Angeklagter gibt schlechter Sicht die Schuld
Wilderer wider Willen? Traunsteiner Gericht bestätigt Urteil gegen Gams-Jäger (42) aus Prien
Weil er außerhalb seines Jagdreviers zwei Gämsen geschossen hatte, ist ein Priener (42) im Mai 2021 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil er das Urteil nicht akzeptiert hatte, ist der Fall nun erneut aufgerollt worden. Seine Begründung für die Wilderei: die schlechte Sicht am Tag der Jagd.
Traunstein/Prien – Das Landgericht Traunstein hat jetzt das Urteil gegen einen Jäger bestätigt, der im vergangenen Jahr wegen Jagdwilderei von zwei Gämsen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt wurde. Der Mann aus Prien war mit dem Ziel eines Freispruchs in die Berufung gegangen.
Wie berichtete und vom Beklagten auch gegenüber dem Landgericht Traunstein angegeben, war der 42-Jährige am 10. Dezember 2019 in den Pirschbezirk seines Vaters bei den Bayerischen Staatsforsten, Betrieb Schliersee, gefahren, um Gämse zu jagen. Bei der Pirsch im Schneetreiben und Nebel im steilen Bergrevier habe er die Orientierung verloren.
Erschrocken und schockiert
So erklärte der Mann, warum er über den Grenzgraben hinweg gute 300 Meter weit ins fremde Revier vordrang. Dort schoss er auf zwei Gämse, traf allerdings nicht richtig und musste nachschießen. Beim Versorgen des Wildes sei dann das Wetter aufgeklart und ihm bewusst geworden, wo er sich befand. Er sei erschrocken und schockiert gewesen, behauptete der Jäger, der erst 2016 seinen Jagdschein gemacht hatte. Aus Angst habe er das Wild mitgenommen und den Abschuss nicht im Wildeingangsbuch des Forstbetriebs vermerkt, wie es seine Pflicht gewesen wäre.
Der 64-jährige Inhaber des Nachbarpirschbezirks und der zuständige Berufsjäger, beide als Zeugen in Traunstein geladen, berichteten, wie sie am nächsten Tag Blutlachen und Fußspuren entdeckt hatten. Der Berufsjäger sagte aus, dass er den Vater des Beklagten, also den Inhaber des Nachbar-Pirschbezirks, angerufen habe. Dieser, ein lokaler Funktionär des Jagdverbands, habe ihm aber mitgeteilt, er und sein Sohn seien am Vortag auf einer Familienfeier gewesen.
Patronenhülsen gefunden
Deshalb sei die Angelegenheit dann zur Polizei gegangen, so der Berufsjäger. Dort landeten auch zwei Patronenhülsen, die der Nachbarjäger in seinem Revier fand, als der Schnee getaut war. Beide Zeugen beschrieben den Graben, der die Grenze des Pirschbezirks markierte, als markant und auch bei schlechtem Wetter nicht zu übersehen.
Wie aus dem ersten Prozess in Rosenheim bekannt war, nahmen die polizeilichen Ermittlungen erst Fahrt auf, nachdem ein Gamsfell in einem anderen Revier des Vaters bei Prien auffiel. Spaziergänger fanden es und informierten die Polizei. Diese wollte dann im Wildeingangsbuch prüfen, ob die Aussage des Vaters über die Herkunft der Decke stimmte – und wurde nicht fündig.
Als Zeuge der Verteidigung äußerte sich in Traunstein Ernst Weidenbusch, Präsident des Bayerischen Jagdverbands. Er hatte durch den Vater des Angeklagten von einer tiefergelegenen Wiese aus eine Besichtigung der Reviergrenze bekommen und fasste das Ergebnis so zusammen, „dass es im oberen Bereich immer schwieriger wird, aber bei guter Sicht kann man sich da oben schon orientieren“.
Die Aussage des Beklagten, dass er im Schnee zwar das Wild erkennen und beschießen konnte, aber nicht mitbekommen habe, wo er sich befand, hielt Weidenbusch für möglich: Man sei stundenlang unterwegs und pumpe schwer auf, „wenn er dann eine Gams sieht, ist er fokussiert nur auf die Gams“.
Der Angeklagte hatte den Gerichtssaal zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen. Zuvor hatte er von der Kammer das Angebot einer Beschränkung auf den Rechtsfolgenanspruch abgelehnt. Er kommentierte, hier wie in Rosenheim komme er sich vor wie in einem Mordprozess, was es ja nicht sei.
Angeklagter verlässt Gerichtssaal
So entschied das Landgericht Traunstein in seiner Abwesenheit, dass die Berufung verworfen werde und der Angeklagte die Verfahrenskosten zu tragen habe. Der Jäger habe, so die Ansicht von Richterin und Geschworenen, bei seinen Abschüssen zumindest billigend in Kauf genommen, im fremden Revier zu sein. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz vom Mai 2021. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.
