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Drehleiter steht zur Debatte

Anhängeleiter wird nicht akzeptiert: Gemeinde Bergen klagt gegen Bescheid des Landratsamts

Eine Anhängeleiter anstelle eines Drehleiter-Fahrzeugs (Bild) wurde kürzlich für das Bergener Feuerwehrauto angeschafft. Das Landratsamt sieht diese jedoch nicht als geeignetes Rettungsmittel an
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Eine Anhängeleiter anstelle eines Drehleiter-Fahrzeugs (Bild) wurde kürzlich für das Bergener Feuerwehrauto angeschafft. Das Landratsamt sieht diese jedoch nicht als geeignetes Rettungsmittel an

Die Gemeinde Bergen schaffte vor Kurzem eine Anhängeleiter für das Feuerwehrauto an. Diese wird vom Landratsamt jedoch nicht als geeignetes Rettungsmittel akzeptiert, weshalb das Gremium nun Klage einreichen will.

Bergen – Muss die Gemeinde Bergen trotz Widerspruch und Kauf einer Anhängeleiter nun doch eine Drehleiter besorgen? Diese Frage steht weiterhin im Raum. In der jüngsten Gemeinderatssitzung entschied der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen, Klage gegen den Bescheid des Landratsamts auf Bereitstellung einer Drehleiter einzureichen.

Im Bescheid nicht explizit Drehleiter gefordert

Erst vor Kurzem beschloss das Gremium, auf Forderung des Landratsamtes, ein geeignetes Rettungsmittel zu beschaffen – den Kauf einer Anhängeleiter. Im Bescheid wurde nicht explizit eine Drehleiter gefordert. Wie Bürgermeister Stefan Schneider (Grüne) informierte, sehe das Landratsamt die Forderung durch den Kauf dieser Anhängeleiter nicht erfüllt. Nun bleibe nur die Klage gegen den Bescheid. Eine Begründung, so Schneider, könne nachgereicht werden. Wichtig sei, die Klage fristgerecht einzulegen.

Annemarie Funke (CSU) betonte, dass sie dieser Klage nicht zustimmen könne und dies für sie als Kreisrätin eine Gewissensfrage darstelle. Auch wisse sie nicht, welches Rettungsgerät nun das richtige sei. Sie fühle sich sachlich nicht richtig aufgeklärt. „Wir alle haben uns lange und intensiv mit dem Thema beschäftigt“, entgegnete der Rathauschef und berichtete, dass er auch bei der Rechtsaufsicht des Landratsamts Gespräche geführt habe.

Es geht nicht darum, Krawall zu machen

Er erklärte, dass der Klageweg für das Landratsamt kein Problem darstelle und es eine richterliche Entscheidung brauche. „Es geht nicht darum, Krawall zu machen, sondern um eine unabhängige Einschätzung“, so Schneider. Auch Kathi Hallweger (Grüne) habe sich diese Gewissensfrage gestellt und seit zwei Jahren stehe das Thema immer wieder auf der Tagesordnung. Für sie gebe es nur den Weg der Klage, weil sie ebenfalls nicht beurteilen könne, welches Rettungsgerät sinnvoll ist.

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Ähnliche Meinung vertrat Josef Gehmacher (CSU), der im Bescheid des Landratsamtes eine klare Definition des Rettungsgeräts vermisst. Schneider betonte, dass es im Rechtsstreit darum gehe, ein unabhängiges Gutachten und Einschätzung zu erlangen. Mit den Gegenstimmen von Funke und Tobias Schwaiger (CSU) entschied der Rat, den Klageweg zu bestreiten.

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