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Zuschuss für Kaiserblickschützen

Stolpergefahr an Westerhamer Vereinsheim wird gebannt: Sichere Treppe für 25.700 Euro

Am Schützenhaus in Westerham soll der Eingangsbereich verbessert werden
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Am Schützenhaus in Westerham soll der Eingangsbereich verbessert werden

Die Kaiserblickschützen in Westerham planen den Umbau der Eingangstreppe ihres Vereinsheims. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 25.700 Euro, wovon der Gemeinderat einen Zuschuss von 20.600 Euro bewilligt hat. Die Mitglieder leisten zudem 200 Stunden Eigenarbeit.

Feldkirchen-Westerham – Jeder Besitzer eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung weiß es: Ein altersgerechter Umbau ist aufwendig und kostet viel Geld. Auch Vereinsheime müssen der Sicherheit ihrer Mitglieder wegen mit Nachrüsten und Verbessern ihrer Immobilie zurechtkommen. Auch die Kaiserblickschützen Westerham haben es derzeit mit einem solchen Fall zu tun: Umbau der Eingangstreppe an der Ostseite des Schützen- und Trachtenhauses. Die Gesamtkosten werden mit 25.700 Euro veranschlagt, hinzu kommen an Eigenleistung 200 Stunden.

Das vereinseigene Haus der Kaiserblickschützen am Sonnleitenweg in Westerham ist in die Jahre gekommen. In den späten 1980er- Jahren wurde es unter der Leitung des seinerzeitigen Schützenmeisters Martin Spitzauer errichtet. Wegen der hohen Eigenleistung der Mitglieder eine große Herausforderung in der damaligen Zeit.

Aktuell geht es darum, den Eingangsbereich, der über die Schwimmbadstraße in das Obergeschoss des Hauses führt, zu verbessern. Besser gesagt, sicherer zu machen. Das eigentliche Problem ist, dass die Außentreppen auf vier verschiedenen Ebenen zusammenführen und damit für ältere Besucher des Vereinslokals eine Stolpergefahr sind. Das soll geändert werden. Dem Gemeinderat wurde die Situation ausführlich erläutert. Da er den beantragten Zuschuss gemäß seiner eigenen Richtlinien beriet und dann einstimmig einen Zuschuss in Höhe von 20 600 Euro bewilligte, hat auch einen einleuchtenden Hintergrund: Die wesentlichen Arbeiten können ohne maschinellen und handwerklichen Einsatz (Bagger, Raupe und Schutzgeländer) nicht bewerkstelligt werden.

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