Diskutierte RO13 am Ortseingang
Wunsch nach Tempo 30 auf Kreisstraße: Ist ein Bürger-Entscheid in Kolbermoor möglich?
Können Kolbermoorer Anlieger eine Tempo-Reduzierung mit einem Bürgerbegehren erzwingen? Immerhin werden die Rufe nach mehr Sicherheit hörbar lauter. Die Antwort der Behörde ist eindeutig.
Kolbermoor – Seit Längerem bietet die Verkehrssituation in der Aiblinger Straße am Ortseingang von Kolbermoor hitzigen Gesprächsstoff. Keine Ampel, kein Zebrastreifen, zu schneller Pkw-Verkehr. Anwohner beklagen die mangelnde Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, was auch am teilweise fehlenden Bordstein liege. Der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Rosenheim, sind hinsichtlich gewünschter Verbesserungen an der Kreisstraße RO13 jedoch bislang die Hände gebunden, heißt es auf Nachfrage.
Daran änderte zuletzt auch der Brief der 9-jährigen Emily nichts, die sich vom Landrat einen sichereren Schulweg gewünscht hatte. Denn: „Aktuell liegen nicht die notwendigen Voraussetzungen vor, um einen Zebrastreifen oder eine Ampel zu errichten“, sagte Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin der Behörde. Denn hierfür müsste es auf beiden Seiten der Straße einen Fußgängerweg geben, damit gewünschte Querungshilfen auf beiden Straßenseiten gut erreicht werden können. „Zudem muss es auf dem Gehweg genügend Platz für Personen geben, die an der Ampel warten“, so die Sprecherin. Das Dilemma: Um einen zweiten Gehweg auf der anderen Straßenseite zu bauen, ist laut Landratsamt aktuell „nicht genügend Platz vorhanden“.
Forderung nach Tempo 30
Trotz der festgefahrenen Situation hatten sich Anwohner gegenüber dem OVB enttäuscht, aber auch kämpferisch geäußert und die Hoffnung nicht aufgegeben, doch noch irgendwann eine Verbesserung erwirken zu können. Eine Idee bezog sich hierbei auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Forderung: Wenn die baulichen Gegebenheiten schon keine Querungshilfen ermöglichen, so könnte eine Begrenzung auf Tempo 30 wenigstens für die nötige Sicherheit in dem Bereich sorgen.
Dabei stand auch die Idee im Raum, dies zur Not mit gesammelten Unterschriften und letztlich mit einem Bürgerbegehren und später mit einem Bürgerentscheid zu erzwingen. Fraglich war bislang jedoch, ob das rechtlich überhaupt möglich ist.
Klare Ansage des Landratsamtes
Nach intensiver Prüfung erklärte das Landratsamt nun auf OVB-Anfrage, dass den Bürgern gemäß der Gemeindeordnung das Recht zwar zustehe, über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerbegehren zu beantragen. „Der eigene Wirkungskreis einer Gemeinde umfasst dabei sämtliche Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“, erklärte dazu Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes.
Allerdings zähle der Vollzug der Straßenverkehrsordnung zu den Aufgaben „des übertragenen Wirkungskreises“ und könne daher nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Im Klartext: „Aus den vorgenannten Gründen ist die Beantragung eines Bürgerbegehrens zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der RO 13 nicht zulässig“, so die Sprecherin. Darüber hinaus handele es sich bei der betreffenden Straße um eine Kreisstraße, deren Zuständigkeit beim Landratsamt Rosenheim liege.
Ärger über „katastrophale“ Situation
Ein Ergebnis, das bei den Anliegern zu noch mehr Ernüchterung führen dürfte. Zumal sich mittlerweile bei manchen Betroffenen regelrechte Empörung breit gemacht hat. So berichtete etwa Dr. Karl Auerswald, wohnhaft in einer der zahlreichen Stichstraßen, die von der Aiblinger Straße abzweigen, von einem monatelangen Austausch mit der Stadt und dem Landratsamt, in dem er auf die problematische Situation aufmerksam gemacht habe.
Dabei bezog er sich vor allem auf die knifflige Lage rund um den Bereich um die Ortseinfahrt in Lohholz von Bad Aibling kommend. Die Bewohner des dortigen Seniorenheims würden hier ohne Bürgersteig direkt auf die viel befahrene Straße laufen, was gerade mit Rollator eine „Katastrophe“ sei. Auerswald hatte deshalb zumindest in diesem Bereich für eine streckenweise Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h plädiert – ohne Erfolg.