Einstimmiges Votum im Gemeinderat
Entscheidung nach Grundsteuer-Reform: So bittet Tuntenhausen die Bürger künftig zur Kasse
Müssen die Grundstücks-Eigentümer in Tuntenhausen wegen der Grundsteuerreform künftig tiefer in die Tasche greifen? Dazu hat der Gemeinderat jetzt mit Blick auf die Hebesätze eine wichtige Entscheidung getroffen.
Tuntenhausen – Mit der Festsetzung des Hebesatzes ab 2025 nach der kürzlich erfolgten Grundsteuerreform beschäftigte sich der Gemeinderat Tuntenhausen in seiner jüngsten Sitzung. Die gute Nachricht: Für 2025 bleibt der seit Jahrzehnten gültige Hebesatz von 300 Prozent unverändert..
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge erließ der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz. Wichtigste Aussage: Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik für die Kommunen möglichst aufkommensneutral erfolgen.
Senkung des Hebesatzes laut Weigl „das falsche Signal“
„Das kann so aber nicht funktionieren“, betonte Bürgermeister Georg Weigl (CSU/FW) eingangs der Debatte, „weil unterschiedliche Messbeträge herauskommen“. Und viele Kommunen, so vermutet Weigl, würden die Hebesätze erhöhen, da sie in ihrem Haushalt einfach Einnahmen und Ausgaben decken müssen. „Es könnte also sein, dass aufgrund der neuen Berechnungsgrundlagen ein neuer Hebesatz festgelegt werden muss“, mutmaßte daher der Rathauschef. Tuntenhausen sei aber in der glücklichen Lage, auf eine Erhöhung verzichten zu können. Eine Senkung werde es aber auch nicht geben. „Das wäre das falsche Signal“, betonte Weigl. Kämmerer Andreas Marx stieß ins selbe Horn und hob „die vernünftige Haushaltspolitik“ der vergangenen 25 Jahre hervor.
Laut Bürgermeister liegen der Gemeinde mittlerweile Grundsteuermessbescheide für rund 95 Prozent aller Grundstücke vor, was rund 3245 Messbescheide entspricht. 50 Prozent davon haben sich erhöht, bei zwölf Prozent war keine Veränderung festzustellen. Weigls Apell an die Bürger: „Schaut euch euren Messbescheid bitte an.“
Die Gesamtsumme aus den bisherigen Messbescheiden beträgt laut Verwaltung 28.046 Euro für die Grundsteuer A und 281.302 Euro für die Grundsteuer B. Doch Weigl und die Verwaltung zeigten sich zurückhaltend, da nicht bekannt sei, wie viele Bürger gegen ihre Grundsteuermessbescheide Widerspruch erhoben haben. „Zudem sind nach erster Sichtung einige Veranlagungen als fragwürdig zu bezeichnen“, so die Einschätzung der Verwaltung. Daher sei es „zum jetzigen Zeitpunkt sehr schwierig“, bereits einen neuen Hebesatz festzulegen. „Sinnvoller erscheint es, den Hebesatz für 2025 unverändert zu belassen und Ende 2025 nach Abarbeitung aller Widersprüche eine neue Berechnung vorzunehmen“, so der Vorschlag des Rathauschefs.
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats
Dem schlossen sich alle anwesenden Gemeinderäte vorbehaltlos an. So lautete der Beschluss des Rates: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben für das Jahr 2025 unverändert bei jeweils 300 Prozent. Im Herbst 2025 soll das Thema dem Gemeinderat dann erneut zur Prüfung vorgelegt werden.