Traunstein wollte Offensive starten
Arbeitspflicht für Asylbewerber – klappt das? So weit ist der Landkreis mit seinen Plänen
„Jeder, der in einer Unterkunft lebt und arbeitsfähig ist, soll sich zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten“ - dieses Ziel verkündete das Landratsamt Traunstein vor einem halben Jahr: Wie weit sind die ehrgeizigen Pläne umgesetzt? Und was droht Arbeitsverweigerern in den Flüchtlingsheimen?
Landkreis Traunstein - Eine Idee des Traunsteiner Landratsamtes ist sie nicht, die Arbeitspflicht für Asylbewerber. Tatsächlich ist sie im Asylbewerberleistungsgesetz für all jene vorgesehen, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter und arbeitsfähig sind - und, wenn sie nicht eh schon eine andere Beschäftigung haben. Im Februar kündigte Landrat Siegfried Walch (CSU) aber an: „Wir werden das jetzt wieder flächendeckend organisieren.“ Im ersten Schritt wollte man alle Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte dazu verpflichten, in einem zweiten Schritt dann auch alle anderen.
Rund 16 Prozent der Asylbewerber arbeiten gemeinnützig
Ist man dem Ziel nähergekommen? Vor einem halben Jahr waren es 84 Asylbewerber im Landkreis Traunstein, die gemeinnützig arbeiten, jetzt sind es 104, wie die Kreisbehörde auf Anfrage von chiemgau24.de mitteilt. 20 Menschen mehr sind es allemal. In der Gesamtschau relativiert sich die Steigerung aber, denn im gleichen Zeitraum ist auch die Zahl der Asylbewerber im Landkreis höher geworden - von damals 526 auf jetzt 656 Menschen, die Leistungen bekommen. Damals wie heute sind es also rund 16 Prozent, die gemeinnützig arbeiten.
Theoretisch sind per Bescheid auch alle arbeitsfähigen Asylbewerber dazu verpflichtet worden, teilt das Landratsamt mit. Als arbeitsfähig gelten gut zwei Drittel aller Asylbewerber, also all jene, die wegen ihres Alters, ihrer Gesundheit oder ihrer Beschäftigungssituation dafür infrage kämen. Aber natürlich muss immer auch erst der Bedarf der „Arbeitgeber“ ermittelt werden. Das Landratsamt steht hier im Austausch mit Kommunen, Jobcenter, Helferkreisen oder Vereinen. So werden geeignete Asylbewerber bei Bedarf dann vermittelt.
Vier „Arbeitsverweigerer“ wurden schon sanktioniert
In den allermeisten Fällen seien die Frauen und Männer freiwillig dabei, wenn die „behördlich verordnete“ Arbeit ruft. Nur vier „Arbeitsverweigerer“ zählte das Landratsamt bisher. Ihnen wurden dafür Leistungen gekürzt. Dass es heute trotzdem mehr Asylbewerber in gemeinnütziger Arbeit sind als im Februar, führt das Landratsamt auf eine „massive Ausweitung der Erweiterung des Angebots an gemeinnütziger Arbeit“ zurück.
Wenn angepackt wird, geht es um das Putzen der Gemeinschaftsräume in den Unterkünften, um Grünflächenpflege, es wird beim Pausenverkauf in Schulen geholfen, am Bauhof der Gemeinde für die Friedhofspflege oder bei der Müllbeseitigung oder Sportvereine werden unterstützt. „Wir stimmen uns eng mit den gemeinnützigen Trägern und Kommunen ab, was Sinn macht und der Gemeinschaft hilft“, so Walch. Es gehe einerseits um eine schnellere Integration, sinnstiftende Tätigkeiten und Tagesstruktur für die Asylbewerber. Andererseits sollen die Flüchtlinge auch etwas dafür zurückgeben, dass sie hier unterkommen und mitversorgt werden, heißt es aus dem Landratsamt. (xe)