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Seit 15 Jahren auf Raubzügen

Aus dem Knast, in den Knast: Gewohnheitsdieb schlägt mit neuer Masche in Tuntenhausen zu

Ein Dieb lebt seit 15 Jahren von Diebstählen
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Ein Dieb lebt seit 15 Jahren von Diebstählen. Nun wendete er eine neue Masche an und geriet prompt wieder vor Gericht. (Symbolbild)

Ein 34-jähriger Mann nutzte eine homosexuelle Internet-Kontaktplattform, um einen kostenlosen Schlafplatz zu finden. Nach einem kurzen Aufenthalt bei einem Gastgeber verschwand er – und mit ihm eine wertvolle Münzsammlung. Nun landet der Fall vor Gericht.

Tuntenhausen – Der 34-jährige Angeklagte hatte zwar Koch und Friseur erlernt, lebte aber seit 2010 nahezu nur noch von Diebstählen. Viele Male in Deutschland und Österreich verurteilt, kam er Ende Februar 2024 aus dem Gefängnis und suchte einen kostenlosen Schlafplatz. Dazu nutzte er eine homosexuelle Internet-Kontaktplattform. Dort erhoffte er sich gute Chancen fündig zu werden, indem er zum Beispiel ein Nacktfoto von sich selbst präsentierte. Dazu erfand er eine rührende Geschichte über seine Obdachlosigkeit.

Tatsächlich fand er einen Mann aus Tuntenhausen, der ihn zu sich einlud. Bereits am zweiten Tag dieses Besuches hatte der Gastgeber eine Angelegenheit außerhalb zu regeln. Als er zurückkam, war sein Gast bereits wieder verschwunden und mit diesem eine Münzsammlung im Wert von etwa 8000 Euro. Weil er die Personalien des Diebes hatte, brachte er diesen umgehend zur Anzeige.

In seiner Freiheit beraubt?

Zwischenzeitig war dieser in Salzburg festgenommen und in anderer Sache verurteilt worden. Von dort wanderte er dann im Dezember 2024 umgehend in die deutsche Untersuchungshaft.

Nun, vor dem Rosenheimer Schöffengericht, war er zwar umfassend geständig. Berichtete dazu jedoch eine Geschichte von homosexueller Bedrängnis durch den Gastgeber, der er zunächst nachgegeben habe. Als dieser mit seinen sexuellen Anforderungen für ihn zu weit gegangen wäre, habe er sich verweigert. Er sei gar durch Einsperren seiner Freiheit beraubt worden. Deshalb habe er sich durch den Diebstahl rächen wollen. Danach habe er über einen Balkon vor dessen Avancen flüchten müssen.

Tatopfer habe nur Helfen wollen

Das Tatopfer, ein 49-jähriger Geschäftsführer, bestätigte die Kontaktaufnahme auf dieser Internetplattform, bestritt jedoch homosexuelle Absichten bei der Aufnahme des Diebes.

Er wohne mit einem Lebenspartner zusammen und habe keinerlei Bedürfnisse, diesem „fremdzugehen“. Er habe dem Dieb aus humanitären Gründen helfen wollen. Der Geschäftsführer hatte an diesem Tag Geburtstag und Gäste im Haus. Diese seien aber langjährige Freunde, von denen keiner als Dieb in Frage käme. Zumal sich dieser auf „französisch“ aus dem Staub gemacht hatte.

Keine Chance auf Bewährung

Weitere Zeugen waren nach dem Geständnis des Angeklagten nicht mehr vonnöten. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Schlussvortrag, dass die Angaben des Tatopfers durchaus glaubwürdig seien. Der Angeklagte habe sich gewissermaßen als Opfer darstellen wollen. Alleine die vielen Vorstrafen in Deutschland und Österreich belegten die grundsätzliche Absicht, stehlen zu wollen. Dazu käme eine hohe Rückfallgeschwindigkeit nach der letzten Haftstrafe. Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sei hier geboten.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Vogel, erklärte, dass es sich kaum um einen Einbruchsdiebstahl handeln könne, weil der Angeklagte sich ja bereits berechtigterweise im Hause befand und die Wertsachen in einer Kommode sehr unzureichend gesichert gewesen seien. Darüber hinaus habe er tatsächlich nur etwa die Hälfte der vorhandenen Wertsachen entwendet. Es sei auch ihm klar, dass hier eine Bewährungsstrafe kaum in Frage kommen könne. Ohne einen bezifferten Antrag bat er das Gericht für seinen Mandanten um eine moderate Haftstrafe.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert sprach eine Gefängnisstrafe von 20 Monaten aus. Tatsächlich sei das Geständnis doch recht werthaltig gewesen, weil auch andere Personen im Hause gewesen seien und damit eine aufwendige Beweisführung unnötig geworden sei. Strafschärfend sei allerdings zu sehen, dass hier die Gutmütigkeit des Gastgebers ausgenutzt worden sei. Ob und inwieweit sexuelle Umstände eine Rolle spielten, bleibe unklar, habe aber auch in der Beweiswürdigung keine Rolle gespielt. Angesichts der Vorstrafen und der Rückfallgeschwindigkeit sei freilich eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung unmöglich.  

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