Beteiligung der Öffentlichkeit erneut notwendig
Siegsdorf billigt geänderten Bebauungsplan für Adelholzener Alpenquellen
Siegsdorf hat einstimmig den geänderten Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ gebilligt. Aufgrund kleinerer Anpassungen wird Anfang Juni eine erneute, verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt.
Siegsdorf – Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNPl) der Gemeinde im Bereich Bad Adelholzen und parallel dazu die Neuaufstellung des Bebauungsplanes (BbPl) „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ waren erneut Thema im Siegsdorfer Gemeinderat.
Längere Vorgeschichte
Vor gut einem Jahr, in der Sitzung am 26. Februar 2024 hatte der Gemeinderat die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes zur zukünftigen Entwicklung der Adelholzener Alpenquellen beschlossen und dazu auch die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren auf den Weg gebracht. Der nach ersten Vorgesprächen mit den Behörden geänderte Entwurf wurde dann am 21. Januar 2025 durch den Gemeinderat gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlich freigegeben und bis zum 14. März 2025 öffentlich ausgelegt.
14 Träger öffentlicher Belange gaben dazu keine Rückmeldung, sieben weitere meldeten Einverständnis mit der Planung. Die Stellungnahmen der 13 Träger öffentlicher Belange, sowie zwei Einwendungen von Privatpersonen hatte der gemeindliche Bauausschuss ausführlich im Vorfeld behandelt und sie lagen auch allen Gemeinderatsmitgliedern für einen ausreichenden Zeitraum schriftlich zur Einsichtnahme vor, sodass in der öffentlichen Sitzung nach einstimmigem Beschluss des Gremiums auf die Verlesung des gesamten Wortlautes verzichtet werden konnte. Bürgermeister Thomas Kamm und seine Mitarbeiterin Luisa Dahmen gingen aber dennoch auf die erfolgten Änderungen und Abwägungen ein und holten sich zu den erforderlichen Beschlussvorschlägen das Einverständnis des Rates.
In der Planfortschreibung haben sich demnach einige Anpassungen in der Planung ergeben. Die Fl. Nr. 458/0 Gem. Untersiegsdorf fällt aus dem Geltungsbereich heraus und wird auch aus dem FNPl. gestrichen. Der Anteil der Heckenstrukturen auf der Ausgleichsfläche S-A4 hat sich verändert und es werden Hinweise unter anderem zur Einhaltung der Abstandsflächen ergänzt. Außerdem hat die Weiterentwicklung des Planungskonzeptes der Adelholzener Alpenquellen geringfügige Veränderungen der festsetzten Baugrenzen an drei Stellen ergeben, die aber bereits naturschutzrechtlich untersucht wurden und keine besondere Wertigkeit aufweisen, sodass kein weiterer Ausgleichsbedarf ausgelöst wird.
Beteiligung der Öffentlichkeit erneut notwendig
Aufgrund der Planungsänderungen wird eine weitere Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit notwendig. Aufgrund der überschaubaren Änderungen strebt die Verwaltung dazu aber eine verkürzte Auslegungszeit (gemäß Novelle des BauGB vom 7.7.2023) von zwei Wochen an, die Anfang Juni 2025 starten könnte. Der Gemeinderat übernahm einstimmig den Vorschlag des Bauausschusses und billigte den geänderten Entwurf für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ in der Fassung vom 6.5.2025 und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Mit gleichem Ergebnis und ähnlichem Wortlaut billigte das Gremium auch die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bad Adelholzen und gab ihn für die erneute öffentliche Beteiligung frei. Abschließend bedankte sich Bürgermeister Kamm bei der Bauverwaltung und besonders bei Luisa Dahmen für die konsequente und akribische Arbeit mit der Fülle an Verordnungen und Stellungnahmen und der dementsprechenden Abwägungen der Gemeinde.
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