„Trotz aller Strafen nur getrunken und Kontrolle verloren“
Der Freundin Messer in den Rücken gerammt: Gericht schickt Suff-Bruckmühler ins Gefängnis
Traunstein/Bruckmühl – Eine Bluttat in Bruckmühl wurde am Mittwoch (18. Juni) vor dem Traunsteiner Landgericht verhandelt: Nach einem Streit floh eine Frau aus der gemeinsamen Wohnung - dann stach der Mann zu.
Update, 18.15 Uhr – Urteil ist gefallen
Das Urteil ist gefallen: Ein 39-Jähriger aus Bruckmühl muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. In der Nacht auf 6. September vorigen Jahres stach er im Alkoholrausch auf seine Freundin ein. Die beiden verbrachten trinkend den Tag, doch zu später Stunde entbrannte ein Streit. In der gemeinsamen Wohnung warf der Angeklagte mit Flaschen und Essensresten nach der 38-Jährigen, dann flüchtete sie.
Auf der Flucht aus dem Mehrparteienhaus stach der Bruckmühler ihr ein Messer mit 20 Zentimeter Klingenlänge in den Rücken. Das Messer blieb sogar stecken, die Frau zog es sich selbst heraus, schleppte sich in die Wohnung zurück und überlebte. Der Angeklagte machte sich mit dem Fahrrad aus dem Staub. Der 39-Jährige entschuldigte sich bei seiner Ex-Partnerin, doch an die Tat selbst kann er sich wohl nicht mehr erinnern.
Der 39-Jährige ist mehrfach vorbestraft, auch einschlägig: Körperverletzung, Bedrohung, Drogendelikte oder Beleidigung. Dabei stand er immer wieder unter Alkoholeinfluss. „Trotz aller Strafen hat er wieder nur in den Tag hineingelebt, Alkohol getrunken und die Kontrolle verloren“, so der Vorsitzende Richter Volker Ziegler. Ein Gutachter erkannte bei dem Mann eine Alkoholsucht, deshalb muss er einen Teil der Strafe in einer Entzugsanstalt verbringen. Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung.
Update, 17.23 Uhr – Plädoyers zu Bluttat von Bruckmühl
Die Plädoyers sind gehalten – und im Großen und Ganzen bewegen sie sich in dieselbe Richtung: Sowohl Staatsanwalt Wolfgang Fiedler als auch Verteidiger Prof. Dr. Florian Eder sehen den 39-jährigen Angeklagten schuldig. Der Angeklagte habe mit seiner Freundin an jenem 5. September 2024 in Bruckmühl „gezecht“, dann sei er aggressiv geworden, habe die gemeinsame Wohnung verwüstet – und habe dann der fliehenden Freundin von hinten ein Messer in den Rücken gestochen.
„Reinstes Glück“ sei es gewesen, so Staatsanwalt Fiedler, dass der 38-Jährigen nicht mehr passiert sei. Denn bei einem solchen Stich in den Rücken habe es der Angeklagte nicht in der Hand, ob lebenswichtige Organe verletzt würden. Er fordert fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Einen versuchten Totschlag erkennt der Staatsanwalt nicht mehr, denn der Bruckmühler habe dann von seiner Freundin abgelassen.
Verteidiger Prof. Dr. Eder meinte mit Blick auf das Pärchen: „Da haben sich zwei gefunden, die sich lieben und schlagen.“ Er sprach von einer toxischen Beziehung und betonte, dass die 38-Jährige keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten habe. „Das war eine Spontantat, nichts Geplantes“, so Eder. Wegen der Umstände erkennt der Rechtsanwalt einen minderschweren Fall und hält eine Verurteilung wegen Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren für ausreichend.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind gleichermaßen der Meinung: Wegen seiner Alkoholsucht soll der Bruckmühler einen Teil der Haft in einer Entzugsanstalt verbringen. Nun fehlt nur noch das Urteil des Traunsteiner Landgerichts unter Vorsitz von Richter Volker Ziegler.
Update, 15.42 Uhr – Bruckmühlerin berichtet vom Messer in ihrem Rücken
Sie hatten mal wieder zu viel getrunken, hatten mal wieder Streit, „und dann ist er ausgerastet und hat alle möglichen Sachen auf mich geschmissen“ - so beschreibt es die 38-jährige Ex-Freundin des Angeklagten, was in der Nacht auf 6. September 2024 in Bruckmühl los war: „Aber dann ist er auch noch mit einem Messer auf mich losgegangen“, erzählt die Frau relativ ruhig und fast unbeeindruckt.
Sie flüchtete aus der Wohnung, doch auf der Treppe rammte ihr der Angeklagte dann das Messer in den Rücken. Sie konnte es noch selbst herausziehen und warf die Tatwaffe auf eine Wiese vor dem Mehrparteienhaus. „Ich bin dann die Treppe wieder hinaufgekrabbelt, hab‘ nur noch schwer atmen können und konnte nicht mehr aufstehen.“
Mit Blick zur Anklagebank sagt sie: Er habe es wahrscheinlich gar nicht realisiert, dass er ihr damals ein Messer hineinstach. Auch der 39-Jährige selbst sagt zu ihr: „Es tut mir echt leid, aber ich kann mich nicht mehr erinnern.“ Die Frau gibt auch eine Einschätzung über ihre Beziehung, die rund fünf Jahre dauerte: „Aggressiv waren wir nur beim Saufen. Aber wir haben es halt auch nie lassen können...“
Die Tat scheint die Frau verhältnismäßig gut weggesteckt zu haben. Kaum zu glauben, wenn man sieht, was für ein Messer ein Kriminalpolizist etwas später im Zeugenstand herzeigt: Das Tatmesser hat eine Klinge mit 20 Zentimetern, mit spitzer Keramikklinge. Acht Zentimeter drang es in den Rücken der Frau ein. Das Zwerchfell wurde bereits verletzt. „Unbehandelt hätte durchaus Lebensgefahr bestanden“, so ein Gerichtsmediziner.
