„Nicht den nötigen Sachverstand“
Wasser-Antrag von Adelholzener sorgt für Wirbel: Kommt ein externer Gutachter und was kostet das?
Der Antrag der Firma Adelholzener Alpenquellen auf eine wasserrechtliche Erlaubnis sorgt in Bergen für Diskussionen. Der Gemeinderat beriet nun über die Verpflichtung eines unabhängigen Hydrogeologen.
Bergen – Die Firma Adelholzener Alpenquellen hat einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt, welcher den Gemeinden derzeit zur Prüfung vorliegt. Gemeinderätin Erika Sträter (SPD) äußerte in der jüngsten Ratssitzung ihre Überzeugung, dass nicht jeder verstehe, was beantragt werde. Sie beantragte daher die Beauftragung eines fachkundigen Hydrologen zur Beurteilung und Beratung der Gemeinde, dem alle Räte zustimmten.
300 Seiten langer Erläuterungsbericht
Der Antrag ist noch bis Dienstag, 9. Dezember, öffentlich einzusehen. Die entsprechenden Links sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht, und in Papierform ist der Antrag auch in der Gemeindeverwaltung verfügbar. Obwohl der Antrag selbst nur wenige Seiten umfasst, ist der Erläuterungsbericht 300 Seiten lang und beinhaltet Gutachten sowie hydrologische Äußerungen, die für Laien schwer verständlich sind. Die beteiligten Gemeinden sind aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Erika Sträter, Fraktionsvorsitzende der SPD/FWG, sieht hierbei einige Probleme. Sie begründete ihren Antrag auf Beauftragung eines Experten mit den Worten: „Der Gemeinderat hat nicht den nötigen Sachverstand, um eine qualitative Stellungnahme abzugeben.“ Dennoch trage der Rat die rechtliche und ökologische Verantwortung als Träger öffentlicher Belange, eine qualitative Stellungnahme abzugeben. Dies könne jedoch nur ein Hydrogeologe leisten. Folglich solle die Beauftragung eines Gutachters möglichst schnell erfolgen, da „die Zeit drängt“.
Bürgermeister Stefan Schneider fragte nach, ob sie an ein weiteres Gutachten denke. Diese Möglichkeit wurde bereits vor Jahren diskutiert, dann aber nicht weiterverfolgt. Schneider informierte zudem über die beantragte Fristverlängerung, da die Ämter durch die Weihnachtsfeiertage nur schwer erreichbar seien. Eine Fristverlängerung wurde gewährt, sodass Einsprüche nun bis zum Samstag, 31. Januar, möglich sind.
Bürgermeister Stefan Schneider fragte nochmals, was ein Experte prüfen solle. Der Gutachter solle den Antrag abwägen und die Gemeinde beraten, so Sträter. Sie nannte zwei unabhängige Gutachter, die in die Causa Adelholzen eingearbeitet seien. Sie sehe sich auch nicht in der Lage, das nötige Wissen aufzubringen, um den Antrag beurteilen zu können. Sepp Gehmacher (CSU) fragte, was der Gutachter genau machen solle. Er begrüße es grundsätzlich, wenn man von einer Expertenseite beraten werde und diese den Antrag in einfache Sprachee übersetze.
In ihrer Begründung nannte Sträter den Aufgabenbereich des Experten: Grundwasserentnahme, mögliche hydrologische Auswirkungen, Einflüsse auf den lokalen Wasserkreislauf, Grundwasserspiegelveränderungen und Risiken für Quellen und Böden solle dieser überprüfen. Auch die rechtliche und ökologische Verantwortung der Gemeinde führte sie ins Feld. Sie erklärte explizit, welche Bereiche der Auftrag umfassen solle: eine hydrogeologische Bestandsaufnahme, Risikoanalyse unter anderem für den Grundwasserspiegel und die Quellen sowie Empfehlungen für Auflagen und die Mitwirkung an der Stellungnahme der Gemeinde im Verfahren. „Ich fühle mich nicht in der Lage, den Antrag zu beurteilen“, sagte sie.
Josef Gehmacher (CSU) bestätigte, dass hierzu die Fachexpertise fehle. Für ihn mache es Sinn, wenn einige Parameter übersetzt werden. Sollte es aber weiter in die Tiefe gehen, seien dies Dimensionen, die er nicht mehr verantworten könne. Den Antrag nur zu übersetzen, sei Moritz Beyreuther (Grüne Liste) zu wenig. Die Stellungnahme müsse eine Prüfung enthalten. Ziel, so Bürgermeister Stefan Schneider, sei es, eine Übernutzung des Trinkwassers zu vermeiden, Trinkwasser zu sichern und Natur und Umwelt zu erhalten.
Herbert Berger (ÜW) stimmte dem Antrag zu, sofern sich der Aufwand in einem finanziellen Rahmen halte. Er fügte an, dass auch der Aspekt der Landwirtschaft einbezogen werden müsse. Man könne sich hierzu auch kostenlos beraten lassen. Wenn die Almen kein Wasser mehr haben, dann könne der Antrag sehr wohl auch die Landwirtschaft betreffen und Nachteile haben, fügte Monika Meitinger (ÜW Bergen) hinzu. Somit betreffe der Antrag nicht nur alle Bürger, sondern auch die Landwirtschaft. Nach seinem Rechtsverständnis, so Bürgermeister Schneider, prüfe das Landratsamt als Genehmigungsbehörde und leite dies an das Wasserwirtschaftsamt weiter. Diese hätten Fachleute, die prüfen.
Kostenrahmen bis 20.000 Euro
Für Kathi Hallweger (Grüne Liste) sind die Behörden die prüfende Institution, und Fragen sollten direkt an diese gestellt werden. Für Andi Schultes, Geschäftsführer, ist es kein Problem, bei den von Erika Sträter genannten Experten nachzufragen, ob diese den Auftrag annehmen. Hierfür benötige die Verwaltung jedoch einen Kostenrahmen.
Bürgermeister Schneider schlug einen Kostenrahmen bis 20.000 Euro vor. Schließlich entschied der Rat einstimmig, den Bürgermeister zu ermächtigen, einen Experten zur Prüfung des Antrags zu beauftragen. Die Kosten sollen 20.000 Euro nicht überschreiten.