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Nach Fast-Katastrophe in Traunstein

Raser bedrängen Mutter (41): Was tun, wenn man ungewollt in ein illegales Autorennen gerät?

Für illegale Autorennen besteht seit 2017 der Straftatbestand.
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Für illegale Autorennen besteht seit 2017 der Straftatbestand.

Zwei Männer rasen durch die Traunsteiner Innenstadt, überholen sich mehrfach. Eine 41-jährige Mutter schafft es gerade noch einen Unfall zu verhindern. Das rät die Polizei Betroffenen, die ungewollt in ein illegales Autorennen verwickelt werden.

Traunstein – Es ist eine Horrorvorstellung: Man ist gerade mit dem Auto unterwegs, auf der Rückbank sitzen die Kinder. Plötzlich zieht ein Auto aus dem Gegenverkehr auf die eigene Spur und rast einem entgegen. Diese Szenen spielten sich am Samstag, 27. Januar, in der Traunsteiner Innenstadt ab. Eine 41-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis Traunstein ist ungewollt in ein illegales Autorennen geraten – und nur knapp einer Katastrophe entkommen.

Autofahrer zieht plötzlich in den Gegenverkehr

Wie die Polizeiinspektion Traunstein auf Nachfrage der Chiemgau Zeitung mitteilt, handle es sich bei den Rasern um zwei Männer: Ein 21-Jähriger aus dem Landkreis Traunstein jagte mit seinem roten Mercedes einem 29-jährigen Traunsteiner und seinem schwarzen BMW hinterher. Sie seien der Mutter bereits mehrfach aufgefallen, wie sie durch die Innenstadt rasten und sich dabei überholten. Der rote Mercedes sei ihr an einer anderen Stelle beinahe aufgefahren, erklärt der Polizeisprecher. Auf der Crailsheimstraße dann der Schock: Bei einem waghalsigen Überholmanöver seien beide Fahrzeuge plötzlich nebeneinander gefahren. „Die Geschädigte musste eine Gefahrenbremsung vornehmen, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden.“

Die 41-Jährige meldete den Vorfall der Polizei. Wenig später konnte eine Streife die beiden Raser stoppen und das Rennen beenden. Wie schnell die beiden gefahren sind, könne die Polizei nicht genau sagen. Die Mutter und ihre Kinder blieben unverletzt und kamen mit einem Schock davon. Die Fahrer waren nicht alkoholisiert. Laut Traunsteiner Polizei hätten die beiden auch nicht der Tuner-Szene zugeordnet werden können, die zuletzt am 16. Dezember mit einem großen Polizeieinsatz in Rosenheim für Wirbel gesorgt hatte.

Ab wann spricht man von einem Rennen?

Vorfälle dieser Art seien eher selten und treten laut dem Polizeisprecher nicht gehäuft auf. Sollte jemand aber doch unbeabsichtigt in ein solches Autorennen verwickelt werden, rät der Beamte dazu, so schnell wie möglich den Polizeinotruf 110 zu wählen. „Wenn es möglich ist, sollten Betroffene sich das Kennzeichen merken oder die Raser im Blick behalten, damit die Beamten den Weg nachvollziehen und sie stoppen können.“ Keinesfalls sollte man sich involvieren lassen oder die Temposünder verfolgen. „Besser ist es, man bringt sich in Sicherheit und ruft die Polizei.“

Aber ab wann spricht man von einem Rennen? „Der Begriff ‚Rennen‘ ist bislang gesetzlich nicht definiert, sondern lässt sich nur durch die bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen in Verbindung mit zusätzlichen Indizien ausfüllen“, erklärt Lisa Maier, Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. So habe das Oberlandesgericht Berlin im Jahr 2017 geurteilt, dass es bei Rennen nicht nur um das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten ginge. Es reiche aus, dass die Autofahrer auf kurzer Strecke das Beschleunigungspotential ihrer Gefährte vergleichen. Wie Maier weiter erläutert, sei 2017 der Straftatbestand zu Kraftfahrzeugrennen (§ 315 d StGB) neu eingeführt worden.

Polizei leitet Verfahren ein

Wie Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze von der Staatsanwaltschaft Traunstein auf Nachfrage der Chiemgau Zeitung mitteilt, drohen allein für die Teilnahme an einem illegalen Autorennen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Bei Gefährdung eines anderen Menschen seien sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich. Die Problematik läge jedoch darin, „ob im konkreten Einzelfall ein Wettbewerbscharakter nachgewiesen werden kann“, so Vietze. „Außerdem ist es im Einzelfall schwierig zu klären, ob eine konkrete Gefährdung im Sinne eines ‚Beinahe-Unfalls‘ eingetreten war.“

Laut Polizeiinspektion Traunstein seien die Fahrzeuge beider Raser nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden, die dauerhafte Einziehung werde geprüft. Ein Verfahren wurde eingeleitet. Weiterhin seien die Mobiltelefone aller Fahrzeuginsassen zur Auswertung sichergestellt worden.

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