Neueste Zahlen zu Übergriffen
Blutige Wunden und fliegende Fäuste: Rosenheimer Polizist verletzt außer Dienst
Schon wieder! Nach dem schockierenden Vorfall, bei dem in Bad Feilnbach zwei Rettungssanitäter krankenhausreif geprügelt wurden, wurde am Donnerstag (26. Juni) ein Rosenheimer Polizeibeamter von einem Mann so stark verletzt, dass er bis auf Weiteres nicht dienstfähig ist.
Rosenheim – Es war gerade mal gut 24 Stunden her, dass Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Lagebild 2024 „Gewalt gegen Polizeibeamte“ die weiterhin hohen Zahlen von Angriffen vorgestellt hatte, als sich in Rosenheim ein weiterer Fall ereignete, bei dem ein Polizeibeamter verletzt wurde. Nachdem ein 31-jähriger Obdachloser am Donnerstagabend (26. Juni) einen Platzverweis aufgrund einer Streiterei in der Frühlingstraße missachtet hatte und daraufhin in Gewahrsam genommen werden sollte, griff er den 27-jährigen Polizisten an.
Blutende Wunden
Laut Polizeibericht packte er den Beamten an den Haaren, versuchte ihn so zu Boden zu reißen, fügte ihm „eine stark blutunterlaufene Risswunde an den Armen“ zu und schlug unter anderem gezielt mit der Faust auf ihn ein. Auch trat er mit den Füßen wild um sich und fügte dem Beamten so mehrere blutende Wunden an den Beinen zu.
Nach Hinzuziehung von weiteren Unterstützungskräften konnte der Wohnsitzlose gefesselt und festgenommen werden. Er wurde anschließend in eine Haftzelle der Rosenheimer Polizei gebracht. Einen Atemalkoholtest verweigerte der Mann, eine Blutentnahme wurde durchgeführt.
Tat wurde dokumentiert
Wie die Polizei mitteilte, konnten weite Teile des Tathergangs durch die mitgeführte Body-Cam der Einsatzkräfte aufgenommen und dokumentiert werden. Der verletzte Polizeibeamte musste anschließend ambulant im Klinikum versorgt werden. Er ist bis auf Weiteres nicht dienstfähig. „Schlimm genug, aber wir sind froh, dass er nicht stationär aufgenommen werden musste und dass die Body-Cam im Einsatz war“, sagte der stellvertretende Dienststellenleiter der Polizei Rosenheim, Robert Maurer, am Freitag (27. Juni) gegenüber dem OVB. Aktuell wisse man nicht, wie lange der Kollege außer Dienst bleiben müsse.
„Manchmal weiß man einfach nicht, was in den Köpfen vor sich geht“, rätselt auch Maurer. Doch seien Taten wie diese in Rosenheim glücklicherweise die Ausnahme. Nichtsdestotrotz verdeutlicht der zweithöchste Stand an Verletzten im Freistaat Bayern 2024 (nach dem Höchststand im Jahr 2023) seit Beginn der statistischen Erfassung einmal mehr, dass im Laufe der Jahre die Bereitschaft, Einsatzkräfte zu verletzen oder Verletzungen zumindest in Kauf zu nehmen, deutlich gestiegen ist.
Dies machte Innenminister Herrmann bei der Präsentation des Lagebildes 2024 „Gewalt gegen Polizeibeamte“ am Mittwoch (25. Juni) deutlich – auch wenn man 2024 bei der Gesamtzahl aller Delikte ein Minus von 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet und das niedrigste Niveau seit 2017 verzeichnet habe.
Fast 3000 Polizeibeamte durch Angriffe verletzt
Im Jahr 2024 wurden laut dem aktuellen Lagebericht des Bayerischen Innenministeriums in Bayern fast 3000 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz durch Angriffe verletzt. Obwohl das 54 Verletzte weniger als im Vorjahr seien, bleibe dies der zweithöchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2010. 14 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mussten dem Bericht zufolge schwer verletzt stationär behandelt werden (2023: 14). Die Gesamtzahl aller Delikte sei auf 7384 gesunken und habe damit das niedrigste Niveau seit 2017 (7334) erreicht.
Im aktuell vorgestellten Lagebild 2024 verzeichnet das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in seinem Zuständigkeitsbereich insgesamt knapp 650 Fälle von Übergriffen auf Polizeibeamte. Auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim entfielen davon laut Pressesprecher Daniel Katz rund 140 Fälle. Im gesamten Bereich des Präsidiums kam es laut dem Bericht circa 430 Mal auch zu körperlicher Gewalt gegen die Beamten. In Stadt und Landkreis Rosenheim waren davon rund 100 Kräfte betroffen.
„Unter den Fällen körperlicher Gewalt finden sich unter anderem Raub, Körperverletzung, Widerstand und der Straftatbestand ,Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte‘“, erläutert Katz gegenüber dem OVB. Im Stadtgebiet Rosenheim und dem Landkreis Rosenheim wurden bei Vorfällen dieser Art im Jahr 2024 zudem mehr als 40 Beamte verletzt. Dazu seien im Raum Rosenheim mehr als 30 Beleidigungsstraftaten (im gesamten Bereich des Präsidiums circa 170) sowie weitere Straftatbestände gekommen.
