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Gemeinderat Grabenstätt trifft Entscheidungen

Altes Schulhaus in Erlstätt: Diese Millionensumme kostet die Sanierung des Denkmals

Mit der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet Erlstätt, dem Jahresprogrammantrag 2023 und der Fortschreibung der Ansätze bis 2026 beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
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Mit der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet Erlstätt, dem Jahresprogrammantrag 2023 und der Fortschreibung der Ansätze bis 2026 beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Der Gemeinderat Grabenstätt beschäftigt sich mit dem Sanierungsgebiet Erlstätt. Das sind die Entscheidungen.

Grabenstätt – Im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (bisheriger Programmname „Kleinere Städte und Gemeinden“) hat der Gemeinderat einstimmig den Jahresprogrammantrag 2023 für das Sanierungsgebiet Erlstätt anerkannt. Die im letzten Jahresprogrammantrag angegebenen Ansätze werden für das kommende Jahr und die Folgejahre 2024 bis 2026 fortgeschrieben.

Der Jahresprogrammantrag 2023 ist nun bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Die wesentliche Baumaßnahme ist die Sanierung und Revitalisierung des unter Denkmalschutz stehenden alten Schulhauses in Erlstätt. „Laut aktueller Kostenberechnung betragen die Investitionen hierfür 5,05 Millionen Euro“, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW).

Nicht inbegriffen seien die Kosten für die Außenanlagen, für den bald startenden Abbruch des Anbaus sowie für das Mobiliar. Wie der gemeindliche Geschäftsleiter Peter Lex auf Nachfrage von Robert Muggenhamer (BG) erläuterte, müssten hier bei der Ermittlung der förderfähigen Kosten die bereits bei der KfW angemeldeten förderfähigen Investitionen in Höhe von 1,656 Millionen Euro von den Gesamtinvestitionen abgezogen werden. Der verbleibende Kostenanteil sei dann nochmals auf den gemeinnützigen Flächenanteil zu reduzieren (42,23 Prozent). „Somit ergeben sich bei der Regierung von Oberbayern anrechenbare und förderfähige Kosten von rund 1,150 Millionen Euro, auf deren Grundlage sich erst die Zuwendung errechnet“, so Lex. Der Fördersatz betrage grundsätzlich 60 Prozent.

Laut Wirnshofer werden für das Programmjahr 2023 für die „Alte Schule“ 400 000 Euro an förderfähigen Bau- und Planungskosten angesetzt, für 2024 dann 450 000 Euro und für 2025 förderfähige Restkosten von 300 000 Euro. Die Jahressätze für die Folgejahre könnten in den nächsten Programmanträgen bei Bedarf noch korrigiert werden.

Mit den in dieser Woche beginnenden Abrissarbeiten am alten Schulhaus zur Freilegung des Grundstücks laufen nun die sogenannten Ordnungsmaßnahmen an. Mit diesen können Straßen, Wege und Plätze neu gestaltet und städtebaulich aufgewertet werden. Im Rahmen der Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen betragen die voraussichtlich insgesamt förderfähigen Kosten für die Abbrucharbeiten und die damit verloren gehende Bausubstanz 420 000 Euro. Die Kosten werden im Programmjahr 2023 wirksam.

Für die Schaffung einer Ortsmitte durch die Neugestaltung des Umfeldes der Alten Schule einschließlich der Grabenstätter Straße und der Fußwegverbindung zur Kirchbergstraße rechnet man mit insgesamt 500 000 Euro an förderfähigen Kosten.Die Gesamtsumme der voraussichtlich förderfähigen Kosten für alle angemeldeten Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet Erlstätt beläuft sich auf 2,410 Millionen Euro.

Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass in diesen Tagen die Abrissarbeiten am alten Schulhaus anlaufen. Begonnen wird mit der Holzhütte im Westen, dann folgt das alte Feuerwehrgerätehaus und als letztes der östliche Anbau. Das Areal ist bereits mit einem Bauzaun eingezäunt. Im Anbau ist in den zurückliegenden Wochen schon die Demontage von Gebäudebestandteilen erfolgt. Diese sind nach bestimmten Vorgaben sortenrein zu entsorgen.

Für den Ort Grabenstätt ist kein Programmantrag mehr zu stellen, da mit dem barrierefreien Umbau des dortigen Rathauses die letzte Maßnahme vor dem Abschluss steht. Die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen enden dort zunächst nach 25 Jahren.mmü

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