der Zeuge. „Man musste ja alles aus ihm rausziehen.“ „Stress“ habe es laut dem Arbeitskollegen mit Sebastian T. aber nie gegeben.
Update, 10.45 Uhr - Wende im „Hanna-Prozess“? Schulfreundin
Die Freundin eines Arbeitskollegen von Sebastian T. sagt nun als Zeugin aus. Laut Richterin Jacqueline Aßbichler bringt sie einen völlig neuen „Touch“ in den Prozess. Was die Richterin meint, bezieht sich hauptsächlich auf deren Aussagen zur Glaubwürdigkeit der Schulfreundin von Sebastian T. Ihre Aussage hat den Angeklagten schwer belastet und sicherlich auch zu seiner Festnahme beigetragen. Die Zeugin sagt, sie kenne diese Schulfreundin, gibt aber zu, sie nicht besonders zu mögen und „mit ihr keinen Kaffee trinken zu wollen“.
Schulfreundin soll häufiger „Unrichtiges erzählt“ haben
Die weiteren Aussagen der jungen Frau ziehen die Glaubwürdigkeit Zeugenaussage der Schulfreundin schwer in Zweifel. So soll sie am 4. Dezember mit der Schulkameradin über die Geschehnisse am 2. und 3. Oktober gesprochen haben. Dabei habe sich die beste Freundin von Sebastian T. aber widersprochen: Einmal habe sie erzählt, dass sie am 2. Oktober krank zu Hause gelegen sei. Dann soll die Schulfreundin erzählt haben, dass sie mit dem Freund der Zeugin unterwegs war.
Zum 3. Oktober soll die besagte Schulfreundin auch verschiedene Versionen erzählt haben. Einmal war sie den ganzen Tag mit Sebastian T. unterwegs, dann nur zwischen acht und neun Uhr abends. Auch die Tage habe Verena durcheinander gebracht und „häufiger etwas Unrichtiges erzählt“.
Alkoholgelage auf Instagram gepostet
Zum Trinkverhalten des Angeklagten meint die Zeugin, dass Sebastian T. nach dem Tod von Hanna auffällig viel getrunken habe. Auch in der Arbeit habe er gefehlt. Ihr Freund habe auch einmal kommentiert, dass „Sebastian sich schon wieder so zugeschossen“ habe. Ein „Post“ des Angeklagten auf Instagram habe ein Alkoholgelage gezeigt, darunter soll „Absturz“ gestanden haben.
Vor Hannas Tod soll das Trinkverhalten von Sebastian T. dagegen unauffällig gewesen sein. Die Zeugin, ihr Freund und Sebastian seien Ende 2021 / Anfang 2022 auch einmal gemeinsam im Club Eiskeller gewesen. Dann habe er sich einmal ein „Rennen mit den Bullen“ geliefert, und habe ihrem Freund davon erzählt – der sei aber nicht begeistert von der Geschichte gewesen.
Update, 10.15 Uhr - Überraschung zu Beginn des Prozesstages:
Der elfte Verhandlungstag im Mordprozess gegen Sebastian T. beginnt mit einer Überraschung: Neben dem Angeklagten sitzt ein neues Gesicht: Die Rechtsanwältin Regina Rick aus München. Sie sei auf Wunsch der Familie gekommen, um Sebastian T. zu vertreten, gibt sie gegenüber der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler an. Damit die neue Verteidigerin mit ihrem 21-jährigen Mandanten ein erstes Gespräch führen kann, wird eine Pause von der Richterin genehmigt.
Die 53-jährige Rechtsanwältin scheint eine erfolgreiche Strafverteidigerin zu sein. Gegenüber der SZ sagte Rick, jede falsche Beschuldigung, sei ein Schlag in das Gesicht aller Frauen, denen wirklich etwas Schlimmes geschehen sei. Von einem Prozessbeteiligten sei die Anwältin bereits als „Rottweiler“ bezeichnet worden – selbst habe Sie schon seit der Kindheit eine starke Aversion gegen von ihr empfundene Ungerechtigkeit.
Gerade gegenüber Zeugen soll die Anwältin eine hartnäckige Befragung an den Tag legen. Bei der Wiederaufnahme des „Badewannen-Mordes“ soll die Anwältin sogar „Justizgeschichte geschrieben“ haben. Nach der kurzen Pause wird der erste Zeuge in den Gerichtssaal gerufen. Es handelt sich um einen Polizeibeamten, der etwas zum bereits befragten Mitgefangenen von Sebastian T. sagen kann. Es geht um dessen Glaubwürdigkeit.
So soll der Mithäftling auch gegen einen weiteren JVA-Kollegen ausgesagt haben, was zu weiteren begründeten Ermittlungen geführt habe. Dann wird eine junge Frau aus dem Umfeld des Angeklagten in den Zeugenstand gerufen. Es handelt sich um die Freundin eines Arbeitskollegen von Sebastian T. Die junge Frau sagt, sie, ihr Freund und Sebastian seien Ende 2021 gemeinsam im Club Eiskeller beim Feiern gewesen. Der Angeklagte habe unauffällig viel getrunken, sei in Gesellschaft immer der Ruhigere gewesen.
Der Vorbericht:
Der elfte Verhandlungstag im Prozess gegen Sebastian T. (21) beginnt. Die Vernehmung der vielen Zeugen aus dem Club Eiskeller scheint also abgeschlossen. Nachdem weder Augenzeugen noch DNA-Spuren zur Überführung des Angeklagten beitragen konnten, werden nun die Daten der Smartphones unter die Lupe genommen.
Richterin Jacqueline Aßbichler hat dafür einen ganzen Verhandlungstag anberaumt: Sie möchte genau verstehen, wie Geodaten entstehen, und was sie über Bewegungsprofile und Hannas Todesnacht aussagen können. Trotz aufwendiger Suchaktion der Soko „Club“ war es trotz Tauchern, Polizeihubschrauber und Hightech-Boje nicht gelungen, Hannas Handy in Bärbach oder Prien zu finden. Erst acht Monate nach Hannas Tod, genauer am 28. Mai 2023, kam das Smartphone der Medizinstudentin zum Vorschein: Eine Spaziergängerin hatte es in der Prien entdeckt – auch sie dürfte am 15. November als Zeugin aussagen.
Hannas Handy tauchte acht Monate nach der Tat auf
Laut Hannas Freunden hatte die 23-Jährige ihr Smartphone immer griffbereit. Oft war aber ihr Akku am Ende, und wegen ihres Studiums in Rumänien wohl nur begrenztes Datenvolumen in Deutschland. Ob die Zeugenaussagen durch die Auswertung der Digitalforensiker bestätigt werden können, wird sich zeigen. Bisher wurde auch verraten, dass Hanna um 2.32 Uhr noch versucht haben soll, ihre Eltern anzurufen – die Verbindung habe aber nicht hergestellt werden können. Schon eine Minute später sei das GPS-Signal des Handys so unklar gewesen, dass Ermittler den Schluss gezogen haben, es sei bereits um 2.33 Uhr im Bärbach gelandet.
Zum Smartphone des Angeklagten wurde bisher nichts Näheres geäußert. Angeblich soll er auch einen Fitness-Tracker besessen haben. Ob Sebastian T. sein Handy oder den Tracker in Hannas Todesnacht trug, und was die Daten über ihn und sein Bewegungsprofil verraten, wird Thema der heutigen Vernehmungen werden.