Maulkorb beim Eingreifen runter gerissen
Nach Hundebiss in Grabenstätt: Wie es den Verletzten geht – und was mit dem Kangal passiert
Ein verletzter 82-Jähriger und ein verletzter Hund: Das ist die Folge eines Vorfalls in Grabenstätt, bei dem zwei Tiere aneinander geraten sind. Was bisher bekannt ist, und wie es mit den Ermittlungen weitergeht.
Grabenstätt – Zwei Hunde waren am frühen Sonntagnachmittag, 28. Januar, in der Dorotheenstraße in Grabenstätt aneinander geraten. Dabei verletzte der Kangal-Hirtenhund eines 61-jährigen Bischofswieseners die Mischlingshündin eines 82-jährigen Ortsansässigen. Dieser musste im Krankenhaus behandelt werden.
Wie die Polizei Traunstein auf Nachfrage der Chiemgau Zeitung mitteilt, waren die beiden Männer mit ihren Hunden beim Gassi gehen unterwegs. Der Hirtenhund des 61-Jährigen trug dabei einen Maulkorb. Als die Beteiligten sich entgegenkamen, gerieten die Hunde aneinander. Vermutlich beim Versuch, sie auseinander zu bringen, habe der Besitzer versehentlich den Maulkorb vom Maul seines Hundes gezogen. Der Kangal konnte sich somit in der Hündin des 82-Jährigen verbeißen.
Diensthundeführer wird eingeschaltet
Auch der Grabenstätter habe mit allen Mitteln versucht, seine Hündin zu schützen. Dabei stürzte er und zog sich leichte Verletzungen zu. Der 82-Jährige musste im Krankenhaus ambulant behandelt werden. Seine Hündin erlitt tiefe Bisswunden, sie kam zum Tierarzt. „Der 82-Jährige wurde aber nur kurz behandelt“, erklärt der Polizeisprecher. Er sei bereits aus dem Krankenhaus entlassen worden und wurde in der Dienststelle der Traunsteiner Polizeiinspektion vernommen. Auch seinem Hund ginge es den Umständen entsprechend gut.
Gegen den Besitzer des Hirtenhundes, den 61-Jährigen aus Bischofswiesen, werde nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. „Dazu wurde der Fall an den Diensthundeführer der Zentralen Einsatzdienste Traunstein weitergeleitet“, sagt der Polizeisprecher. Das sei das typische Vorgehen bei solchen Fällen. Der Diensthundeführer werde dazu den Bischofswiesener besuchen, die Unterlagen für die Haltung des Hirtenhundes kontrollieren, und dann prüfen, inwiefern es sich tatsächlich um eine fahrlässige Körperverletzung handelt. Alles Weitere sei aber noch Gegenstand der Ermittlungen.