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Ergebnisse der Kalkulation stehen fest

Rosengräber: So viel kostet die neue Bestattungsform in Grassau

Die Rosengräber sind fertiggestellt und durch den Erlass der Friedhofssatzung können diese nun auch vergeben werden.
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Die Rosengräber sind fertiggestellt und durch den Erlass der Friedhofssatzung können diese nun auch vergeben werden.

Grassau hat auf den Trend zu neuen Bestattungsformen reagiert. Das ändert sich beim Angebot und bei den Gebühren.

Grassau – Das neue Friedhofskonzept, dass sich derzeit in der Umsetzung befindet, ermöglicht neue Bestattungsmöglichkeiten. Bereits umgesetzt sind die Rosengräber, die eine Urnenbestattung ohne Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen ermöglicht. Für die Belegung dieser Urnenplätze ist eine Satzung Voraussetzung, die nun in der jüngsten Marktgemeinderatssitzung erlassen wurde.

Eine Neufassung der Friedhofssatzung wurde notwendig, da weitere Bestattungsformen aufgenommen werden müssen, erklärte Bürgermeister Stefan Kattari. Neben den neuen Rosengräbern wird es in naher Zukunft auch Baumbestattungsplätze geben. Die Rosengräber wurden bereits erstellt. Um die Felder, die so bepflanzt wurden, dass sie je nach Jahreszeit ein schönes Bild ergeben, wurde eine Metall Reling gezogen. An dieser werden die Erinnerungstafeln mit den Daten der Verstorbenen angebracht. Zu den Baumbestattungen erklärte der Rathauschef, dass neben einem neu zu pflanzenden Baum eine Stele angebracht werde, an der bis zu 24 Schilder der Verstorbenen angebracht werden können. Die Urnen werden in der Erde eingelassen. Der vorhandene Baumbestand eigne sich nicht, da die Wurzeln dieser durch Grabungen im Erdbereich beschädigt werden könnten, aber auch, weil die vorhandenen Birken nur eine begrenzte Lebenserwartung haben.

Neu sind die Rosengräber

Nun wurde die Nutzung der neuen Bestattungsmöglichkeiten kalkuliert. Für die Rosengräber wie auch die Baumbestattungen wurden für die Gebühr die bisherigen Kosten wie auch die Pflegekosten berechnet. Bei einer Baumbestattung belaufen sich diese auf 1100 Euro für die Dauer von zehn Jahren. Ein Rosengrab kostet 1400 Euro für die Dauer der Ruhezeit von zehn Jahren. Richard Schreiner (SPD) erkundigte sich nach dem Pflegeaufwand bei einer Baumbestattung. Diese, so Kattari, sei geringer als bei den Rosengräbern, jedoch müsse der Platz ebenfalls gepflegt und gemäht werden. Dr. Winfried Drost (UGL) nannte dies ein emotionales Thema, wobei der soziale Aspekt nicht außeracht gelassen werden dürfe. Die hohen Kosten würden seiner Ansicht nach einen bestimmten Personenkreis ausschließen.

Laut Kattari wird das Rosengrab günstige als andere Bestattungsformen sein. Die Gemeinde sei verpflichtet, Bestattungseinrichtungen kostendeckend zu betreiben und Kämmerer Peter Enzmann fügte hinzu, dass soziale Aspekte in die Kalkulation nicht einfließend dürfen. Auf die hohen Beerdigungskosten verwies Franz Heuberger (SPD) und vermutet, dass einige mit dieser Summe ein riesiges Problem haben könnten. Er fragte, ob Ratenzahlungen möglich sind, was der Rathauschef bejahte. Mit zwei Gegenstimmen wurde die neue Gebührensatzung mit der Ergänzung dieser beiden neuen Bestattungsarten genehmigt.tb

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