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Gemeinde ändert Satzung

Auch für Nicht-Millionäre: So will Reit im Winkl Familien das Bauen ermöglichen

Diese Grundstücksfläche an der Tiroler Straße soll im Rahmen des Familienansiedlungsmodells mit einem Einfamilienhaus und zwei Doppelhäusern bebaut werden.
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Diese Grundstücksfläche an der Tiroler Straße soll im Rahmen des Familienansiedlungsmodells mit einem Einfamilienhaus und zwei Doppelhäusern bebaut werden.

In der Gemeinde Reit im Winkl hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die zweite Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“ als Satzung beschlossen. So sollen auch einkommensschwächere Familien Chancen auf ein Eigenheim bekommen.

Reit im Winkl – Als Satzung beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die zweite Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“. Dadurch wurde die Voraussetzung geschaffen, dass die sich auf dessen Gebiet befindenden Grundstücke, die von der Gemeinde erworben wurden, bebaut werden können. Sie werden ausschließlich für einkommensschwächere Personen im Rahmen des Familienansiedlungsmodells vergeben.

Inklusive Begründung und Umweltbericht

Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) gab die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros beziehungsweise der Gemeindeverwaltung zu den Stellungnahmen im Rahmen der vorangegangenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bekannt. In diesen Vorschlägen wurde jeweils darauf verwiesen, dass die einzelnen vorgebrachten Stellungnahmen bereits in früheren Sitzungen abgehandelt worden beziehungsweise in den Begründungen zum Bebauungsplan schon enthalten waren.

Der Gemeinderat stimmte dazu einzeln ab und erachtete jeweils eine Änderung der Planung als nicht erforderlich. Abschließend beschloss er ebenfalls einstimmig die zweite Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung.

Vom Besitzer eines Anwesens am Lärchenweg lag ein Antrag auf Nutzungsänderung seines Anwesens zur Ferienimmobilie vor. Die Doppelhaushälfte soll zur Ferienimmobilie umgenutzt werden. Gemäß dem für das Gebiet maßgeblichen Bebauungsplan „Reit im Winkl West“ handle es sich hier um reines Wohngebiet, in dem lediglich einzelne untergeordnete Räume zu Zwecken des Fremdenverkehrs ausnahmsweise zulässig seien, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter dazu. Da es sich um ein komplettes Gebäude handle, sei eine Befreiung von der Festsetzung notwendig.

Im entsprechenden Antrag beziehe sich der Antragsteller auf die andere Doppelhaushälfte dieses Anwesens, die bereits als Ferienhaus genutzt werde. Der Verwaltung liege hier allerdings keine Nutzungsänderung vor. Größere Gebäude ließen sich nach der Erfahrung der Verwaltung eher schlecht vermieten. Aus diesem Grund verweigerte der Gemeinderat dem vorliegenden Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Weiter ging es um einen Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses an der Loferaustraße in ein Ferienhaus mit touristischer Nutzung. Bürgermeister Schlechter erklärte dazu, dass die Verwaltung im Januar von der Tourist Info die Mitteilung erhalten habe, dass das Anwesen nun touristisch angeboten werden solle. Daraufhin habe das Bauamt Kontakt mit der Antragstellerin aufgenommen und zur Nutzung laut Genehmigung im Erstwohnsitz oder zur Umnutzung in touristische Nutzung aufgefordert. Erst nach langwierigem Schriftverkehr und Androhung von bauaufsichtlichem Einschreiten sei nun der vorliegende Antrag eingegangen.

Nutzungskonzept nachbessern

Das Anwesen befinde sich im Innenbereich und einer touristischen Nutzung stehe im Grunde nichts entgegen. Jedoch sei die Vorlage eines belastbaren und nicht widerlegbaren Nutzungskonzepts erforderlich. Ein dem Antrag beigelegtes Nutzungskonzept sei jedoch nicht ausreichend und stelle nicht dar, wie die mindestens erforderlichen 183 Belegtage erreicht werden sollen. Die Verwaltung habe um Nachbesserung gebeten, die aber noch nicht vorliege. Somit lehnte der Rat den Antrag einstimmig ab.

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