Langsam neigt sich der Prozess dem Ende entgegen. Auch die Plädoyers und womöglich das Urteil sollen heute noch auf dem Programm stehen.
Update, 13.58 Uhr – Essensreste an den Wänden, Scherben am Boden und immer wieder Polizei-Einsätze
Es muss wohl eine ziemlich wilde Beziehung gewesen sein, die der 39-jährige Angeklagte mit der Geschädigten führte: Rund fünf Jahre waren die beiden schon ein Paar. Laut einer Zeugin der Aiblinger Polizei gab es bei dem Pärchen schon öfter Einsätze wegen häuslicher Gewalt. Sie berichtet vom Einsatz in der Nacht auf 6. September vorigen Jahres in der Bruckmühler Wohnung:
„Wir hatten auf der Straße schon Hilfe-Rufe gehört.“ Anscheinend war die Freundin des Angeklagten durch den Messerstich aber so außer Gefecht gesetzt, dass sie die Wohnung nicht mehr selbst öffnen konnte. Also traten sie die Beamten ein. „Die Frau war stark alkoholisiert und hat wegen den Schmerzen laut geschrien.“ Fotos im Gerichtssaal zeigen einen blutverschmierten Rücken, auch die Einstichstelle erkennt man klar.
Auch aus der Wohnung werden Fotos gezeigt: rote Spritzer von Essensresten an den Wänden und sogar an der Decke. Scherben, wohl von Tellern und Bierflaschen, am Boden. Ein zertretener Knödel auf der Treppe. Laut Staatsanwalt Fiedler warf das der Angeklagte, bevor er zustach. Eine weitere Polizistin, die die Frau am nächsten Tag im Krankenhaus vernahm, meint: „Sie hat mir gesagt, im Streit werfen sie sich immer Sachen hinterher.“
Der Angeklagte sagt offen: Seit Todesfällen in seinem engsten Umkreis 2023 und seinem Jobverlust 2024 habe er immer mehr Alkohol getrunken, meist auch gemeinsam mit der Freundin. Auch gekifft habe man regelmäßig. Nun soll die Frau selbst als Zeugin aussagen.
Update, 11.22 Uhr – Jetzt spricht Bruckmühler zu Vorwurf
Ein Messer mit 20 Zentimeter Klingenlänge soll er seiner Freundin nach einem Streit in den Rücken gestochen haben – obwohl sie schon vor dem 39-Jährigen aus der Wohnung floh. Das Messer landete so tief im Rücken, dass es stecken blieb. Der Prozess gegen einen Mann aus Bruckmühl vor dem Traunsteiner Landgericht ist eröffnet. Staatsanwalt Wolfgang Fiedler wirft ihm versuchten Mord vor.
Der Angeklagte äußert sich zwar vorerst nicht großartig selbst, aber sein Verteidiger, Prof. Dr. Florian Eder aus Freilassing, verliest eine längere Erklärung – darin leugnet er die Messerattacke auf seine Freundin nicht, doch er könne sich an die Tat nicht mehr erinnern, spricht von einem „Filmriss“. Der Grund: Alkohol über den ganzen Tag, bevor es am 6. September gegen 0.55 Uhr passiert sein soll.
Wie so oft habe er der Angeklagte an dem Tag mit Bekannten vor einem Discounter in Bruckmühl und an der Mangfall „gesoffen“, wie er sagt: viel Bier, Jägermeister, Wodka. „Auch ein Joint ist durch die Runde gegangen.“ Der 39-Jährige mutmaßt sogar, dass ihm einer seiner Bekannten K.O.-Tropfen in ein Getränk geschüttet haben könnte...
Daheim habe es mit der Freundin dann Streit um eine kaputte Tür gegeben. „Danach weiß ich nur noch, dass ich mit dem Radl vor dem Haus gestanden bin. Und meinte Freundin schrie, dass ich mich verpissen soll.“ Erneut spricht der Angeklagte von einem Filmriss – und fügt hinzu: „Wenn es so war, dann tut es mir wirklich Leid!“
Es bleiben also nach wie vor viele Fragezeichen zu der lebensgefährlichen Messerattacke in Bruckmühl. Nun werden die ersten Zeugen geladen.
Vorbericht:
Es war die Nacht auf 6. September 2024: Ein 39-Jähriger geriet laut Staatsanwaltschaft mit seiner damaligen Lebensgefährtin in Streit, dann flogen auch schon Gegenstände. Als die Frau dann aus der Wohnung floh, habe ihr der Mann ein langes Messer in den Rücken gerammt, so dass es sogar stecken blieb. Sie kam schwer verletzt ins Krankenhaus und überlebte, der 39-Jährige machte sich laut Staatsanwaltschaft mit dem Fahrrad aus dem Staub.
Jetzt ist der Mann vorm Traunsteiner Landgericht angeklagt. Der Prozess beginnt am Mittwoch (18. Juni) um 8.30 Uhr. Vorgeworfen werden ihm versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. rosenheim24.de wird aktuell aus dem Gerichtssaal berichten. (xe)