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Ausbruchsversuch in der JVA Bernau

Mit Buttermesser durch die Gefängnismauer – eine „Panikreaktion“? Ex-Insasse erneut verurteilt

Nach einem versuchten Ausbruch aus der JVA Bernau vor vier Jahren muss ein 31-jähriger Albaner jetzt erneut hinter Gitter. (Symbolfoto)
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Nach einem versuchten Ausbruch aus der JVA Bernau vor vier Jahren muss ein 31-jähriger Albaner jetzt erneut hinter Gitter. (Symbolfoto)

Insgesamt sechs Gefangene wollten im März 2020 aus der JVA Bernau ausbrechen. Nun wurde einer der Männer vom Amtsgericht Rosenheim wegen versuchter Gefangenenmeuterei zu acht Monaten Haft verurteilt.

Rosenheim – Der spektakuläre Fluchtversuch sorgte vor mittlerweile vier Jahren für mächtig Schlagzeilen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil es kaum vorstellbar schien, dass man sich mit Buttermesser und anderen Besteckteilen in ein paar Stunden in die Freiheit graben kann. Laut Anklage war aber genau das der Fall. Der 31-jährige, ebenso wie die fünf anderen Insassen, waren in zwei Gemeinschaftszellen im Haus neun der JVA Bernau inhaftiert. Laut der Aussage eines Justizvollzugsbeamten seien in dem Trakt minderschwere Straftäter und Häftlinge mit geringer Haftdauer untergebracht gewesen. Mittlerweile seien die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt worden.

Filmreifer Ausbruchsversuch in der JVA Bernau

Irgendwann vor dem 20. März soll einer der anderweitig Verfolgten einen Durchbruch in die zwölf Zentimeter starke Innenmauer der Zelle 983 gemacht haben, um in die Nachbarzelle zu gelangen. Irgendwann im gleichen Zeitraum sollen mehrere Beteiligte ein 57 Zentimeter mal 26 Zentimeter großes Loch in die Außenmauer des Sanitärbereichs der Zelle 982 gegraben haben. Der Rest war dann wirklich filmreif. Denn die sechs Häftlinge zwängten sich nacheinander durch die schmale Öffnung und seilten sich anschließend in einem halsbrecherischen Unterfangen mit zusammengeknoteten Bettlaken und einem, als Fluganker verwendeten Tischbein aus dem ersten Stock in den Innenhof ab. Anschließend wollten sie über den gesicherten Zaun in die Freiheit gelangen. Auf dem Weg dorthin wurden sie jedoch vom Wachpersonal gestoppt. Der Angeklagte, der den Zaun bereits erklommen hatte und nur noch vom Stacheldraht gestoppt wurde, und seine Mitgefangenen ließen sich daraufhin widerstandslos festnehmen.

„Es war ein spontaner Entschluss, auszubrechen“, sagte der Angeklagte. Mit einem Buttermesser habe er die Steine herausgekratzt. Das sei eine Sache von ein paar Stunden gewesen. Zu seinen Mithäftlingen und ihrer Tatbeteiligung wollte er keine Angaben machen. Für sich selbst räumte er den Tatvorwurf jedoch umfassend ein. Demnach sei er gerade eine Woche im Lockdown gewesen und in der Haftanstalt hätten aus seiner Sicht unzumutbare Zustände geherrscht. Es habe keine Informationen über das Coronavirus und auch keine Schutzmaßnahmen gegeben. Gleichzeitig habe er im Fernsehen schreckliche Bilder von Leichenbergen in Italien und aus New York gesehen, da habe er Panik bekommen.

„Ich habe Angst um mein Leben gehabt, deshalb war es auch die richtige Entscheidung“, bekräftigte der Angeklagte, auch vor dem Hintergrund, dass er zwei Wochen später ohnehin aus der Haft entlassen worden wäre. Der Ausbruchsversuch, der rechtlich als versuchte Gefangenenmeuterei gesehen wurde, zog im Nachgang harte Disziplinarmaßnahmen nach sich. Er habe unter anderem 29 Tage Einzelhaft im Bunker verbüßt, berichtete der Angeklagte. Zum Tatzeitpunkt verbüßte er wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in fünf Fällen eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Im April 2021 wurde er dann abgeschoben.

Erneute Anklage liegt bereits vor

Für den Fall der Wiedereinreise wartete jedoch ein Haftbefehl. Seit März ist der Angeklagte nun in U-Haft. Für Staatsanwältin Klug war es nicht nachvollziehbar, dass der Angeklagte während des Verfahrens keine Einsicht und Reue gezeigt hat und sich gewundert habe, dass er wie ein Straftäter behandelt werde. „Ja, weil es eine Straftat war“, stellte die Vertreterin der Anklage klar und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zu seinen Gunsten spreche sein Geständnis, der Grund seines Ausbruchs, der wohl der Corona-Situation im Gefängnis geschuldet war und die bereits spürbaren disziplinarischen Maßnahmen in der Haftanstalt. Zu seinen Ungunsten sei zu werten, dass Straftaten in Haft ganz besonders schwer wiegen würden, auch wenn besondere Motive vorlägen. Zudem sei er bereits vorgeahndet und es liege schon wieder eine neue Anklage des Amtsgerichts Detmold wegen mehreren Wohnungseinbruchsdiebstählen vor.

Die beiden Verteidiger Praun und Fraunhofer hatten ein Problem mit dem Straftatbestand der Gefangenenmeuterei, der aus ihrer Sicht nicht erfüllt war, weil es zu keiner Zeit Widerstand oder Gewalt gegeben habe. Sie rückten die Epidemie und die Zustände in der JVA, die zu dieser „Panikreaktion“ geführt hätten, in den Fokus und plädierten für eine milde Strafe. Richterin Alexandra Gruber folgte diesem Antrag, auch wenn sie keine Zweifel am angeklagten Tatvorwurf hatte.

Es brauche mindestens zwei Täter und spätestens, als man zusammengekommen sei und sich gemeinsam abgeseilt und dabei Sicherheitsmaßnahmen überwunden habe, sei der Tatbestand erfüllt. Allerdings sei eine Strafrahmenverschiebung vorzunehmen, denn die Tat sei im Versuch steckengeblieben und die Ausnahmesituation sei durchaus nachvollziehbar. Der Ausbruchsversuch zeuge von Panik, aber der Angeklagte habe auch schon wieder ein neues Verfahren vor der Brust. „Sie sind ein reisender Straftäter“, stellte Alexandra Gruber in ihrer Urteilsbegründung fest. Jetzt muss der 31-Jährige wieder für acht Monate hinter Gitter.

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