Wie Pressesprecherin Sophia Froschmayer erklärt, befinden sich Gewalt, tätliche Angriffe und verbale Bedrohungen beziehungsweise Beleidigungen gegen Polizeibeamte im südlichen Oberbayern nach wie vor auf erschreckend hohem Niveau. „Auch aus nichtigem Anlass und bei ganz alltäglichen Einsätzen kommt es immer wieder zu physischer oder psychischer Gewalteinwirkung auf unsere Kolleginnen und Kollegen. Das empfinden wir schlichtweg als inakzeptabel.“
Was versteht man unter einem „Tätlichen Angriff“?
Wie Sophia Froschmayer vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd erklärt, ist der „Tätliche Angriff“ im Strafgesetzbuch unter Paragraf 114 StGB (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) geregelt: „Als solchen versteht man eine mit feindseligem Willen unmittelbar auf den Körper des Beamten zielende Einwirkung.“ Die Schwelle strafbaren Verhaltens liege zum Schutz der Polizeibeamten sehr niedrig. Es müsse zu keiner Behinderung einer Diensthandlung oder gar zur tatsächlichen Verletzung kommen. Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes seien im Übrigen gemäß Paragraf 115 StGB (Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen) ebenfalls geschützt.
Neben der jüngsten Attacke erinnert Froschmayer unter anderem auch an die Tat eines 35-jährigen Deutschen ohne festen Wohnsitz in Bernau 2023, der nach einem Diebstahl und anschließender Flucht einem Priener Beamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Auch dieser musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden und war vorerst nicht weiter dienstfähig, so die Sprecherin.
In Rott am Inn war 2023 ein Mann bei einer Fahrzeugkontrolle auf Beamten losgegangen und habe fixiert werden müssen. Auf der Dienststelle seien neben Beleidigungen auch Suizidäußerungen des Mannes gefallen. „Bei der Blutentnahme leistete er erneut massiven Widerstand und forderte die Polizisten auf, ihn zu erschießen“, schildert die Beamtin anhand des damaligen Polizeiberichts. Der Mann sei in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen worden. Bei seinen Attacken hatte er zwei Polizeibeamte nicht unerheblich verletzt. Zu einem ähnlichen Fall mit diesem Beschuldigten sei es bereits im Jahr 2020 gekommen.
Body-Cam zum persönlichen Schutz
Wie Froschmayer betont, könnten jederzeit aus zunächst harmlos erscheinenden, vermeintlich „alltäglichen“ Situationen derartige Angriffe entstehen. Doch wie werden Vorfälle aufgearbeitet, bei denen Kollegen körperlich verletzt werden? Ab wann greift die psychologische Betreuung? „Bewährt hat sich inzwischen die verbesserte Ausstattung unserer Polizeibeamten, wie zum Beispiel durch die Body-Cam zum persönlichen Schutz“, sagt Froschmayer.
Polizei fordert konsequente Verfolgung
„Aber auch mit der konsequenten Verfolgung relevanter Straftaten seitens der Staatsanwaltschaften, einer angemessenen Bestrafung von Gewaltstraftaten durch die Gerichte sowie vor allem mit einem Mehr an gesamtgesellschaftlicher Rückendeckung können und müssen wir unsere Polizistinnen und Polizisten vor tätlichen Angriffen und Gewalt besser schützen“, fordert die Sprecherin der Polizei. Dass man in Ermittlungsverfahren in der Tat „relativ häufig“ mit tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte zu tun habe, hatte jüngst auch die Staatsanwaltschaft Traunstein auf OVB-Anfrage bestätigt. Auch in dem Fall des Angriffs am Donnerstag in Rosenheim ist laut Polizei gegen den 31-jährigen Wohnsitzlosen ein Ermittlungsverfahren wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte eingeleitet worden. Die sachleitende Staatsanwaltschaft habe Haftantrag gestellt.
Natürlich gebe es für Polizeibeamte im Rahmen der Einsatznachbereitung auch jederzeit niederschwellige und in der Regel freiwillige Angebote einer psychosozialen Notfallversorgung. „Führungskräfte der Bayerischen Polizei kommen hier mit Fingerspitzengefühl ihrer Fürsorgepflicht nach“, betont Sophia Froschmayer.
Es gibt auch sehr viel Schönes
Zudem gebe es auch als Gegenpol zu negativen Erlebnissen viele Beispiele, die ganz anderer Art sind, wie sie auf OVB-Anfrage erklärt. „Der Polizeiberuf ist vielfältig sowie facettenreich und bietet meistens schöne und erfolgreiche Momente. Nach wie vor gehört er zu den angesehensten Berufen. Gerade deshalb erscheint jeder Einzelfall von Gewalt gegen Polizeibeamte besonders öffentlichkeitswirksam“, so ihre Erfahrung.
