Kuriose Funde auch beim Hauptzollamt Rosenheim
„Lebende Tiere sind kein Urlaubssouvenir“: Wie der Zoll beim Artenschutz hilft
1200 Mal pro Jahr spüren Zöllner geschützte Tiere oder Pflanzen auf. Dies dient dem Artenschutz. Auch beim Hauptzollamt Rosenheim gibt es immer wieder kuriose Funde. Ob aus Unwissenheit oder Absicht – die Strafen sind nicht ohne.
Rosenheim – Weltweit sind tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.
Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen oder Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Die Funde in der Post nehmen aufgrund von Internetbestellungen zu. Mittlerweile machen diese rund zwei Drittel der prozentualen „Entdeckungen“ aus. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll 1,77 Millionen geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.
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So gab es auch beim Hauptzollamt Rosenheim immer wieder Funde, wie eine Kette aus weißen und roten Steinen, welche die Beamten des Zollamts Reischenhart bei einer Einfuhrkontrolle zunächst in Verwahrung genommen hatten. Der Verdacht, dass diese Kette aus Elfenbein und Korallen bestehen könnte, bestätigte ein Sachverständigengutachten des Bundesamtes für Naturschutz. Da der Beteiligte weder die erforderliche Ausfuhr- noch eine Einfuhrgenehmigung vorlegen konnte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Zoll kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Behörden beschlagnahmt. Hierbei ist unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen unterwegs sind.
184 Länder beim Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Die meisten Verstöße begehen Urlauber, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Das Hauptzollamt Rosenheim appelliert daher an die Vernunft der Reisenden: Lebende Tiere sind kein Urlaubssouvenir. Wer diese dennoch bei einer Kontrolle mitführt, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen.
Am Freitag, 3. März, dem World Wildlife Day, feierte das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sein Jubiläum. Vor 50 Jahren wurde es unterzeichnet. Dieses Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen. Bislang haben sich ihm 184 Länder verpflichtet.
In EU-Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt
Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre nehmen die Vertragsstaaten bei ihrer Konferenz weitere gefährdete Arten in das Übereinkommen auf oder passen den Schutzstatus bereits gelisteter Arten an. In der EU ist dieses Übereinkommen in allen Mitgliedstaaten einheitlich durch eine Verordnung umgesetzt.
re/CH