Feuer in Seeon-Seebruck
Brandstiftung hätte Leben kosten können: Darum ist die Tatverdächtige (51) trotzdem auf freiem Fuß
Nach einem Brand in einem Mehrfamilienhaus der Gemeinde Seeon-Seebruck ermittelt die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein wegen eines versuchten Tötungsdelikts und vorsätzlicher Brandstiftung. Trotzdem wurde eine Tatverdächtige nach der Festnahme wieder freigelassen. Das sind die Gründe.
Seeon-Seebruck – Am Donnerstag (8. Februar) kam es gegen 20 Uhr zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Gemeinde Seeon-Seebruck. Der Polizei wurde über den Notruf von einer Bewohnerin des Hauses mitgeteilt, dass in der Wohnung ihres Nachbarn der Rauchmelder ausgelöst wurde. Durch den schnellen Einsatz der Hausbewohner konnte der Brand selbstständig gelöscht werden. Ein Einschreiten der Feuerwehr ist nicht notwendig gewesen.
Matratze in Brand gesteckt
Glücklicherweise wurde laut Polizei bei dem Brand niemand durch Flammen oder Rauch verletzt. Ebenfalls entstand nach ersten Schätzungen nur ein Sachschaden im unteren dreistelligen Bereich. Im Zuge der ersten Ermittlungen haben sich schnell Hinweise und „Verdachtsmomente“ ergeben, die auf eine vorsätzliche Brandstiftung hindeuteten, berichtet Pressesprecher Daniel Katz des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Markus Andrä, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, konkretisiert die „Verdachtsmomente“: „Es wurde eine Matratze angezündet. Ein technischer Defekt ist daher auszuschließen.“
51-jährige Frau festgenommen
Auf Anweisung der Polizeiinspektion Trostberg wurde sofort eine Fahndung nach der mutmaßlichen Täterin eingeleitet, wobei die Polizeiinspektion Prien unterstützend tätig war. Kurz darauf konnte eine 51-jährige Frau aus dem Landkreis Traunstein von einer Polizeistreife aufgegriffen und vorläufig festgenommen werden. Die weiteren Untersuchungen wurden vom zuständigen Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizei Traunstein unter der Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft übernommen.
Tatverdächtige auf freiem Fuß
Im Zuge der laufenden Ermittlungen ergab sich zudem der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts gegen die 51-Jährige. „Im Gebäude waren zum Tatzeitpunkt Personen“, so Daniel Katz, „daher wurde billigend in Kauf genommen, dass Menschen getötet werden könnten.“ Die Staatsanwaltschaft Traunstein beantragte beim entsprechenden Amtsgericht die Inhaftierung der Verdächtigen. Diese wurde am Freitag (9. Februar) vor den zuständigen Ermittlungsrichter gebracht. Allerdings wurde kein Haftbefehl erlassen, woraufhin die 51-jährige Frau wieder freigelassen wurde.
„Der Ermittlungsrichter hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da gegebenenfalls ein Rücktritt in Betracht kommt“, berichtet Markus Andrä von der Staatsanwaltschaft Traunstein. „Ein Rücktritt hätte zur Folge, dass man für die versuchten Taten nicht bestraft werden kann“, so Andrä und beruft sich dabei auf § 24 Abs. 1 StGB, der im ersten Satz besagt, dass der Versuch einer Straftat nicht bestraft wird, wenn die Vollendung der Tat freiwillig aufgegeben oder verhindert wird. „Die Entscheidung des Gerichts wurde daher auch nicht von der Staatsanwaltschaft angegriffen.“
Ermittlungen dauern an
Was genau ein „Rücktritt“ in diesem Fall bedeutet, lässt die Staatsanwaltschaft offen: „Die genauen Ermittlungsschritte können aufgrund einer etwaigen Gefährdung des Untersuchungszwecks nicht offenbart werden“, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein. Allerdings wurden mehrere Zeugenvernehmungen und Gutachten beauftragt, weshalb mit einem zeitnahen Abschluss der Ermittlungen nicht zu rechnen sei. Mit welcher Strafe die Frau rechnen muss, sei „Sache des Gerichts“ und hänge von vielen Faktoren ab, so die Staatsanwaltschaft Traunstein. Zudem gelte die Unschuldsvermutung.