Waschanlagen-Kunden abgezockt
39-jähriger Rosenheimer erbeutet 19 Euro - und muss nun ins Gefängnis
Weil er trotz laufender Bewährung erneut betrogen hatte, muss ein 39-jähriger Rosenheimer jetzt ins Gefängnis. Vor allem die Summe, die der Angeklagte bei seinen Betrügereien in einer Waschanlage eingesackt und damit seine Bewährung riskiert hatte, machte den Richter fassungslos.
Rosenheim – Einen Beruf erlernt hat der 39-Jährige nicht. Seit knapp 20 Jahren stand der Angeklagte bereits zehnmal vor Gericht. Zuletzt am 10. Februar 2020. Damals wurde er wegen Unterschlagung verurteilt. In einem Lottogeschäft hatte er als Angestellter Einsätze der Kunden und deren Gewinne unterschlagen.
Das Amtsgericht Rosenheim hatte ihn damals zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Letztmalig wurde diese zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht hoffte, der Mann würde sich diese Strafandrohung als Warnung zu Herzen nehmen.
Anzeigentafel sei defekt
Doch aus dieser Hoffnung wurde nichts: Als Angestellter einer Rosenheimer Autowaschanlage kassierte er von den Kunden eine hochwertige Wagenpflege, während er lediglich die billigere Grundreinigung einschaltete. Den Kunden erklärte er, dass lediglich die elektronische Anzeigentafel defekt sei. Drei dieser Kunden beschwerten sich und die Unterschlagungen flogen auf. Bei einer Umsatzkontrolle stellte der Betreiber erhebliche Abweichungen nach unten fest, warf den Mann aus der Firma und behielt die letzte Lohnzahlung zum Ausgleich ein.
Konkret nachweisen ließen sich drei Vorgänge der Unterschlagung, deretwegen er nun angeklagt war. Fassungslos war der Vorsitzende Richter Stefan Fritz über die Schadenssumme. Zusammen genommen hatte der Angeklagte genau 19 Euro erbeutet. „Deswegen riskieren sie eine Gefängnisstrafe? Und vor allem den Widerruf der Vorstrafe von zwei Jahren?“ Der Angeklagte meinte gegenüber dem Richter, er habe das Geld damals gebraucht.
Ignoranz gegenüber dem Rechtssystem
In seinem Schlussvortrag stellte der Staatsanwalt fest, dass es sich bei dem Angeklagten nachgewiesenermaßen um einen unbelehrbaren Täter handelt. Zwar seien die Schadenssummen wahrlich gering. Aber das sei hier nicht das Problem. Mit einer solchen Verurteilung auf dem Rücken postwendend wieder den nächsten Arbeitgeber zu betrügen, das sei an Ignoranz gegenüber dem deutschen Rechtssystem nicht zu übertreffen. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von acht Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden solle.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Hoh, verwies darauf, dass sein Mandant geständig und reuig sei und seinem Arbeitgeber den Schaden sofort im Rahmen des Lohnverzichtes erstattet hatte. Er erbat für seinen Mandanten die Milde des Gerichtes.
Das Gericht sah sich außerstande, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Ebenso wenig vermochte man ihm eine nochmalige Bewährung zuzubilligen. „Kein Bürger in Deutschland würde das verstehen. Und reuig haben Sie sich bei der letzten Verurteilung sicher auch gezeigt. Aber eine derartige Rückfallgeschwindigkeit bei den vielen einschlägigen Vorstrafen erzwingt nun den Strafvollzug“, so der Richter. Das Gericht verhängte letztlich eine Haftstrafe von sechs Monaten. Geradezu zwangsläufig wird nun auch der Widerruf der Bewährung erfolgen, so dass er wohl in der Summe 30 Monate Haft wird absitzen müssen.