Horror-Fund auf Aiblinger Bauernhof
Rinder-Drama von Bad Aibling: Wann kommt das Gutachten vom Veterinäramt?
Nachdem im April auf einem Bad Aiblinger Bauernhof mehrere tote Rinder entdeckt wurden, ziehen sich die Ermittlungen gegen den Landwirt bis heute hin. Wann mit entscheidenden Neuigkeiten in dem Fall zu rechnen ist.
Bad Aibling – Das Warten auf entscheidende Ermittlungsergebnisse dauert weiter an. Fast acht Monate nachdem Mitarbeiter des Veterinäramtes am 9. April in einem Bad Aiblinger Stall neun tote Rinder – ein weiteres musste noch vor Ort eingeschläfert werden – entdeckt hatten, fehlen entscheidende Erkenntnisse. Der Hinweis auf die verendeten Tiere war damals aus der Bevölkerung gekommen. Der dramatische Fall sorgte in und um die Kurstadt für große Bestürzung. Laut dem Landratsamt Rosenheim war der betroffene Betrieb davor zuletzt im August 2022 vom Veterinäramt überprüft worden, wobei damals keine tierschutzrelevanten Auffälligkeiten festgestellt worden seien. Seit der Tragödie im April laufen Ermittlungen gegen den jungen Landwirt (Geburtsjahr 1993) – wegen des Verdachts der quälerischen Tiermisshandlung und der Tiertötung durch Unterlassen. Doch woran hakt es derzeit noch?
Seit Monaten gibt es seitens der Staatsanwaltschaft nichts Neues zu vermelden. Immer wieder erklärte Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze auf OVB-Nachfrage, dass einer der Knackpunkte die sogenannte tierpathologische Untersuchung des Veterinäramtes ist. Auf diese warte man auch nach wie vor. So teilte Vietze nun mit, dass sich die Übersendung des für November 2025 zugesagten Sachverständigengutachtens weiter verzögern werde. Der Grund hierfür sind „Personalengpässe“ beim Veterinäramt. Vietze: „Es seien jedoch bereits Maßnahmen ergriffen worden, um die Fertigstellung des Gutachtens ab Dezember 2025 zu gewährleisten.“
Gutachten: Erklärung zu möglichen Todesursachen
Hierbei ist also weiterhin Geduld gefragt. Und auch nach Eingang des Gutachtens, so Vietze, sind möglicherweise weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erforderlich. Doch warum ist das Gutachten so wichtig? „Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt auf Grundlage von eingesandten Tierkadavern und Gewebe- oder Organproben ein tierpathologisches Gutachten“, erklärte zuletzt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, in Absprache mit dem Veterinäramt. Dieses Gutachten, so die Behördensprecherin auf Nachfrage, enthält in der Regel eine Beschreibung der untersuchten Proben, die Ergebnisse von mikroskopischen Untersuchungen sowie eine Diagnose und Erklärungen zu möglichen Todesursachen.
Wichtige Informationen also, die die Ermittlung entscheidend weiterbringen könnten. „Das Veterinäramt Rosenheim fertigt dann eine fachliche Stellungnahme zu den auf einem Betrieb vorgefundenen tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Sachverhalten, unter Berücksichtigung des oben genannten tierpathologischen Gutachtens“, erläuterte sie. Schon vor Monaten begründete Gaßner-Nickl die „längere Bearbeitungsdauer“ mit der „Vielzahl der zu berücksichtigenden Sachverhalte“, von denen auszugehen ist. Nun könnten die Untersuchungsergebnisse also im Dezember bei der Staatsanwaltschaft Traunstein eingehen. Antworten auf die Frage, ob und wie eine Anklage gegen den Landwirt erhoben wird, bleiben solange weiter unbeantwortet. Der beschuldigte Aiblinger Landwirt befindet sich derzeit nicht in Untersuchungshaft, da laut Staatsanwaltschaft „kein Haftgrund“ besteht.