33-Jähriger bekam davor keinen Termin
„Ich zeige Dir, wer der Mann ist“: Urteil zu Messer-Angriff auf Trostberger Friseurladen
In einem Trostberger „Barber Shop“ bekam er keinen Termin, stattdessen wurde gestritten. Später kehrte der 33-Jährige mit einem langen Messer zurück - und stach auf den Friseur ein: Das Amtsgericht fällte jetzt ein Urteil gegen den einschlägig vorbestraften Mann.
Traunstein/Trostberg - Nach seiner letzten Messerattacke kam ein 33-Jähriger noch mit Bewährung davon, doch am Donnerstag (4. Juli) steckte ihn das Traunsteiner Amtsgericht jetzt endgültig ins Gefängnis: Zwei Jahre und drei Monate Haft bekam ein Syrer von Richterin Barbara Dallmayer aufgebrummt. Am Nachmittag des 16. Januar 2024 stach er in Trostberg völlig unvermittelt auf einen Friseur ein - weil er Stunden zuvor keinen Termin bekam und sich die Situation dann hochschaukelte.
Angeklagter gesteht: „Bin wie verrückt mit dem Messer zum Friseursalon“
„Ich zeige Dir noch, wer der Mann ist“ - Mit diesen Worten verabschiedete sich der Angeklagte einige Stunden zuvor aus dem Laden, berichtete es der Frisör. So spontan konnte er dem Angeklagten keinen Termin zum Haarschneiden geben, außerdem sei er schon recht betrunken hereingekommen. Dann wurden auch schon die „Familien“ gegenseitig beleidigt und es kam zu einer Rangelei. Die beiden Männer kannten sich eigentlich bereits. „Ich hab‘ ihm sogar noch fünf Euro gegeben, dass er sich erstmal ein ‚Red Bull‘ kauft.“
Doch statt des Energy-Drinks genehmigte sich der 33-jährige Lagerist nochmal zwei Bier - zusätzlich zu dem halben Liter Weinbrand, den er nach eigenen Angaben schon vormittags getrunken hatte. „Und dann bin ich wie ein Verrückter mit dem Messer in der Hand wieder zum Friseursalon“, gestand der Mann aus Trostberg die Tat. Nachdem er in den Laden gestürmt war, landete das Küchenmesser (Klingenlänge 35 Zentimeter) im Schulterbereich des Friseurs. Der Geschädigte verbarrikadierte sich mit seinem Kunden daraufhin im angrenzenden Spielcasino. Der Friseur musste später eine Woche im Krankenhaus behandelt werden.
Nicht das erste Urteil wegen Messerangriffs
Der Angeklagte kam 2015 aus Syrien nach Deutschland. „Wegen des Alkohols hat er schon mehrere Jobs verloren. Er fühlt sich eher einsam hier“, meinte der psychiatrische Sachverständige. Hinzu kommt: Der Mann stand unter offener Bewährung wegen einer ganz ähnlichen Tat. Bei einer Streiterei in einer Trostberger Wohnung griff er schon einmal zum Messer und stach zu. Mit einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe kam er damals noch davon. Verurteilt wurde der Syrer heute erneut wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.
xe