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Sorge um Wohnraum für Einheimische: Debatte um Ferien-Wohnungen sorgt in Grassau für Spannungen

Geschlossene Rollos wie hier in der Grassauer Mietenkamer Straße weisen daraufhin, dass viele Wohnungen als Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung dienen.
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Geschlossene Rollos wie hier in der Grassauer Mietenkamer Straße weisen daraufhin, dass viele Wohnungen als Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung dienen.

In Grassau wird intensiv über den Umgang mit der Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen diskutiert. Bürgermeister Stefan Kattari und der Tourismus-Ausschuss befürchten, dass durch zu viele Ferienwohnungen der Wohnraum für Einheimische knapp werden könnte. Eine klare Linie gibt es bislang nicht.

Grassau – Das Thema, wie man künftig mit Nutzungsänderungen von Miet- in Ferienwohnungen verfahren soll, brennt der Marktgemeinde Grassau unter den Nägeln. Dieses Thema wurde nun in kleinerer Runde im Tourismus-Ausschuss mit dem Leiter der Tourismus- Information und Vertretern der Vermieter diskutiert. Unstrittig war dabei, dass sowohl Ferien- wie auch Mietwohnungen benötigt und nachgefragt werden.

Weniger Wohnraum für Einheimische

Eingangs erläuterte Bürgermeister Stefan Kattari die Diskussion im Rat und die Befürchtungen, dass durch übermäßige Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen, der örtlichen Bevölkerung Wohnraum entzogen werden könnte. Nach langer Diskussion delegierte der Rat eine weitere Beratung in den Tourismus-Ausschuss mit der Bitte um eine Empfehlung. Zustimmung herrschte, so der Rathauschef, im Gremium, dass eine Art Investorenmodell, bei welchem Häuser oder mehrere Wohnungen gekauft oder gebaut und dann als Ferienwohnungen angeboten werden, nicht gewünscht sind.

Die Nutzung einer Wohnung im eigenbewohnten Haus als Ferienwohnung, die dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde, ist hingegen kein Problem. Wo Klärungsbedarf bestehe, seien die zwischengelagerten Fälle, so der Rathauschef. Baurechtlich gesehen, können die Umwidmung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in einem Misch- und Dorfgebiet nicht verwehrt werden. Diese Fälle sollten künftig möglichst auf dem Büroweg entschieden werden. Wie aber verhalte man sich in Wohngebieten?

Tourismus-Leiter Max Felber informierte, dass vier Prozent aller Wohnungen im Ortsgebiet als Ferienwohnungen genutzt werden. Im Vergleich zu den Nachbargemeinden liege man damit im unteren Bereich von Tourismusgemeinden. In vielen Gemeinde werde dieses Thema noch nicht diskutiert und eine Nutzungsänderung über die kommunalen Bauämter organisiert. Einige Gemeinden haben klare Richtlinien, um Zweitwohnungen zu verhindern, wobei eine wechselnde Belegung der Ferienwohnungen gefordert werde. Zudem wird dort meist über Einzelfälle entschieden. In Objekten mit mehreren Ferienwohnungen werde nur anteilsmäßig Ferienwohnungen genehmigt, informierte Felder aus seiner Recherche.

Diskrepanz zwischen Altbestand und Neubau

Sepp Grießenböck (FW) betonte, dass er Ferienwohnungen grundsätzlich befürworte, zumal Grassau Luftkurort sei und dieses Angebot dem sanften Tourismus entgegenkomme. Man müsse sich die Frage stellen, ob die Umwidmung zum Trend werde, was er bei einer Quote von fünf Prozent nicht sehe. Zum künftigen Umgang bei Neuausweisungen meinte Kattari, dass dies vom Gemeinderat über die Planung stärker gesteuert werden könne.

Thomas Göls sah eine Diskrepanz zwischen Altbestand und Neubau. Im Altbestand werde es den Eigentümer ermöglicht, eine Ferienwohnung zu betreiben, im Neubau aufgrund der Erstwohnsitzbindung nicht. Ihm sei eine Regelung, die zur Gleichbehandlung führt, wichtig. Auch meinte er, dass die Androhung von Eigentümern, entweder Ferienwohnung oder Leerstand auch eine Verhandlungstaktik sein könnte. Zudem gebe es immer die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung bei Mietswohnungen. Bei Neubauten könnte er sich vorstellen, dass Ferienwohnungen, die ein Drittel der Wohnfläche nicht überschreiten, zulässig sind.

Achim Stümpfl (UGL) meinte, dass das Betreiben einer Ferienwohnung auch mit Aufwand verbunden sei und könne somit die Befürchtung von zu vielen Ferienwohnungen nicht teilen. Er sprach sich gegen eine schwarz-weiße Betrachtung und für eine Einzelfallentscheidung aus. Es dürfe auch kein Überangebot an Ferienwohnungen entstehen. Das wäre nicht gut für die Vermieter, so der Rathauschef.

Laut Max Felber werden in nächster Zeit auch wieder einige Ferienwohnungen wegfallen. Wichtig sei eine stabile Bettenzahl. Zudem betonte der Tourismusleiter, dass größere Ferienwohnungen mit zwei oder drei Schlafzimmern nachgefragt, aber kaum vorhanden sind. Um die Qualität der Ferienwohnungen zu garantieren, sei es notwendig, dass der Betreiber vor Ort oder in einer Nachbargemeinde wohnt, meinte Kattari. Auch bei Einzelfallentscheidungen sind Leitlinien wichtig, fügte er hinzu.

Kritische Sicht bei Investorenmodellen

Der Ausschuss plädierte einhellig dafür, dass eine Ferienwohnung versagt werde, wenn der Eigentümer nicht vor Ort oder in einer Nachbargemeinde wohnt, wenn es sich um ein Investorenmodell handelt oder wenn in einem Haus mehrere Ferienwohnungen denselben Eigentümer haben.

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