Trennung der Hunde von ihrer Halterin
Kampfhund-Attacke: Zögerte Schechen zu lange?
Nach dem Angriff zweier Kampfhunde auf einen Vater mit seiner Tochter in Schechen will die Gemeinde besagte Hunde nun von ihrer Halterin trennen. Wer einen solchen Kampfhund halten will, muss eigentlich hohe Hürden überwinden. Trotz mehrerer Vorfälle geht die Gemeinde erst jetzt diesen Schritt.
Schechen - Am 9. März ist ein Vater mit seiner Tochter in der Nähe des Schechener Waldkindergartens von zwei Kampfhunden angegriffen worden. Die Tiere hatten es aber wohl nicht auf die Spaziergänger selbst, sondern auf deren Yorkshire-Terrier abgesehen, der diese Attacke nicht überlebte. Als die Tochter versuchte, das Tier in die Luft zu reißen, um es vor den Kampfhunden zu schützen, griffen diese die 18-Jährige an. Sie erlitt eine Bisswunde am Arm, schwerer dürften die psychischen Folgen wiegen, unter denen die Frau seitdem leidet.
Bereits im März 2020 wie auch im Februar 2021 war es nach Angaben des Schechener Rathauses zu Vorfällen mit Tieren der besagten Halterin gekommen. Bereits hier will die Schechener Verwaltung entsprechende Auflagen erlassen haben, wie Schechens Bürgermeister Stefan Adam auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen schildert. Darunter eine Maulkorbpflicht für die Tiere wie auch die Auflage, die Hunde nur einzeln auszuführen.
Wer Bayern einen so genannten Kampfhund halten will, braucht hierfür die Erlaubnis seiner Wohnortgemeinde. Bayerns Landesstraf- und Verordnungsgesetz schreibt hier zudem vor, dass der Antragssteller ein berechtigtes Interesse nachweisen muss, um einen Kampfhund halten zu dürfen. Ausdrücklich nennt das Gesetz hier die Bewachung eines „gefährdeten Besitztums“.
Was neben diesem Grund noch als „berechtigtes Interesse“ gilt, ist im Zweifel Auslegungssache. Juristen sprechen in solchen Konstellationen von „unbestimmten Rechtsbegriffen“, deren Inhalt sowohl die juristische Literatur als auch die Gerichte näher ausfüllen müssen. Bayerns Verwaltungsgerichte zumindest gaben sich eher restriktiv in der Anwendung des Begriffs. So oder so ist das Gesetz tendenziell so konstruiert, dass die Behörden im Zweifel das Halten eines solchen Hundes versagen müssten.
„Würden Liebhaberinteressen bei der Haltung von Tieren genügen, so würde das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses – entgegen der Absicht des Gesetzgebers – seine beschränkende Funktion in der Praxis weitgehend verlieren. Eine solche Gesetzesauslegung ist mit den sicherheitsrechtlichen Zielsetzungen des Gesetzes nicht vereinbar “, entschied beispielsweise das Verwaltungsgericht München in einem vergleichbaren Fall.
Keine Gefahren für Leben und Gesundheit
Jedoch gibt es Hunderassen, bei denen die Kampfhundeeigenschaft vom Halter entkräftet werden kann.
Einen solchen Nachweis müssen Halter derartiger Tiere von sich aus beibringen. Gemeinhin spricht man von einem Negativzeugnis, welches die Unbedenklichkeit des Tieres nachweist.
Öffentlich bestellte Sachverständige erstellen solche Gutachten im Auftrag der Herrchen. Bis zu 300 Euro können solche Bescheinigungen zur Vorlage bei der Gemeinde kosten. Meist wird gewartet, bis das Tier ein Alter von 18 Monaten erreicht hat, bis es zu diesem Wesenstest kommt.
Hunde inzwischen nicht mehr in Schechen
Aufgabe des Gutachters, heißt es bei der Stelle für Zentrale Einsatzdienste bei der Rosenheimer Polizei, sei, festzustellen, ob das Tier „gesteigert aggressiv und gefährlich“ sei, was eine Zulassung der Haltung letztendlich verhindere. Hat die Gemeinde Zweifel am Gutachten, kann sie dies dem Veterinäramt des Landkreises zur Prüfung vorlegen, wie der Sprecher des Landkreises Rosenheim, Michael Fischer, auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen schildert.
Dabei gibt es wohl Abstufungen. Nicht jedes aggressive Verhalten werde gleich als gesteigert gewertet, heißt es aus Polizeikreisen. Aber die Messlatte liege hoch. Testen würden die Gutachter die Hunde in der Regel, indem sie mit ihnen Spazieren gehen und die Tiere dabei unterschiedlichen Begegnungssituationen aussetzen - mit Menschen genauso wie mit anderen Tieren. Im Zweifel könne dies dann bedeuten, dass die Haltung entweder nicht gestattet wird oder zumindest mit Auflagen, beispielsweise einem Maulkorb, verbunden ist. Auflagen, wie sie auch die Gemeinde Schechen verhängt haben will.
Inzwischen habe sich die Halterin freiwillig von beiden Kampfhunden getrennt, wie Schechens Bürgermeister Stefan Adam berichtet. Man habe im Gespräch mit der Anwältin der Hundehalterin eine Möglichkeit gefunden, die Hunde unterzubringen, bis in der Sache auch juristisch entschieden ist.