„Das ist so wie beim Autofahren“
Bis zu 25.000 Euro Strafe: Was Ihr beim Schlauchbootfahren auf der Alz beachten müsst
Die Beine entspannen, die Alz runter treiben und die Idylle genießen. Die Schlauchbootfahrt ist eine sehr beliebte Freizeitaktivität. Damit sie unfallfrei abläuft und die Idylle erhalten bleibt, gibt es Regeln. Was zu beachten ist und welche Strafen bei Verstößen drohen.
Seeon-Seebruck – Die Natur des Chiemgaus im Sommer genießen. Das geht nicht nur in den Bergen oder am Chiemsee, sondern auch auf der Alz. Wer dieser Tage in Seebruck oder Truchtlaching unterwegs gewesen ist, konnte sehen, wie sich zahlreiche Kajaks, Stand-Up-Paddler und vor allem Gruppen in Schlauchbooten auf dem Chiemgau-Amazonas tummelten.
Denn die Strecke zwischen den beiden Orten ist für eine Fahrt auf dem Wasser sehr beliebt. Die etwa sieben Kilometer lange Route schlängelt sich in überschaubaren Kurven durch die Landschaft. Es gibt keine Wasserfälle oder Wehranlagen und die Wassertiefe ist meist flach. „Die Alz kann also hier auch durch Ungeübte relativ gut bewältigt werden“, erklärt ein Sprecher des Landratsamts Traunstein.
Bußgelder bis zu 25.000 Euro
Jedoch darf nicht vergessen werden, dass es sich beim Bereich der Alz um ein Naturschutzgebiet handelt, weshalb der Freizeitspaß mit Regeln verbunden ist. Und deren Missachtung kann hohe Geldstrafen mit sich bringen.
Das Landratsamt Traunstein und die Gemeinde Seeon-Seebruck weisen darauf hin, dass das Befahren von Schutzzonen verboten ist, auch Uferzonen und Schilfgürtel sollen ebenso nicht betreten werden. Wer zum Beispiel die Schilfinsel nordwestlich von Truchtlaching am Bifuß betritt, dem kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen, schreibt die Gemeinde Seeon-Seebruck auf ihrer Homepage. Sie richtet sich dabei nach der Verordnung „Landschaftsschutzgebiet Oberes Alztal“, die auf der Website des Landratsamts nachzulesen ist. Bis zu 5000 Euro können drohen, wenn jemand den linken Arm der Alz beim Bifuß befährt oder auf der Alz in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni unterwegs ist. Denn die Saison geht vom 1. Juli bis 31. Dezember.
Wer ohne Erlaubnis Änderungen an der Struktur des Ufers durchführt, sie beschädigt oder ein offenes Feuer macht, dem können Strafen bis zu 25.000 Euro drohen. Zudem gilt es die Hinweisschilder zu beachten, keine Pflanzen zu pflücken und auch keinen Müll zu hinterlassen. Lärm, zum Beispiel durch Lautsprechermusik, soll ebenso vermieden werden. Und eine weitere Bitte des Landratsamts: Aufeinander Rücksicht nehmen.
Auch was Alkohol angeht, gibt es Vorschriften. „Es gilt auf der Alz die Bayerische Schifffahrtsverordnung“, sagt Polizeihauptkommissar Roland Kempf von der Wasserschutzpolizei Prien. Das bedeutet, es muss eine Person als „Bootsführer“ bestimmt werden, der während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben darf. Kommt es zu einem Unfall, kann es aber auch bei einem niedrigeren Pegel Konsequenzen geben. „Das ist so wie beim Autofahren. Es gibt einen, der es fährt und für den gelten diese Regeln“, sagt Kempf. Auch was den Konsum von Cannabis angeht, gelten die Regeln, wie im Straßenverkehr.
Eigenverantwortung des Einzelnen gefragt
Neben der Route Seebruck-Truchtlaching befahren Schlauchbootfahrer gerne auch die Strecke von Truchtlaching nach Laufenau bei Altenmarkt, auf der diese Vorschriften ebenso gelten. Zu Beginn der Saison riet das Landratsamt davon aber noch ab, diesen Abschnitt zu nutzen. Der Wasserstand war aufgrund der ergiebigen Regenfälle im Juni höher als üblich. Aus diesem Grund konnte die vorgesehene behördliche Kontrollfahrt nicht stattfinden. Das Landratsamt appellierte daher an die Bootsfahrer, ihre Fahrt von Seebruck bei der offiziellen Ausstiegsstelle in Truchtlaching zu beenden.
„Inzwischen haben sich die Verhältnisse aber schon länger normalisiert – es wurde so die Strecke durch die Betreffenden inspiziert“, erklärt der Sprecher des Landratsamts. Diese etwa zehn Kilometer lange Strecke sei nur für ortskundige, erfahrene und entsprechend ausgerüstete Bootsfahrer geeignet. Denn sie berge etliche Gefahrenstellen, darunter unterspülte Ufer, Stromschnellen und die Wehranlagen Hölltal und Altenmarkt.
Nachdem es sich jedoch um einen Fluss und damit freie Natur handelt, können sich dort immer die Gegebenheiten ändern. Eine Zusicherung eines gefahrlosen Befahrens könne damit auf der Alz im Allgemeinen nie gänzlich gegeben werden. Daher sei es auch wichtig, immer einen Blick auf die Pegelstände zu werfen. Diese können zum Beispiel online auf der Homepage des Hochwassernachrichtendienstes abgerufen werden. Aktuell beträgt der Pegel 81 Zentimeter (Stand Mittwochvormittag, 14. August).
Vonseiten des Landratsamts wird auch darauf hingewiesen, dass bei niedrigem Wasserstand die Gefahr besteht, an manchen Stellen auf Grund zu laufen. Vereinzelt befinden sich zudem große Steine im Flussbett, die oftmals verborgen bleiben, aber die Boote beschädigen können. In Kurvenbereichen muss darauf geachtet werden, dass man nicht von der Hauptströmung ans Ufer abgedrängt wird und sich in Bäumen und deren herabhängenden Ästen verfängt. Letztendlich ist beim Befahren der Alz – wie bei anderen Outdoor-Aktivitäten auch – die Eigenverantwortung des Einzelnen gefragt.

