Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Bad Aiblinger Fitnessstudio seit Oktober dicht

WellGym unter Insolvenzverwaltung – Diese Rechte haben Kunden in puncto Beiträge und Guthaben

Diese beiden Zettel kleben am Eingang zum Fitnessstudio.
+
Diese beiden Zettel kleben am Eingang zum Fitnessstudio.

Seit Anfang Oktober hat WellGym in Bad Aibling geschlossen. Das Fitnessstudio steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Was Mitglieder und Kunden, die die Oktober-Beiträge bereits bezahlt haben oder noch Wertkarten besitzen, jetzt unternehmen können, hat die Verbraucherzentrale Bayern verraten.

Bad Aibling – Böse Überraschung für die Kunden und Mitglieder des Fitnessstudios WellGym an der Westendstraße 9 in Bad Aibling: Die Türen sind seit Anfang Oktober geschlossen, das Unternehmen wohl zahlungsunfähig. Die SFML Sport-, Fitness-, Management- & Liegenschaftsverwaltungs GmbH mit Sitz in Frankfurt, die neben dem Aiblinger Studio ein weiteres in Pleidesheim betreibt, hat einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt.

Das Fitnessstudio ist im ersten Obergeschoss dieses Gebäudes an der Westendstraße 9untergebracht.

Trainerin rät von Kartenerwerb ab

Für Helmut Frank aus Bad Aibling, dessen Frau Mitglied im Fitnessstudio ist, keine große Überraschung. „Es sind immer weniger Kurse angeboten worden“, hat Frank, der dort selbst immer wieder mit Tageskarten trainiert hat, zu berichten. Als er eine neue Zehner-Karte fürs Training erwerben wollte, riet ihm eine Trainerin ab: „Machen Sie das lieber nicht, das Geld sehen Sie dann vermutlich nie wieder.“ Was Frank besonders ärgert: Dass die Beiträge, die üblicherweise zu Beginn des Monats eingezogen wurde, für Oktober bereits Ende September abgebucht worden sind. Er habe dem Einzug natürlich sofort widersprochen, den Beitrag für Oktober zurücküberweisen lassen.

Doch was ist mit anderen Auslagen der Kunden, beispielsweise für noch bestehendes Solarium-Guthaben? „Dazu können wir leider noch gar nichts sagen“, erklärt Maximilian Berger, Sachbearbeiter bei der Kanzlei Schneider Geiwitz & Partner, dessen Kollegin Petra Heidenfelder als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden ist. Ob sich die Kunden Hoffnung machen können, dass derartige Guthaben auch in Zukunft noch etwas wert sind, hänge davon ab, ob ein Nachfolger für die Übernahme gefunden werde und welche Konditionen dann vereinbart würden.

„Unser Ziel ist immer, dass die Betriebe weitergeführt werden“, so Berger, „es haben auch erste Gespräche stattgefunden.“ Nähere Details kann Berger nicht nennen – auch zum Zeitrahmen, wann eine Lösung gefunden werden könnte, kann er sich nicht festlegen. Berger: „Das hängt von vielen Faktoren ab.“ Ob eine Fortführung möglich ist, werde sich Ende Oktober/Anfang November 2022 herausstellen.

Verbraucherzentrale gibt Tipps

Und was können Kunden, deren Oktober-Mitgliedsbeitrag bereits abgebucht worden ist oder die noch Wertkarten haben, unternehmen? „Mitglieder sollten versuchen, die Abbuchungen bei der Bank zurückzuholen“, rät Simone Bueb, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, auf Anfrage des Mangfall-Boten. Bueb verweist aber darauf, „dass ein eingesetzter Insolvenzverwalter diese rechtlich wirksam wieder zurückfordern darf“.

Noch schwieriger gestaltet sich die Situation bei etwaigem Guthaben, das Kunden beispielsweise noch für die Sauna- oder Solarnutzung haben. „Hier besteht dann leider nur die Möglichkeit, diese offenen Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse anzumelden“, erklärt Bueb.

Prozentuale Auszahlung

Und selbst wenn diese Forderungen zur Masse angemeldet seien, werde diese fast niemals komplett ausbezahlt, sondern nur zu einem gewissen Prozentsatz, da alle Schuldner zumindest teilweise befriedigt werden müssten, so die Verbraucherschützerin. Bueb: „Schlimmstenfalls kann es passieren, dass dieses Geld weg ist, wenn in der Insolvenzmasse kein Geld mehr vorhanden ist, um eine prozentuale Auszahlung zu gewährleisten.“

Kommentare