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Gemeinderat klärt spannende Baufragen

Werden aus einer Arztpraxis Wohnungen? Heftige Diskussionen um Rechl-Anwesen in Amerang

Für die nachhaltige Bauweise beim Haus für Kinder in Amerang winkt eine hohe Förderung. Allerdings verschiebt sich die Fertigstellung wohl auf Oktober 2025, da bürokratische Hürden zu nehmen sind.
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Der Ameranger Gemeinderat hatte spannende Buafragen zu lösen.

Den Quergiebel auf die Balkonbreite begrenzt und den Kniestock im Dachgeschoss vermindert: Darf die Antragstellerin in Amerang jetzt bauen? Und das Büro sowie die Arztpraxis im Rechl-Anwesen will der Antragsteller künftig als drei Wohneinheiten nutzen. Wie hat der Rat entschieden?

Amerang – Der Ameranger Rat hat einstimmig dafür votiert, dass eine Antragstellerin ein Wohnhaus am Bergweg bauen darf. Vorab erfolgten einige Nachbesserungen. Die Antragstellerin möchte ein Gebäude mit drei Wohneinheiten errichten, mit einer Grundfläche von circa 11,49 Meter mal 14,2 Meter sowie sechs Stellplätzen. Der Bau- und Umweltausschuss hatte im Juli 2022 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Seither fanden Abstimmungsgespräche mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde statt. Dabei wurde die Genehmigungsfähigkeit der beiden Schleppgauben auf der Ostseite und eines Quergiebels an der Westseite in Aussicht gestellt, wobei der Quergiebel auf die Breite des Balkons begrenzt wird. Der Kniestock im Dachgeschoss wurde vermindert und die Höhe der Oberkante des Fertig-Fußbodens um 0,5 Meter tiefer ins natürliche Gelände abgesenkt.

Vorhaben fügt sich in umliegende Bebauung ein

Verzichtet wird auf die zunächst vorgesehene Stützwand an der Westseite zur angrenzenden Privatstraße und die Kelleraußentreppe an der Nordseite. Die maximale seitliche Wandhöhe ist an der Nordwestseite nun circa 7,90 Meter anstelle 9,30 Meter. Die seitliche Wandhöhe beträgt an der Südseite etwa 6,63 Meter.

Aus Sicht des Rats wurde damit, auch unter Berücksichtigung des abfallenden Geländes, ein Kompromiss gefunden. Dieser stellt sicher, dass sich das Vorhaben nach aktueller Planung in die umliegende Bebauung einfügt. Für die in der näheren Umgebung bestehenden Anwesen wurde mit den vorliegenden Baugenehmigungen eine maximale seitliche Wandhöhe von 6,40 Metern beziehungsweise 6,10 Metern zugelassen.

Zwei Gewerbeeinheiten zu drei Wohneinheiten

Dem Antrag auf Nutzungsänderung von zwei Gewerbeeinheiten zu drei Wohneinheiten – am Anwesen der Alten Posthalterei in der Bahnhofstraße – wurde mit 12:3 zugestimmt. Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung im südlichen Gebäudebestand des Rechl Anwesens, von zwei Gewerbeeinheiten – Büro und Arztpraxis – zu drei Wohneinheiten.

Mit Bescheid vom Juli 2022 hatte die Untere Bauaufsichtsbehörde den beantragten Ausbau und die Erweiterung des Baudenkmals in der Bahnhofstraße sowie die Errichtung einer Tiefgarage baurechtlich genehmigt.

Für die Nutzungsänderung von gewerblicher Nutzfläche und Arztpraxis zu drei Wohneinheiten verringert sich die Anzahl der Stellplätze für diesen Bereich von acht auf sechs. Der Antragsteller erklärte jedoch bereits, dass die insgesamt 49 geforderten Stellplätze des Gesamtbauvorhabens in unverminderter Zahl errichtet werden. Die Außenansicht des Bauplans änder sich mit der Nutzungsänderung nicht.

Parkplatzsituation ist Thema

Christl Kerstens (GLA) gab zu bedenken, dass eine Nutzungsänderung vielleicht eine verlorene Chance sei, langfristig eine Apotheke oder weitere Ärzte nach Amerang zu holen. Sie regte an zu prüfen, die beiden Gewerbeeinheiten zu kaufen, um sich Möglichkeiten offenzuhalten. Bürgermeister Konrad Linner (GLA) erklärte, dass mit einer Nutzungsänderung nichts verloren sei. Die Wohnungen könnten weiterhin gewerblich oder privat genutzt werden.

Matthias Schmid (GLA), Markus Keller (CSU) und Christian Staber (parteilos) votierten gegen eine Nutzungsänderung. Staber gab nochmals zu bedenken, dass die Parkplatzsituation hier unzureichend sei. Das Problem sei, dass die Parkplätze an dem Rechl Anwesen auch von umliegenden Lokalen und Geschäften genutzt würden.

Auf Spielplatz wird verzichtet

Außerdem beschloss der Rat mit zwei Gegenstimmen, auf die Herstellung eines Spielplatzes gemäß der gemeindlichen Satzung zu verzichten. Die Satzung sei erst nach der Erteilung der Baugenehmigung in Kraft getreten. Es soll zu keiner weiteren Verzögerung kommen. Ein Spielplatz sei nur etwa 100 Meter entfernt. Wolfgang Wittwer (FWK) und Markus Keller (CSU) waren dagegen der Ansicht, dass die Spielplatzsatzung gelten solle, da es sich nun um eine neuerliche Genehmigung handle. Im Anwesen sind familientaugliche Wohnungen, daher sei ein Spielplatz sinnvoll.

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