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Wie Einheimischenmodell für Familien funktioniert

Teurer Baugrund, trotzdem Hausbau? So findet Stephanskirchen einen Weg für Normalverdiener

Das Straßenschild „Fuchsbichlweg“. Dort weist Stephanskirchen Einheimischenbauland im Erbbaurecht aus.
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Am Fuchsbichlweg in Westerndorf will die Gemeinde Stephanskirchen die ersten Einheimischengrundstücke vergeben.

Wie schafft es eine der teuersten Gemeinden in einem der teuersten Landkreise in Bayern, „normalen“ Familien zu einem Eigenheim zu verhelfen? Die Stephanskirchner suchten einen Weg. Und fanden ihn. So sieht die Lösung aus.

Stephanskirchen – Das klassische Einheimischenmodell funktioniert bei Quadratmeterpreisen für Baugrund von 1100 Euro aufwärts nicht so recht. Denn selbst der subventionierte Quadratmeterpreis liegt bei mindestens 770 Euro.

Die Stephanskirchner – Gemeinderäte und Verwaltung – suchten deshalb andere Lösungen. Kauften zum Beispiel Wohnungen im neuen Baugebiet am Tulpenweg und vermieteten diese an Frauen und Männer mit entsprechenden Einkommen wie Pflegekräfte oder Erzieherinnen. Setzten im Herbst 2022 die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Bewerber von Bauland für Einheimische hoch und behielten dennoch die Punktevergabe nach sozialen Kriterien bei.

Da die Gemeinde aber bei dem Verkauf von Grundstücken im Einheimischenmodell mindestens 70 Prozent des aktuellen Bodenrichtwertes verlangen muss, werden für ein nur gut 320 Quadratmeter großes Grundstück schon etwa 250.000 Euro fällig. Dann ist aber noch keine Bodenplatte gegossen, kein Stein gesetzt.

Also wurden weitere Möglichkeiten gesucht. Und mit der Vergabe im Erbbaurecht gefunden. Das sei derzeit noch eher unüblich, erklärt Beate Göbel, Liegenschaftsverwalterin der Gemeinde, auf Nachfrage. Stephanskirchen ist nach ihrem Wissen nach Bruckmühl erst die zweite Gemeinde im Landkreis, die diesen Weg geht. „Aber es tendieren mehr und mehr Gemeinden dazu“, hat Göbel festgestellt.

Erbbaurecht löst nach wie vor bei vielen Bauwilligen Bedenken aus. „Gehört mir ja nicht“, ist da gerne zu hören. Stimmt so nicht. Das Grundstück gehört einem tatsächlich nicht. Das wird von der Gemeinde gepachtet. Für 75 Jahre, wie die Stephanskirchner beschlossen. Garten nach Belieben anlegen, Geräteschuppen oder Pizzaofen bauen – alles, was rechtlich und baurechtlich erlaubt ist, geht aber.

Das Haus gehört den Bauherren

Das Haus auf dem Erbpachtgrundstück gehört den Bauherren. Sie dürfen es an ihre Partner und/oder Kinder weitergeben, auch wenn diese die Kriterien für das Einheimischenmodell nicht erfüllen sollten. Oder die Besitzer können das Haus in Absprache mit der Gemeinde an andere Berechtigte verkaufen. Nur auf dem freien Immobilienmarkt, da können sie es nicht anbieten. „Das ist der Preis für ein günstiges Grundstück“, sagt Beate Göbel. Und nach Ablauf der 75 Jahre? Kann die Gemeinde das Haus kaufen oder den Erbpachtvertrag verlängern.

Erste Vergabe an Einheimische im Erbbaurecht

So weit die Theorie, vom Gemeinderat nach langer Vorarbeit der Liegenschaftsverwalterin und eines Fachanwalts in der Novembersitzung beschlossen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates ging es erstmals um die Praxis. Genauer gesagt um drei Grundstücke am Fuchsbichlweg.

Dort kann auf einem Grundstück mit 415 Quadratmetern ein Einfamilienhaus entstehen. Der jährliche Erbbauzins pro Quadratmeter liegt bei knapp über 13 Euro pro Quadratmeter und Jahr, damit bei 5400 Euro. Auf den beiden anderen Parzellen ist Platz für eine Doppelhaushälfte. Für 321 Quadratmeter fallen 4180 Euro Erbbauzins an, für 289 Quadratmeter 3760 Euro. Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge sowie eine Verwaltungskostenpauschale kommen einmalig hinzu.

Beate Göbel ist gespannt, wie viele Bewerber sich letztlich für die drei Parzellen melden. Bewerbungsschluss ist voraussichtlich Ende Februar. Alle schon auf der Liste stehenden Bewerber werden angeschrieben, weitere Bauwerber können sich bei der Gemeinde melden. Die Vergabe wird dann nach dem in den gemeindlichen Richtlinien festgelegten Punktesystem vom Gemeinderat beschlossen.

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